Neuer THC-/CBD-Schnelltest von Tilray

by Redaktion

Tilray hat einen Quick-ID THC-/CBD-Schnelltest zur Identitätsprüfung von Cannabisextrakten eingeführt. Der Test stelle eine kostengünstige, schnelle und leicht durchzuführende Alternative zur bisherigen Identitätsprüfung mittels Dünnschichtchromatografie (DC) dar. Wie das Unternehmen mitteilt, liegen dem neuen Schnelltest alle erforderlichen Prüfsubstanzen, das Testergebnis könne schon nach fünf Minuten abgelesen werden. Die ausführlichen Validierungsunterlagen, die auf der Webseite von Tilray abrufbar sind, zeigen, dass der Test spezifisch und reproduzierbar THC und CBD in öligen Lösungen nachweisen kann.

Die Abgabe von Cannabisextrakten soll hierdurch bereits ab dem ersten Rezept wirtschaftlich werden, da hohe Anschaffungskosten, beispielsweise für Prüfsubstanzen, entfallen würden. Neben hohen Anschaffungskosten für Kieselgelplatten und Referenzsubstanzen sowie der Lagerung dieser im Gefrierschrank, schlage außerdem die zeitintensive Bindung des Personals bei der Prüfung zu Buche.

In der Apotheke sei bei Rezepturarzneimitteln wie Cannabis-Blüten und Extrakten eine Identitätsprüfung der Ausgangsstoffe erforderlich. Bei Cannabisextrakten können sich Apotheker seit dem 1. Juni 2020 an einer Monographie des deutschen Arzneibuchs (DAB) orientieren. Für Apotheken hat die darin vorgeschriebene Dünnschichtchromatografie laut Tilray gleich mehrere Nachteile:

„Nachdem ich Einblicke in die Validierungsunterlagen des Tilray Quick-ID THC-/CBD-Schnelltests erhalten habe, halte ich diesen Test für sehr praktikabel. Meiner Meinung nach kann dieser Test alternativ zur klassischen Dünnschichtchromatographie eingesetzt werden, wodurch sich der prüftechnische Aufwand auf ein Mindestmaß reduziert. Besonders für nicht auf Cannabis spezialisierte Apotheken wird dadurch die Abgabe von Cannabisextrakten noch interessanter”, lässt sich Mihael Becker, Pharmazierat und Inhaber der Lender Apotheke Sasbach zitieren.

Das Set besteht aus zwei Entwicklunsreagenzien, zwei Indikatoren, einer Verdünnungslösung, einer Pipette und einer Prüfanweisung und muss unter 25 Grad Celsius gelagert werden.

Mehr zum Thema

Leave a Comment