#CannaFacts – Wie groß ist das Überangebot an medizinischem Cannabis in Deutschland?

by Moritz Förster

Nach den Engpässen 2017 und 2018, so heißt es, folgte eine Zeit des Überangebots von medizinischem Cannabis. Doch was ist dran an dieser Auffassung? Wir haben die Fakten gecheckt: Wie viel Cannabis wurde importiert oder in Deutschland angebaut, wie viel davon landete in der Apotheke? Und wie viel haben diese an Patient:innen abgegeben?

Wirft man einen Blick auf die absoluten Zahlen, scheint es inzwischen tatsächlich ein Überangebot zu geben. 2022 kamen zu den rund 25 Tonnen an Importen, in denen das BfArM bereits die für die Extrakte erforderlichen Blüten berücksichtigt hat, noch knapp zwei Tonnen an hierzulande angebautem Cannabis dazu. Aber nur rund 15 Tonnen Cannabis wurden laut BfArM an Apotheken abgegeben. Damit hat sich das Defizit von vorhandener zu abgegebener Menge im Vergleich zu 2020 mehr als verdoppelt.

Auskunft, was mit dem überschüssigen Cannabis passiert, erteilt das BfArM nicht. Denkbar sind wissenschaftliche Zwecke oder Exporte sowie die Vernichtung.

#CannaFacts - Wie groß ist das Überangebot an medizinischem Cannabis in Deutschland?

Interessant wird es allerdings, wenn zusätzlich auch die prozentualen Zahlen berücksichtigt werden. In Relation zu den stark steigenden Import- und Produktionsmengen bleibt das Defizit zu der an die Apotheken abgegebenen Menge konstant. Zwischen 50 und 60 Prozent der jährlichen Mengen landen im Schnitt in den Apotheken.

#CannaFacts - Wie groß ist das Überangebot an medizinischem Cannabis in Deutschland?

Allerdings: Die Mengen, die in der Apotheke landen, sind noch nicht an den Patienten abgegeben worden. Wie viel der vorhandenen Menge landet tatsächlich bei den Patient:innen?

Dazu erläutert Christiane Neubaur, vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken auf Anfrage:

“Da medizinisches Cannabis immer noch ein BtM-pflichtiges Arzneimittel ist, gilt für jede Apotheke eine Dokumentationspflicht. Diese beinhaltet eine grammgenaue Angabe wie viel die Apotheke eingekauft hat und wie viel Gramm Cannabis die Apotheke an den Patienten abgegeben hat. Falls ein Verfall, also eine Überschreitung der Haltbarkeit vorliegt, muss die genaue Menge angegeben werden, die nach dem 4-Augen-Prinzip vernichtet werden muss. Dieser Dokumentationspflicht unterliegen auch BTM-Privatrezepte.”

Ihr Fazit: Wer wisse, welche Menge die Apotheken eingekauft haben, könne “auch davon ausgehen, dass dies abgegeben wird an die Patient:innen abzüglich der durch Verfall vernichteten Ware”. Neubaurs Einschätzung: “Bei einer vernünftigen Lagerhaltung sollte die Menge der verfallenen Ware nicht  hoch sein.” Ihres Erachtens hätten kleinere Apotheken ein größeres Problem mit dem Verfall, da sie nur wenige Patienten haben und teilweise Anbrüche vernichten müssen. Große Apotheken hätten ein geringeres Risiko auf Rezepturanbrüchen sitzen zu bleiben.

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