Herausnahme aus dem BTMG vereinfacht Verschreibung von Cannabis

by Gastautor

Ein Gastbeitrag von Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA)

Der VCA begrüßt die Herausnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz). Damit einhergehend kommt es zu Erleichterungen durch den Wegfall von Anforderungen an Dokumentation und Lagerung, sofern sichergestellt ist, dass den Apotheken über die typische Rezeptkontrolle hinaus keine weiteren Dokumentationspflichten auferlegt werden. Es bleibt natürlich abzuwarten, ob die Lagerung der Blüten und Extrakte dann tatsächlich nicht mehr in Tresoren erfolgen soll. Apotheken haben normalerweise keine großen BTM-Tresore, vorausgesetzt sie sind nicht sowieso schon Spezialversorger (z.B. Methadon), was für einige Apotheken schon die erste Hürde bedeutet.

Die entfallene BTM Gebühr von 4,26€ gleicht nicht den Mehraufwand der Dokumentationspflicht aus. Die Dokumentationspflicht frisst die Personalressourcen der Apotheke auf, welche an anderer Stelle dringender gebraucht werden (z.B. am HV beim Kunden). Durch die Herausnahme aus dem BTMG wird die Verschreibung von Cannabis für die Ärzteschaft wesentlich vereinfacht und es könnte zu einer höheren Anzahl von Privatverschreibungen kommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Nachfrage in den Apotheken erhöht. Deshalb haben wir die berechtigte Hoffnung, dass sich mehr Apotheken der Versorgung mit Medizinal-Cannabis anschließen werden. Vereinfachte Lagerung, Wegfall der Dokumentationspflicht und vermehrtes Rezeptaufkommen werden zu einer vermehrten. Motivation führen, sich mit dem Thema Medizinal-Cannabis auseinanderzusetzen. Voraussetzung ist aber die Nachfrage durch ein erhöhtes Rezeptaufkommen und eine höhere Anzahl von Patient*innen, die eine Verschreibung erhalten. Ich gehe davon aus, dass keine Apotheke eine Stammkundin wegschicken wird, die von ihrem Hausarzt einen Cannabis-Extrakt für ihre chronischen Schmerzen verschrieben bekommen hat.

In jedem Fall würde der VCA es begrüßen, wenn die Anzahl der Cannabis versorgenden Apotheken ansteigt und Cannabis wie jedes andere verschreibungspflichtige Rezepturarzneimittel in der Apotheke abgegeben wird. Es erfordert hier allerdings noch viel Wissensvermittlung zum Thema Cannabis und Rezepturherstellung. Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn es schon jetzt Schulungsangebote zum Thema Medizinal-Cannabis für alle interessierten und unerfahrenen Apotheken geben würde. Auch ein Erfahrungsaustausch unter Kollegen wäre hier ein weiterer Ansatz. Die Schwellenangst wäre genommen und jeder Patient, der sein Cannabis-Rezept einlösen möchte, könnte dies in seiner Vor-Ort-Apotheke auch erhalten. Dieses Ziel sollten wir anpeilen.

Voraussetzung für eine höhere Beteiligung an der Cannabis-Versorgung sind zudem vereinfachte Identitätsprüfmethoden über Schnelltests. Die aufwendige Form der Identitätsprüfung über die Dünnschichtchromatographie ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Anerkennung von validierten Schnelltests.

Nur so werden wir auch erreichen, dass Cannabis irgendwann in der Medizin so implementiert ist, wie jedes andere Arzneimittel. Der Wegfall aus dem BTMG könnte der erste Schritt hierzu sein.

Disclaimer: Gastbeiträge müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln.

Mehr zum Thema

Leave a Comment