Cannabis kein Betäubungsmittel mehr? Jubel über Reklassifizierung und Skepsis bei Clubs

Geplantes Gesetz wirkt sich auf medizinisches Cannabis aus – Blick der Industrie

by Redaktion

Die Vorfreude kehrt zurück. Nach der Enttäuschung über den mit dem zweiten Eckpunktepapier stark eingestampften Cannabis-Genussmittelmarkt – Clubs und Pilotprojekte statt flächendeckende Legalisierung – blicken Unternehmenslenker:innen nun gespannt auf die Auswirkungen der geplanten Reklassifizierung: Cannabis soll nicht mehr als Betäubungsmittel gelten. Weniger Zuversicht herrscht bei der Regulierung der Clubs. Die Stimmen im Überblick.

Reklassifizierung

Benedikt Sons, Gründer und CEO der Cansativa Group, geht angesichts der geplanten Reklassifizierung von einem rasanten Wachstum von medizinischem Cannabis aus. Künftig könne Cannabis auf einem “ganz normalen” Rezept verschrieben werden. Sons rechnet mit einem Wachstum der Verordnungszahlen und des Gesamtmarktes um den Faktor drei bis zehn. Auch Niklas Kouparanis, Co-Founder und CEO, von der Bloomwell Group freut sich über eine gute Nachricht insbesondere “für bestehende und potenzielle Cannabis-Patient:innen”: “Gilt medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel, verringern sich Aufwand und Kosten für Produktion, Lagerung, Distribution und Abgabe. Auch die administrativen Hürden für verordnende Ärztinnen und Ärzte sinken.” Finn Hänsel von der Sanity Group geht auf Linkedin ebenfalls davon aus, dass die Reklassifizierung den größten “Impact” auf den medizinischen Cannabis-Markt haben wird, mahnt allerdings an, dass viele Aspekte des Betäubungsmittelgesetzes auch im neuen Cannabis-Gesetz berücksichtigt werden. Man müsse gründlich beobachten, wie die Regulierung die tägliche Realität im Gesundheitswesen verändere. Alfredo Pascual verkündet in einem Post, dass die aktuelle Entwicklung die Zukunft der Cannabis-Industrie in Deutschland prägen würde, trotz der Restriktionen und des nicht-kommerziellen Fokus.

Cannabis-Clubs

Was der nun offizielle Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums über Clubs verrät? “Anbauvereinigungen können #Marihuana i.S.d. § 1 Abs. Nr. 2 #CanAnbauG nur (!) als gestaffelte Grundbeträge mit zusätzlichen Pauschalen die Mitglieder weitergegeben werden: Sorten haben jedoch unterschiedlicher Erträge. Zumindest sollte die Ermittlung der Selbstkosten pro erzeugtem Gramm “Marihuana” als Option ausgestaltet werden”, mahnt Rechtsanwalt Lito Schulte in einem Linkedin-Beitrag. Sein Fazit: “Verbesserungswürdig”. Unter anderem der Transformation-Coach Johannes Schmid kommentiert in der an den Post anknüpfenden Diskussion: “Wie wollen die gut finanzierten Cannabis-Start-Up-Unternehmer hier ein Geschäftsmodell aufziehen, was nachhaltig profitabel ist? Oder macht dieser geplante Gesetzesentwurf alle großen Träume zunichte…?” Timo Bongartz von Fluence blickt vor diesem Hintergrund bereits auf die Pilotprojekte – dort könnten wirtschaftlich interessante Geschäftsmodelle möglich sein. Auch die Sanity Group kommt in einer Mitteilung zum Fazit: “Zusammengefasst ist der Gesetzentwurf ein erster wichtiger Schritt zu mehr Entstigmatisierung und Entkriminalisierung auf dem Weg zu einer neuen Drogenpolitik. Ein Ziel des Gesetzes, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, wird jedoch mit einer begrenzten Anzahl an Cannabis-Clubs und der Möglichkeit des Eigenanbaus nicht hinreichend erfüllt werden. ” Nun ruht die Hoffnung der Unternehmen also auf möglichst flächendeckenden Pilotprojekten.

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