Neubaur über BfArM-Blüten: Wie wirkt sich die Abrechnung angebrochener Gebinde aus?

Preiserhöhung dürfte mehr Auswirkungen haben

by Moritz Förster

Das BfArM hatte angekündigt, die Preise für Cannabis aus deutscher Produktion zu erhöhen und angebrochene Gebinde, die Apotheken vernichten müssen, nicht mehr zu erstatten. Stellt sich zumindest bei letzterem die Frage: Wie groß ist das Problem der angebrochenen Gebinde überhaupt? Wie oft müssen Apotheken diese entsorgen?

Immerhin stiegen die Mengen aus deutscher Produktion zuletzt stark an. Im ersten Halbjahr könnte das BfArM-Cannabis bis zu zehn Prozent der auf dem deutschen Markt erhältlichen Mengen ausgemacht haben. Zunehmend mehr deutsche Blüten fanden auch den Weg in die Apotheke. Aufgrund des niedrigen Preises, schreibt Apotheke Adhoc, seien diese Blüten insbesondere bei Selbstzahlern zum Einsatz gekommen. Allerdings befürchtet das Fachportal angesichts der Preiserhöhung, dass die BfArM-Blüten nun zum Ladenhüter werden.

Ungeachtet dessen: Belastet die zukünftig ausbleibende Erstattung für die zu vernichtenden Gebinde die Apotheken zusätzlich? Das BfArM selbst konnte auf Anfrage keine Auskünfte darüber geben, wie viel Geld bis dato für vernichtete Mengen erstattet wurde. Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin beim Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), gibt zumindest leichte Entwarnung: “Für große Apotheken, die einen hohen Anteil von Cannabis-Patienten versorgen, hat die Abrechnung angebrochener Gebinde keine große Bedeutung. Die 50g Gebinde werden hier meist an die Patienten vollständig abgegeben, ohne dass ein Verwurf entsteht.” Allerdings könne der Wegfall des Teil 7 der Anlage 10 Hilfstaxe eine Rolle spielen: “Die 50g Gebinde haben meist eine geringe Haltbarkeitsfrist. Hier kann es je nach Anzahl der Patienten und Menge der verschriebenen BfArM-Blüten zu Verlusten kommen durch die Vernichtung angebrochener Gebinde.” Allerdings dürfe man nicht vergessen, “dass eine Apotheke maximal vier Abrechnungen pro Kalenderjahr vornehmen dürfte und die Abrechnung mehrerer angebrochener Gebinde verschiedener Sorten in einer Abrechnung unzulässig war”. Neubaur erklärt: “Die Kasse hat für den Versicherten die Vernichtung der angebrochenen Packung BfArM-Blüten immer nur für die Packungseinheit Cannabisblüten ersetzt, die zuletzt an den Patienten geliefert wurde.”

Übrigens bestätigt auch Neubaur, dass ihres Erachtens der Selbstzahler-Anteil bei den Deutschen Blüten aufgrund des attraktiven Preises hoch gewesen ist. Stärker als die Erstattung der angebrochenen Gebinde dürfte daher die Preiserhöhung ins Gewicht fallen. Über deren Auswirkung werden wiederum die Marktzahlen der kommenden Monate Auskunft geben.

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