Neue Regeln für Medizinal-Cannabis: Vernichtung, Genehmigung, G-BA, Preise

GKV-Spitzenverband kündigt Regelung

by Redaktion

Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Patient:innen und Großhändler müssen sich auf Anpassungen für medizinisches Cannabis einstellen. Zum einen werden angebrochene Cannabisblüten des BfArM, die vernichtet werden müssen, nicht mehr erstattet. Ohnehin hatte das BfArM bereits angekündigt, die Preise zu erhöhen. Zum anderen wird die Dauer der Genehmigungsfrist von Patient:innen von drei auf zwei Wochen verkürzt. Zudem tritt der G-BA-Beschluss nun wie verabschiedet in Kraft.

Laut Apotheke Adhoc bleiben in Apotheken häufig Anbrüche des in Deutschland angebauten medizinischen Cannabis übrig. Da die BfArM-Cannabisblüten nur in Gebindegrößen von 50 Gramm auf den Markt gebracht würden und diese teilweise ab Marktverfügbarkeit nur noch eine Haltbarkeit von vier Monaten oder weniger haben, sei eine Vernichtung in Apotheken nicht selten. Ab August könnten Apotheken diese Anbrüche nicht mehr abrechnen. Allerdings laufe, so Apotheke Adhoc, aktuell noch eine DAV-Klage gegen die Pläne des GKV-Spitzenverbandes.

Ungeachtet dessen hatte das BfArM bereits verkündet, dass der Preis für die Cannabis-Blüten aus der heimischen Produktion von 4,30 Euro auf 5,80 Euro steige. Grund sei, dass Blüten mit hohem THC-Gehalt bevorzugt verordnet würden. Der Preis ergebe sich laut Gelber Liste schließlich aus einer Mischkalkulation aller Sorten. Die drei Anbauer Demecan, Aurora und Aphria, das von Tilray übernommen wurde, dürfen jährlich maximal 2,6 Tonnen medizinisches Cannabis hierzulande produzieren.

G-BA-Beschluss in Kraft getreten

Unterdessen warnt Melanie Dolfen, Inhaberin der Bezirksapotheken, in einer Mitteilung vor den Folgen des G-BA-Beschlusses, der am Anfang Juli in Kraft getreten ist. Im Kleingedruckten setze der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) “fatale Prioritäten”, so Dolfen. Die Vorschriften für die Verordnung von Medizinalcannabis seien so formuliert, “dass Ärzt*innen ein deutlich höheres Regress-Risiko” hätten. Das Problem sei, dass die Indikationen für Medizinalcannabis nach wie vor nicht eindeutig geregelt seien. Ärzt*innen könnten somit Cannabinoide nur im Off-Label-Use einsetzen. Dolfen warnt: “Um Off-Label-Verordnungen gibt es in anderen Zusammenhängen seit Jahren immer wieder Rechtstreitigkeiten zu Kostenübernahme und Haftung.”

Zudem fürchtet Dolfen, dass es für “viele Patient*innen schwieriger werden dürfte, überhaupt ein Rezept zu bekommen” und warnt, dass die “Kassen den Zugang zur Blütentherapie erschwert” haben. Nach der neuen Richtlinie seien nun Industrieprodukte Apothekenprodukten vorzuziehen. Bevor Präparate aus Blüten verordnet würden, sei zu prüfen, ob ‚Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen‘. Ihr Fazit: §Es wirkt, als sollten Ärztinnen und Ärzte zusätzlich verunsichert werden. Diese Strategie scheint zu fruchten.”

Die Grünen-Politikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther hatte kürzlich noch frohlockt, dass “Einschränkungen über den G-BA abgewiesen worden” seien. Ihre Forderung: “Wir müssen weiter Forschung betreiben und sehen, dass Kassen stringenter das finanzieren, was verordnet ist. Die Pflanze hat wahnsinniges Potenzial im medizinischen Bereich.” Zudem verwies Kappert-Gonther auf die gute Nachricht, dass Patient:innen nun nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Wochen warten müssten, ob die Kassen ihren Antrag auf Kostenübernahme genehmigen – zumindest, wenn diese die neue Frist einhalten.

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