BGH hebt Freispruch auf – Bunte Blüte geht in die nächste Runde

by Moritz Förster

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben. Das Landgericht hatte im Frühjahr 2022 fünf Angeklagte des CBD-Startups Bunte Blüte vom Vorwurf der “Begehung von Betäubungsmittelstraftaten” freigesprochen, die Staatsanwaltschaft daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Nun geht das Verfahren also oin die nächste Runde – laut Pressemitteilung des BGH wird eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin über den Fall erneut verhandeln und entscheiden.

Wie der BGH mitteilt, handelte es sich bei den Angeklagten um den Geschäftsführer und Vertriebsleiter, zwei Mitarbeiter und zwei nicht mit dem operativen Geschäft befasste Teilhaber des CBD-Startups “Bunte Blüte”. Nicht zur Debatte steht dabei, dass das Unternehmen CBD-Blüten online und stationär über Kioske verkaufte. Doch hatte das Landgericht noch darauf verwiesen, dass die Angeklagten weder erkannt noch fahrlässig verkannt hätten, dass die gehandelten CBD-Produkte zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten und daher dem Betäubungsmittelgesetz unterfielen, so erklärte der BGH die Beweisführung des Landgerichts nun als rechtsfehlerhaft. So habe die Strafkammer unter anderem die Einlassungen der Angeklagten “lediglich wörtlich wiedergegeben und ohne nähere Prüfung ihrer Entscheidung zugrunde gelegt”. Im Fokus steht dabei die Aufbereitung der CBD-Blüten, um eine berauschende Wirkung zu erhalten.

Bereits im Juni 2022 hatte der BGH eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit sogenannten CBD-Blüten bestätigt. Bereits in diesem Urteil hatte der BGH erklärt, dass ein Missbrauch der CBD-Blüten zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen sei, obwohl der THC-Gehalt der Blüten bei 0,2 Prozent lag. Mit Verweis auf die Einschätzung eines Sachverständigen heißt es, dass durch bestimmte Aufbereitungsarten weiteres THC aus dem CBD extrahiert wird und so ein Cannabisrausch erzeugt werden kann.

Genau an dieser “Aufbereitungsart” scheiden sich aber die Geister. “Die Sinnhaftigkeit dieser „Aufbereitungsart“, bei der mindestens 150€ und mehrere Stunden Vorbereitungszeit aufzuwenden sind, um dann maximal 15mg delta-9-THC in einem Gebäck zu erhalten, diskutiert der BGH nicht an einer Stelle”, hatte Kai-Friedrich Niermann in einem Gasbeitrag auf krautinvest.de kritisiert.

Und der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) hatte Anfang 2022 basierend auf einer eigenen Recherche einen möglichen Missbrauch mit Nutzhanf als “lebensfremd” bezeichnet und dafür plädiert, Nutzhanf komplett aus dem Betäubungsmittelgesetz herauszunehmen. “Kosten und Aufwand stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag, zudem ist hochpotentes Cannabis auf dem Schwarzmarkt leicht verfügbar”, hatte sich Marijn Roersch van der Hoogte, die Fachbereichskoordinator für Nutzhanf und Lebensmittel beim BvCW damals zitieren lassen.

Dabei hatte Ende des letzten Jahres die CBD-Industrie in Frankreich noch einen kleinen Sieg errungen. Der oberste Gerichtshoff hatte das Verkaufsverbot von CBD-Blüten aufgehoben. Businesscann jubelte Anfang des Jahres bereits über einen “Big Win” der CBD-Industrie.

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