CanG im Bundestag: Große Erleichterung und allerletzte Zweifel

Funkt der Bundesrat noch dazwischen?

by Redaktion

Das CanG soll zwischen dem 19. bis zum 23. Februar auf der Tagesordnung des Bundestags stehen. Das berichtete Karl Lauterbach der dpa. Die Abgeordneten können das Gesetz dann mit einfacher Mehrheit verabschieden. Es wird im Anschluss dem Bundesrat noch zugestellt. Dieser kann es zwar noch den Vermittlungsausschuss einschalten und Einspruch einlegen, es aber nicht mehr blockieren. Der Bundestag hat das letzte Wort. Entsprechend groß war branchenweit die Erleichterung – auch wenn allerletzte Zweifel bleiben.

Unter anderem Florian Pichlmaier, Gründer und CEO von Signature Products, vermeldet via Linkedin, dass Deutschland kurz vor einem bahnbrechenden Wandel im Umgang mit Cannabis stehe. Er selbst habe nie an der Umsetzung des Gesetzes gezweifelt. Auch Dirk Heitepriem, VP External Affairs von Aurora, freut sich über “gute Neuigkeiten”.

Trotzdem mischen sich auch Skeptiker unter die Jubelarien. Thomas Hauk, COO von Alephsana, kommentiert, dass das Gesetz bis zum 16. Februar erst noch auf die Agenda kommen müsse und Klaus Madzia, CMO der Cannovum AG mahnt an, dass selbst in diesem Fall die Tagesordnung für kurzfristige Änderungen bekannt sei.

Zudem kündigten Sebastian Fiedler und Sebastian Hartmann, beide selbst SPD-Abgeordnete, bereits öffentlich an, gegen das Gesetz zu stimmen. Allerdings verweist Alfredo Pascual darauf, dass es im Bundestag einige Dutzend Abtrünnige aus den eigenen Reihen geben müsse, damit das Gesetz die Mehrheit tatsächlich verfehle. Nicht zu vergessen ist schließlich, dass auch die nun fraktionslosen Gruppen der Linken und des BSW – in der Summe 38 – für das Gesetz stimmen dürften. Auf die Ampel selbst entfallen 417 der 736 Stimmen. Ein Scheitern des CanG erscheint vor diesem Hintergrund extrem unwahrscheinlich.

Bliebe noch die Rolle des Bundesrates: Nachdem dieser verzichtet hatte, auf seine Zustimmungspflicht zu pochen, kann der Bundesrat mit einfacher Mehrheit noch einen Einspruch einlegen. Dafür muss er binnen drei Wochen nach Zustellung des Gesetzes im ersten Schritt den Vermittlungsausschuss aufrufen. Schlägt dieser keine Änderungen am Gesetz vor, kann der Bundesrat binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Schlägt der Vermittlungsausschuss hingegen vor, das Gesetz zu ändern, muss der Bundestag über die Änderungsvorschläge abstimmen. Der Bundesrat kann anschließend das Gesetz billigen oder Einspruch erheben. In diesem Fall könnte sich das Inkrafttreten des CanG nochmal deutlich hinauszögern.

Doch wie wahrscheinlich ist dies? In dieser Legislaturperiode hat der Bundestag bis Ende Januar 232 Gesetze verabschiedet. 219 wurden vom Bundesrat behandelt. Dieser legte keinen einzigen Einspruch ein, rief aber zu vier Gesetzen den Vermittlungsausschuss auf, zweimal initiierte dies der Bundestag selbst. Niklas Kouparanis, Gründer der Bloomwell Group, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Zusammensetzung des Bundesrats: 42 der 69 Stimmen würden auf Vertreter:innen von SPD, Grüne und FDP entfallen. Mindestens 35 bräuchten aber die Gegner des CanG, um einen Einspruch einzulegen.

Auch angesichts des sich anbahnenden Wahlkampfs dürfte dieser Schritt mit Hilfe der Stimmen aus Parteien, die in Berlin das Land regieren, ein politisches Eigentor seien und weiter an Glaubwürdigkeit kosten.

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2 comments

Netti Februar 7, 2024 - 12:54 pm

Zunächst einmal müsste das CanG auf die Tagesordnung! Vom 19.-23.2.24 steht es bisher nicht drauf! Somit klappt der 1.4.24 dann ja auch wieder nicht 🙁

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MK Februar 7, 2024 - 4:05 pm

“Das CanG soll zwischen dem 19. bis zum 23. Februar auf der Tagesordnung des Bundestags stehen. Das berichtete Karl Lauterbach der dpa. ”

Und wie immer; es steht nicht auf der Tagesordnung. Lasst euch doch nicht von dieser HAmpel-Regierung veräppeln.

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