Kann der Bundesrat die Cannabis-Legalisierung stoppen?

Die Landtagswahl in Niedersachsen könnte die Mehrheitsverhältnisse kippen.

by Hande Savus

Ende des Jahres, spätestens Anfang des nächsten soll der Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorliegen. Noch rätselt man, wie dieser aussehen wird. Mehr wissen wir voraussichtlich noch in diesem Monat, wenn das Eckpunkte-Papier kommt. Jenseits des konkreten Inhalts stellt sich allerdings die Frage: Kann die Ampel-Koalition mit ihrem Vorhaben trotz ihrer Mehrheit im Bundestag am Bundesrat scheitern? Und: Wie relevant ist in diesem Zusammenhang die Landtagswahl in Niedersachsen?

Bis dato fällt vor allem eine Partei auf, wenn es darum geht, sich gegen die Legalisierung zu äußern: Die CDU und ihre bayrische Schwesterpartei CSU. Schlagzeilen wie „CDU-Kulturminister warnt vor Cannabis-Legalisierung“ waren die letzten Monate gängige Begleiter der Legalisierungs-Debatte. Immer wieder entfachte die CDU/ CSU Fraktion das ein oder andere Störfeuer – im August mit einer Kleinen Anfrage über die „Legalisierung von Cannabis in Anbetracht des EU- Rechts und internationaler Konventionen.“

Nicht zuletzt durch das öffentliche Auftreten verschiedener CDU-Politiker:innen ist momentan davon auszugehen, dass die CDU / CSU-Fraktion im Bundestag gegen einen Gesetzesentwurf stimmen wird. Gleiches wird wohl auch im Bundesrat gelten – zumindest für die Bundesländer, in denen die CDU / CSU den Ministerpräsidenten stellt. Auch die AfD dürfte im Bundestag gegen das Gesetz stimmen, die Linke dafür. Schließlich war die Linke bereits im Oktober 2020 neben den Grünen die einzige Fraktion, die für das damals vorliegende Cannabiskontrollgesetz der Grünen votierte.

Nun dürften die Präferenzen von AfD und Linke nicht entscheidend dafür sein, ob das Gesetz durchkommt oder nicht – denn im Bundestag verfügt die Ampel so oder so über eine Mehrheit. Auch die CDU/ CSU- Fraktion stellt dort mit den 197 Sitzen ihrer Abgeordneten keine Gefahr dar. 26, 77 Prozent aller Stimmen entfallen auf Abgeordnete der Christdemokraten. Auch zusätzliche Gegenstimmen der AfD gefährden die Regierungsmehrheit nicht.

Kann der Bundesrat die Cannabis-Legalisierung stoppen?

Aber wie ist die Situation in den Bundesländern? Die CDU/ CSU ist Koalitionspartner in neun Landesregierungen: in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Damit stammen 45 der 69 Mitglieder des Bundesrates aus Landesregierungen, in denen die CDU / CSU mindestens als Koalitionspartner beteiligt ist. Allerdings stellt sie nur in sechs dieser neun Landesregierungen auch den Ministerpräsidenten: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Das entspricht 29 Stimmen im Bundesrat.

Nun finden am kommenden Sonntag, den 9. Oktober in Niedersachen die Landtagswahl statt – bisher regiert dort die SPD mit der CDU als Koalitionspartner. Aktuelle Umfragen sehen die SPD weiterhin leicht vorne. Beide Parteien wünschen sich als möglichen Koalitionspartner die Grünen. Regiert die CDU nach der Wahl in Niedersachsen, dürfte dies das weitere Gesetzgebungsverfahren erschweren. Denn dort geht es dort um sechs Stimmen im Bundesrat. Und mit diesen hätten CDU CSU im Bundesrat mit dann 35 Stimmen die absolute Mehrheit. Nicht zu vergessen: Unter anderem Barbara Havliza (CDU), aktuell Niedersachsens Justizministerin, verurteilte im Februar die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene deutlich.

War es das dann also mit der Cannabis-Legalisierung? Nicht unbedingt: In Bremen geht es um drei Stimmen im Bundesrat. In dem Bundesland steht am 14. Mai Landtagswahlen an.  In Bremen regiert aktuell Rot-Grün. Zudem dürfte die Bundesregierung angesichts der knappen Mehrheit im Bundesrat auch gebannt auf mögliche Neuwahlen in Berlin blicken (vier Stimmen), wo aktuell Rot-Grün regiert.

So oder so: Sollten der Bundesregierung Landesvertreter wie Niedersachsens SPD-Mann Stephan Weil in den Rücken fallen, dürfte sie ein Problem bekommen. Die Landesregierungen, in denen die CDU koaliert, aber nicht den Minister stellt, müssen im Bundesrat die Position der Ampel-Koalition teilen. Ansonsten sind Konflikte vorprogrammiert.

Das Gesetzgebungsverfahren

Stellt sich die Frage: Kann der Bundesrat überhaupt das gesamte Gesetzgebungsverfahren stoppen? Auf Anfrage von krautinvest.de erklärte eine Sprecherin des Bundesrats, dass “zustimmungsbedürftige” Gesetze tatsächlich nur zustandekommen, wenn der Bundesrat mit absoluter Mehrheit (35 von 69 Stimmen) die Zustimmung erteilt hat. “Einspruchsgesetze” wiederum gelten als gebilligt, wenn der Bundesrat nicht binnen drei Wochen den Vermittlungsausschuss anruft. Die entscheidende Frage lautet, ob das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel “zustimmungsbedürftig” ist. Genau dazu wollte der Bundesrat noch keine Auskunft erteilen. Eine Einschätzung, ob ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, könne man erst anhand des konkret formulierten Entwurfstextes vornehmen, heißt es.

Ganz grundsätzlich gilt: Sollte das Grundgesetz geändert werden, tangiert ein Gesetz die Finanzen der Länder oder die Arbeit der Landesbehörden, ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Gibt es keine Einigung, wird der Vermittlungsausschuss einberufen. Sollte der Bundesrat danach immer noch an seinem Veto festhalten, scheitert das Gesetz. Bei Einspruchgesetzen wiederum hat der Bundestag, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, das letzte Wort. Auch der Bundestag erörtert das Gesetzgebungsverfahren recht transparent auf der eigenen Internetseite.

Der aktuelle Tenor in der Politik ist, dass eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich sein wird. Der Wahlausgang in Niedersachsen dürfte damit unmittelbar eine Verabschiedung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel betreffen.

Korrektur: In einer vorherigen Fassung hieß es, dass auch in Schleswig-Holstein 2023 Landtagswahlen seien, dies ist nicht korrekt. Dort stehen Kommunalwahlen an.

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