Kurz vor Weihnachten tagte der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BtM) und neue psychoaktive Stoffe (NpS). Angesichts der HHC-Welle, standen auch synthetische Cannabinoide auf der Tagesordnung. Der Toxikologe Fabian Steinmetz mahnt nun aber an: Passen Bundestag und Bundesrat das BtMG und das NpSG tatsächlich entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses haben, könnte das massive Auswirkungen auf Cannabinoide der Cannabispflanze haben, nicht nur auf synthetische, auch auf natürliche.
Laut Steinmetz besteht “die Gefahr, dass auch THCV, CBN, vielleicht auch CBD, verboten wird”. Industrien, die die Hanfpflanze anbauen oder verarbeiten – mit Ausnahme der medizinischen Unternehmen, die über eine Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln haben – könnte dies in die Bredouille bringen. Laut Steinmetz, vorausgesetzt die Empfehlungen werden geltendes Recht, ” auch Behörden die Möglichkeit geben, Hanfprodukte auch nach Verabschiedung des CanG zu konfiszieren”.
Steinmetz verweist gegenüber krautinvest.de explizit darauf, dass die Erweiterungen der neuen chemischen Stoffgruppe noch nicht im Detail präzisiert, daher aktuell noch viel Spekulation sei. Er mahnt im gleichen Atemzug allerdings an: “Da ich aber das typische NpSG-Prozedere kenne, gehe ich davon aus, dass es einige natürliche Cannabinoide betreffen wird.” Sollte der Gesetzgeber tatsächlich den Empfehlungen des Ausschusses folgen, hofft Steinmetz zumindest auf einen Ausnahmeparagraphen für natürliche Cannabinoide.
Die Sinnhaftigkeit der Erweiterungen zweifelt der erfahrene Toxiloge ohnehin an: Schließlich seien fast alle HHC-Produkte über diverse Regulierungen bereits verboten sind. “Beispielsweise über das BtMG durch Hanfträgerstoffe, wo man insbesondere den Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen muss, oder schlicht über das Lebensmittelrecht, da HHC-Edibles nie über die Novel-Food-Verordnung geprüft wurden. [ANM Red: HHC fällt unter die Kategorie “Cannabinoide”. Bisher hat kein Unternehmen einen Novel Food Antrag für HHC eingereicht. Da HHC rauschfähig ist, ist hier eine mögliche erfolgreiche Zulassung eher unwahrscheinlich.] Die Polizei kann also jene Produkte in Geschäften beschlagnahmen, auch ohne NpSG-Erweiterung.”Sein Gegenvorschlag: “Wir sollten, ähnlich wie in Tschechien, eine rechtliche Klasse für ‘Legal Highs’ einführen. HHC, 1D-LSD, Lachgas, Kratom, Kava-Kava etc. nacheinander zu verbieten, ist weder ein Paradigmenwechsel noch erlangt man damit Kontrolle über jenen Drogenmarkt. Weil wir ja gerade sehen, wie schwierig und langwierig eine Legalisierung ist, sollten wir nicht weiter alles verbieten, was berauscht und kulturfremd erscheint. Lizenzen für Fachgeschäfte, Spezifikationen und Qualitätskontrolle, Werbeverbot und Jugendschutz und weiteres wären dann möglich.”
ANM Red.: Dieser Artikel wurde überarbeitet. In einer vorherigen Version war die Abkürzung NpS fälschlicherweise als nicht-psychoaktiven Stoffe bezeichnet. Richtig ist: NpS = neue psychoaktive Stoffe. Es handelt sich um „Neuere“ Stoffe, bzw. ganze Stoffgruppen, die eine „aktive“ Wirkung auf die „Psyche“ aufweisen können. Herzlichen Dank an @Yoxhua für den Hinweis.