Demecan vertreibt Extrakte auf eigenen Namen und eigene Rechnung

Vereinbarung mit dem BfArM

by Redaktion

Wie Demecan krautinvest.de mitgeteilt hat, hat das Unternehmen mit dem BfArM eine Vereinbarung getroffen, dass es den API erwerben und daraus Extrakte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung herstellen und vertreiben dürfe. Kürzlich hatte Demecan bekannt gegeben, dass es “die einzigen Vollextrakte aus in Deutschland angebauten Cannabisblüten” auf den Markt gebracht habe.

Dies kann als ein erster Schritt hin zu einer Aufweichung des sehr restriktiven deutschen Ausschreibungsverfahrens gewertet werden. So heißt es auf der BfArM-Website im FAQ auf die Frage, wie einee ‘Anbaulizenz für Cannabis zu medizinischen Zwecken erlangt werden könne: “Die Vergabe des Anbaus erfolgt […] immer im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Dies gilt auch für Fallkonstellationen, bei denen die Cannabisblüten beim gleichen Unternehmen zu einem Extrakt verarbeitet oder die Cannabisblüten an einen einzelnen Vertragspartner geliefert werden sollen (Vertragsanbau).”

Während in anderen Ländern wie Portugal oder Dänemark Unternehmen Lizenzen erhalten, produzieren und auch exportieren dürfen, hat das BfArM in Deutschland im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens drei Unternehmen ausgewählt, die im Auftrag des BfArm maximal 2,6 Tonnen medizinisches Cannabis jährlich produzieren dürfen. Neben Demecan sind dies Aphria – inzwischen aufgekauft von Tilray – und Aurora.

Cansativa vertreibt das Cannabis im Auftrag des BfArM an deutsche Apotheken. Die erste Lieferung erfolgte im Sommer 2021. Im ersten Halbjahr 2023 hatten die drei Unternehmen in der Summe 947 Kilogramm medizinisches Cannabis bereit gestellt und damit die Höchstmenge hochgerechnet auf das ganze Jahr noch nicht erreicht.

Dennoch kann die Mengenbegrenzung zur Folge haben, dass vorhandene Produktionskapazitäten nicht ausgeschöpft werden können, Exporte nicht möglich sind und Skaleneffekte nicht ausgereizt werden. Zudem müssen sich die drei Unternehmen, die im Rahmen der Ausschreibung im April und Mai 2019 den Zuschlag erhalten hatten, sich dabei an die mit dem BfArm vereinbarten Konditionen halten.

Dass Demecan nun also auf eigene Rechnung Extrakte vertreiben darf, die aus den Pflanzen gewonnen werden, die in Deutschland angebaut werden, kann vor diesem Hintergrund als erster kleiner Schritt in eine andere Richtung gewertet werden. Viele Industrievertreter sind ohnehin der Auffassung, dass Deutschland durch das Ausschreibungsverfahren hiesigen Unternehmen in einem extrem kompetitiven Umfeld zusätzliche Wettbewerbsnachteile aufgebürdet hat. So hatten in einer Linkedin-Umfrage 81 Prozent der 74 Teilnehmenden angegeben, dass das Ausschreibungsverfahren abgeschafft werden sollte und Unternehmen stattdessen unter gleichen Bedingungen um Lizenzen erhalten können und Exporte möglich sein sollten.

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