Gesetzesentwurf in der Mache, aber Cannabis-Vorlagen der Opposition abgelehnt

Anträge zur Entkriminalisierung der Linken und für eine bessere Versorgung mit Cannabis als Medizin der Unionspartei scheitern

by Redaktion

Der Gesetzesentwurf für die erste Säule des zweiten Eckpunktepapiers – also für die Entkriminalisierung von Cannabis – liegt vor. Das Gesundheitsministerium hat diesen “Referentenentwurf” nun zur Abstimmung in die Ressortabstimmung gegeben. Diese News teilten mehrere Politiker:innen der Ampel-Koalition unabhängig über ihre eigenen sozialen Netzwerke.

In einem Facebook-Post betonte Kirsten Kappert-Gonther, unter anderem Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen, dass für die geplante erste Säule keine Zustimmung des Bundesrats und der EU Kommission erforderlich sei. Zur Erinnerung: Privatpersonen und Vereinsmitglieder in Cannabis Clubs können für den eigenen Bedarf zukünftig legal eine begrenzte Menge an Cannabispflanzen anbauen, tritt das Gesetz einmal in Kraft.

Laut Kappert-Gonther beraten nun zunächst die Ministerien untereinander, anschließend würden Verbände angehört, bevor das Gesetz dem Bundestag zugeleitet werde und dann auch öffentlich einsehbar sei.

Gespannt darf man sein, ob bereits im nun vorliegenden Gesetzesentwurf eine Reklassifizierung von Cannabis vorgenommen wird und Cannabis fortan nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. Diesen Schritt hatte unlängst der Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann auf krautinvest.de vehement eingefordert.

Unterdessen hat der Bundestag in einer Kurzmeldung mitgeteilt, dass sich der Gesundheitsausschuss mit dem Thema Cannabis befasst und zwei Vorlagen der Opposition mehrheitlich abgelehnt habe. In einer Sitzung hätten die Abgeordneten über die mögliche Entkriminalisierung und Legalisierung der Droge beraten sowie über den Zugang von Patienten zu Cannabis-Arzneimitteln.

Die Linksfraktion will mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Entkriminalisierung von Cannabis erreichen. Den vorgelegten Gesetzentwurf (20/2579) der Fraktion lehnten die übrigen Fraktionen ab.

Auch die Unionsfraktion scheiterte mit einem Antrag (20/5561), in dem eine bessere Versorgung der Patienten mit Cannabis-Arzneimitteln gefordert wird. In dem Antrag problematisiert werden die hohen administrativen Hürden bei den Genehmigungsverfahren in den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung mit den Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst. Der Unions-Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD bei Enthaltung der Linken abgelehnt.

Angesichts der Tatsache, dass die Ampel-Koalition einen ersten eigenen Gesetzesentwurf präsentieren will und im Sommer der Gesetzesentwurf für Pilotprojekte folgen soll, ist es wenig verwunderlich, dass der Entwurf der Linken nun abgelehnt wurde. Hingegen hatte bereits der G-BA bei seinem letzten Beschluss betont, dass ein einfacherer Zugang zu medizinischem Cannabis im aktuellen gesetzlichen Rahmen nicht möglich sei, die Grenzen seien ausgereizt worden, hieß es auf der Sitzung. Das Vorpreschen der Unionsfraktion könnte daher durchaus als Denkanstoß dienen, nicht nur beim Thema Cannabis als Genussmittel aktiv zu werden, sondern auch medizinisches Cannabis nicht aus den Augen zu verlieren.

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