Hempro vs. Stadt Düsseldorf vor Gericht: Verkaufsverbot für CBD-Produkte gestoppt

by Moritz Förster


Das Düsseldorfer Unternehmen Hempro International hat soeben eine erfolgreiche Klage gegen das das umfangreiche CBD-Verkaufsverbot der Stad Düsseldorf verkündet. Nach Ansicht des Gerichts schieße das Verkaufsverbot für CBD-haltige Lebensmittel über das Ziel hinaus. Demnach sind CBD-Produkte, die ausschließlich das natürliche Spektrum der Inhaltssubstanzen der Nutzhanfpflanze widerspiegeln, nicht mehr vom Verkaufsverbot betroffen.

Produkte, die natürlicherweise CBD enthalten und cannabinoidhaltige Extrakte, sind verkehrsfähig

Zum Hintergrund: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) hatte am 09. April 2020 nur den Vertrieb von Produkten, die Cannabidiol als „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“ beinhalten, für unzulässig bewertet. Die Stadt Düsseldorf verbot daraufhin am Juli 2020 per Allgemeinverfügung jedoch gleich den kompletten Verkauf von sämtlichen Lebensmitteln, die CBD enthalten. Dieses umfangreiche und weite Verkaufsverbot hätte sich somit auch auf Produkte, die natürlicherweise CBD enthalten, und „sämtliche cannabinoidhaltige Extrakte“ (auch traditionell hergestellte Naturextrakte aus Teilen der Hanfpflanze enthalten) betroffen. Dieses vollumfassende Verkaufsverbot ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun rechtswidrig und unzulässig.

Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro International GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA): „Das ist eine weitere wegweisende Entscheidung auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Normalität für den Anbau von Nutzhanf und den Verkauf von natürlichen CBD-Produkten in Deutschland. Ich hatte der Stadt Düsseldorf im Vorfeld ein Gesprächsangebot wegen des viel zu weitreichenden Verkaufsverbots unterbreitet – leider ohne Erfolg. Dafür war das von mir hierzu eingeleitete Gerichtsverfahren in diesem streitgegenständlichen Punkt jetzt umso erfolgreicher.“

Produkte, die CBD-Isolate oder mit CBD-angereicherte Hanfextrakte enthalten, bleiben Verboten

Produkte, die „CBD-Isolate“ oder mit „CBD-angereicherte Hanfextrakte“ enthalten, bleiben verboten. Klar gestellt sei nun aber gerichtlich abschließend, dass der Verkauf von CBD-haltigen Lebensmitteln, die nur das natürliche Spektrum der Inhaltssubstanzen der Nutzhanfpflanze und keine „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“ enthalten, nicht von dem Verkaufsverbot in der Allgemeinverfügung der Stadt
Düsseldorf vom 11. Juli 2020 umfasst seien, lässt Hempro International verlauten.

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