BMEL erwartet 2024 mehr Nutzhanf – Rauschklausel soll Anfang 2025 endgültig fallen

by Moritz Förster

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rechnet damit, dass die Klausel für „Missbrauch zu Rauschzwecken“, auch „Rauschklausel“ genannt, Anfang 2025 endgültig gestrichen ist. Aktuell liegt ein entsprechender Referentenentwurf vor, der nun das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Geht dieser Zeitplan auf, könnten Hanfbauern ihre Aussaat im kommenden Jahr unter der neuen Gesetzgebung in Angriff nehmen, teilt das BMEL auf Anfrage mit. Bereits für das laufende Jahr rechnet das BMEL mit einem deutlichen Anstieg der für Nutzhanf genutzten Anbaufläche. 2023 war die Anbaufläche von Nutzhanf noch auf 5.834 Hektar zurück gegangen, 2022 wurde Nutzhanf in Deutschland auf 6.943 Hektar angebaut. Auch die Zahl der Betriebe, die Nutzhanf anbauen, ging 2023 zurück.

Aaron Kamperschroer, Geschäftsführer Nutzhanf-Netzwerk, spricht von einer „bedeutenden Erleichterung“, sollte die Klausel „Missbrauch zu Rauschzwecken“ tatsächlich abgeschafft werden. Dieser Schritt beseitige seines Erachtens „die bisherige rechtliche Unsicherheit, die bei jeder Kultivierung von Nutzhanf bestand“. Laut Kamperschroer hätten in der Vergangenheit Untersuchungen des THC-Gehalts der Nutzhanfpflanzen „oft zu unverhältnismäßigen Repressionen“ geführt, die viele Landwirte davon abhielten, Nutzhanf anzubauen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren wegen Anbau oder Verarbeitung von Hanf aufgrund eines möglichen Missbrauchs ist nicht bekannt. Auch eine Anfrage von krautinvest bei den LKAs hatte 2023 keine validen bundesweiten Statistiken ans Tageslicht gebracht.

Kamperschroer hofft nun auf bessere Möglichkeiten für heimische Landwirte, Nutzhanf anzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit, auch auf internationalen Märkten, zu stärken. Auch die Zulassung des Indoor-Anbaus sei wichtig, um „Nutzhanf in kontrollierten Umgebungen zu kultivieren“. Er geht, sobald Rechtssicherheit herrscht, zudem von Investitionen in neue Produktions- und Vertriebsinfrastrukturen aus. Händler und Hersteller könnten dann ihre Kapazitäten ausbauen und Produkte effektiver vermarkten. Durch mehr Forschung und Entwicklung hofft Kamperschroer, dass neue innovative Produkte auf den Markt kommen. So könnte Streichung der Rauschklausel seines Erachtens „zu einer Vielzahl neuer Anwendungen und Technologien im Hanfsektor führen“. Vielfalt und Qualität der Hanfprodukte dürften profitieren.

Auch für CBD sei, so Kamperschroer, die Abschaffung der Rauschklausel eine gute Nachricht. Sie hole „CBD-Produkte aus einer rechtlichen Grauzone heraus“ und ermögliche es den Unternehmen, „innerhalb eines klaren Rechtsrahmens zu agieren“. Seine Hoffnung: „Dadurch könnte eine Vielzahl neuer CBD-Produkte marktfähig werden, einschließlich CBD-Ölen, -Kapseln, -Cremes und -Lebensmitteln.

Kamperschroer wünscht sich insbesondere, dass sich Nutzhanf in Deutschland nun großflächig und wirtschaftlich etabliert. Andernfalls könne das „bestehende Stigma der Prohibition und das mangelnde Verständnis für die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten des Hanfs in einer nachhaltigen Bioökonomie dazu führen, dass er von politischen Gruppen weiterhin als Droge instrumentalisiert wird“. Und der Aufholbedarf ist groß – so scheint über die Hälfte des Nutzhanfs in der EU aktuell aus Frankreich zu stammen.

Disclaimer: Redaktionelle Berichterstattung, keine Rechtsberatung.

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  • nutzhanf: unsplash

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