Vermittlungsausschuss? Faktencheck zum CanG im Bundesrat

by Moritz Förster

Kaum ist das CaG mit großer Mehrheit durch den Bundestag gekommen, da kursieren erste Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschaltet. Wie liefe dieses Szenario ab?

Frist: Der Bundesrat muss binnen drei Wochen entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss einberuft. Die nächste Sitzung ist am 22. März 2024. Der Bundesrat geht davon aus, dass ihm das CanG dementsprechend am 1. März zugestellt wird.

Billigung des CanG: Im Bundesrat muss keine (!) Mehrheit für das CanG stimmen. Beruft er den Vermittlungsausschuss nicht ein, ist das CanG automatisch verabschiedet.

Die Abstimmung: Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen. Erforderlich dafür wären also 35 von 69 Stimmen. Achtung: Enthaltungen zählen wie “Nein”-Stimmen. Es bräuchte also 35 Stimmen pro-Einberufung.

Die Mehrheitsverhältnisse: Schaut man auf die Anzahl der Sitze, sind die Parteien, die im Bundestag noch für das GanG gestimmt haben, in der deutlichen Mehrheit. Die SPD (24), Grüne (16), Linke (3) und FDP (2) halten 45 der 69 Sitze. Auf CDU (18), CSU (4), und Freie Wähler (2) entfallen die übrigen 24. Aber: Es stimmen nicht die Einzelnen Politiker im Bundestag ab, sondern jeweils die Bundesländer. Koalieren beispielsweise in Berlin CDU und SPD, können die Vertreter der CDU nicht für das Einberufen des Vermittlungsausschusses stimmen, die Vertreter der SPD dagegen. Berlin hat vier Stimmen, die allesamt für eine Entscheidung abgegeben werden. Nun entfallen auf CDU/CSU regierte Bundesländer 33 Stimmen, zwei weniger als die absolute Mehrheit. Allerdings koaliert die CDU in allen Bundesländern mit einer Partei, die auf Bundesebene klar für das CanG gestimmt hat, nur die CSU koaliert in Bayern mit den Freien Wählern. Neben all diesen von der CDU regierten Ländern – wohlgemerkt mit einem auf Bundesebene pro-CanG eingestellten Koalitionspartner – müsste also auch ein Bundesland für das Einberufen des Vermittlungsausschusses stimmen, das von SPD, Grünen oder Linken regiert wird.

Wahrscheinlichkeiten? In dieser Legislaturperiode hat der Bundestag bis Ende Januar 232 Gesetze verabschiedet. 219 wurden vom Bundesrat behandelt. Dieser legte keinen einzigen Einspruch ein, rief aber zu vier Gesetzen den Vermittlungsausschuss auf. Schwer zu sagen, was im Falle des CanG passiert.

Was passiert dann und wie lange dauert es? Schwer zu sagen. Es gibt keine Fristen, aber der Prozess soll realistisch in der Legislaturperiode beendet werden können. Schlägt der Vermittlungsausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag diese nochmal verabschiedet. Mit oder ohne Änderungen geht das Gesetz dann erneut an den Bundesrat. Dieser kann nun Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Geschieht dies mit einfacher Mehrheit, kann der Bundestag diesen Einspruch mit einfacher Mehrheit überstimmen. Bei einer 2/3 Mehrheit, die im Bundesrat “Einspruch” einlegt, müssen auch 2/3 der Bundestagsabgeordneten Einspruch einlegen.

Ein Vermittlungsausschuss würde vor allem eines Kosten: Zeit und weitere Nerven – und wäre rund eineinhalb Jahre vor der nächsten Bundestagswahl eine Steilvorlage für den CDU-Wahlkampf.

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