iuvo begrüßt Alexander Rieg als neues Mitglied der Geschäftsleitung

by Redaktion

Die iuvo Therapeutics GmbH stellt sich für die Zukunft auf. Wie das Unternehmen nun bekannt gibt, verstärkt Alexander Rieg (im Titel 2 v.r.) seit Oktober 2021 die Geschäftsleitung des national und international agierenden Unternehmen. 

Alexander Rieg ist einer der Gründer der GECA Pharma GmbH, einem der ersten Importeure von medizinischem Cannabis in Deutschland, sowie Gründungsmitglied des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V.. Herr Rieg war zuletzt als unabhängiger Berater in der medizinischen Cannabis-Branche tätig und beriet schwerpunktmäßig internationale cannabisproduzierende Unternehmen. 

Der geschäftsführende Gesellschafter der iuvo Therapeutics GmbH, Daniel Seidl: „Wir freuen uns sehr Herrn Alexander Rieg in unserem Team zu begrüßen. Durch seine jahrelange Erfahrung in der medizinischen Cannabis-Branche, ist er die ideale Verstärkung für unser schnell wachsendes Unternehmen. Er bringt sich mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung ein, damit wir die Unternehmensziele gemeinsam realisieren.“ 

Alexander Rieg ist begeistert: „iuvo hat hervorragende Rahmenbedingungen geschaffen für eine zuverlässige Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln und wir freuen uns, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit unseren Produkten zu verbessern und weiterhin ein zuverlässiger Partner für alle Stakeholder in der Industrie zu sein.“

Über die iuvo Therapeutics GmbH 
Die iuvo Therapeutics GmbH, gegründet im Jahr 2017, ist ein in Düsseldorf und Potsdam ansässiges Pharmagroßhandelsunternehmen. Dabei hat sich das GDP zertifizierte (Good Distribution Practice = Gute Vertriebspraxis gemäß EU-Leitlinie) und GMP-zertifizierte (Good Manufacturing Practice = Gute Herstellpraxis gemäß EU-Leitlinie) Unternehmen auf den Import und nationalen, sowie internationalen Vertrieb von hochwertigen Cannabisprodukten spezialisiert. Als zuverlässiger Partner zwischen Herstellern und Apotheken ist die iuvo Therapeutics GmbH im Besitz einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arznei mittelgesetz, einer Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln, einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Arzneimittelgesetz, sowie einer Herstellerlaubnis gemäß § 13 Arzneimittelgesetz. 

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