Verschreibung von medizinischem Cannabis wird erleichtert

Kirsten Kappert-Gonther (B90/ Die Grünen) kündigt per Tweet Gesetzesänderung an

by Astrid Hahner

Patient:innen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden sollen, müssen bekanntlich große bürokratische Hürden überwinden, bevor die Therapiekosten von ihren Krankenkassen nach § 31 Abs. 6 SGB V übernommen werden.  Der G-BA hatte im ersten Quartal diesen Jahres die Bedingungen neu definiert. Bei Patient:innen, Behandler:innen und der Industrie machte sich eine gewisse Erleichterung breit, denn die befürchteten Verschlimmbesserungen der ohnehin schwierigen Regeln zur Kostenübernahme blieben weitgehend aus.

Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther ließ nun auf Twitter verlauten, dass Änderungen im Arzneimittelgesetz (ALBVVG) die Verschreibung fortan erleichtern sollen: So würde die Genehmigungsfrist der Krankenkassen auf zwei Wochen, bei Einbeziehung des medizinischen Dienstes auf vier Wochen verkürzt.  Zuvor galt eine Frist von 5-6 Wochen, so dass hier von echter Erleichterung nur bedingt gesprochen werden kann.

Interessanter ist dagegen die Ankündigung im Tweet, dass von nun an bestimmte Facharztgruppen vollständig von einem Genehmigungsvorbehalt entbunden werden sollen, wenn sie medizinisches Cannabis verordnen. Welche das sein werden, muss nun vom G-BA entschieden werden. Die Gesetzesänderung soll noch in dieser Woche in Kraft treten.

 

 

 

Mehr zum Thema

Leave a Comment