Die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung unter der Woche beschlossen, den vorliegenden Entwurf eines Nutzhanfliberalisierungsgesetzes (NLG) umzusetzen. In der Hanfbranche sorgt dieser Schritt für große Zustimmiung.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) betont, dass dieser Schritt, die “Rauschklausel” abschafft, den Anbau von Industriehanf vereinfacht, Indoor-Anbau von Nutzhanf ermöglicht, den Umgang mit Nutzhanfprodukten mit weniger als 0,3 Prozent THC klarstellt sowie klarstellt, dass Nutzhanf als pflanzliches Raucherzeugnis verkehrsfähig ist.
Insbesondere die Abschaffung der “Rauschklausel” verbessere die Rechtssicherheit für Landwirte, Produzenten und Händler deutlich, heißt es in einer Mitteilung. Bisher führe bereits die theoretische Möglichkeit eines schwachen Rauschs durch den privaten Konsum großer Produktmengen zur Strafbarkeit der kompletten Wertschöpfungskette. Diese deutsche Sonderregelung werde nun abgeschafft.
Marijn Roersch van der Hoogte, Fachbereichskoordinator für Industriehanf beim BvCW, prognostiziert bereits einen “deutlichen Wachstum der Branche”. Die Hanfpioniere von Signature Product hatten bereits vor rund zwei Monaten prognostiziert, dass das NLG den Hanfmarkt neu belebe, den Anbau flexibilisiere, die Produktion steigere und Innovation fördere. Der spezialisierte Anwalt Ferdinand Weis bezeichnet den Beschluss der Bundesregierung auf Linkedin als “spektakulär”. Weis weiter: “Mit Inkrafttreten des Gesetzesvorhabens würden nicht nur unzählige überflüssige Strafverfahren beendet werden, sondern auch der Nutzhanfmarkt wiederbelebt und eine Inverkehrbringung insbesondere von CBD-Blüten als pflanzliches Raucherzeugnis nach den bestehenden Vorgaben des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverodnung möglich.” Seine Prognose: Man werde zukünftig überall CBD-Blüten sehen – auch in Filialen der großen Ketten. Weis erklärt, dass ein konkreter Zeitpunkt noch nicht feststehe, der Gesetzgeber aber ab Anfang 2025 mit Steuereinnahmen kalkuliere.
Aus Sicht des BvCW gebe es allerdings noch weitere Reformbedarfe wie unter anderem die Anhebung des THC-Grenzwerts von 0,3 auf 1,0 %, die Bereitstellung von Fördermitteln und die Vereinheitlichung von Messverfahren für Cannabinoid-Werte.