CanG: Wieso sich der Bundesrat nur ein Eigentor schießen kann

Ein Kommentar

by Moritz Förster

Da hatte man sich an das Gezeter aus Bayern gegen das CanG gewöhnt, fangen mit einem Mal selbst SPD-regierte Bundesländer an, gegen das Gesetz zu schießen. Der Bundesrat könne darauf beharrend, dass es sich beim CanG nicht um ein Einspruchs-, sondern um ein Zustimmungsgesetz handele – heißt es mit einem Mal aus Hamburg, Niedersachsen oder Thüringen. Nun räumt der auf Cannabis spezialisierte Rechtsanwalt Peter Homberg dieser Sichtweise nicht viel Chancen ein, dennoch stellt sich die Frage: Selbst wenn es bei der Möglichkeit des “Einspruchs” bleibt – welche Konsequenzen hat dies für das weitere Gesetzgebungsverfahren?

Insbesondere die symbolische Strahlkraft dürfte die Ampel-Parteien politisch in die Bredouille bringen. Denn für einen Einspruch ist die absolute Mehrheit im Bundesrat erforderlich – das wären mindestens 35 Stimmen dafür. Das gelänge nur, wenn tatsächlich von den Ampel-Parteien regierte Länder für den Einspruch votieren. Tagt in diesem Falle der Vermittlungsausschuss würde sich die Verabschiedung des Gesetzes zeitlich noch verzögern. Zudem dürfte dieser Schritt auch Skepsis hervorrufen, was die Verabschiedung eines zweiten Gesetzes für die Pilot-Projekte betrifft. Dies gelingt nicht ohne Bundesrat. Immer vorausgesetzt, es bleibt beim Einspruchsgesetz, kann der Bundesrat das CanG aber nicht aufhalten – dafür bräuchte es Abtrünnige im Bundestag: Denn der Einspruch des Bundesrates kann vom Deutschen Bundestag überstimmt werden.

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