Produktion von medizinischem Cannabis in Deutschland – “Good Bye Ausschreibung”

by Moritz Förster

Zu den Gewinnern des CanG könnten auch in Deutschland produzierende Unternehmen zählen. Denn das MedCanG, Teil des Gesetzes, sieht vor, dass die aktuellen Höchstgrenzen fallen – und das bestehende Vergabeverfahren einem Erlaubnisverfahren weicht. Damit dürften die zuletzt häufig kritisierten Wettbewerbsnachteile durch die limitierte Produktion bestimmter Sorten und maximaler Mengen für das BfArM entfallen.

In dem Dokument, das mit Anpassungen kursiert, heißt es: “ In Abkehr vom bisherigen Vergabeverfahren und dem An- und Verkauf des inländisch angebauten Medizinalcannabis ausschließlich durch die Cannabisagentur, kann das Inverkehrbringen der inländisch geernteten Erträge zukünftig in marktwirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung und Entscheidung durch die eine Anbauerlaubnis bzw. eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen innehabenden Wirtschaftsbeteiligten erfolgen.”

Sprich: Zukünftig werden Unternehmen in Deutschland unter gleichen Bedingungen Lizenzen erhalten und weitestgehend nach eigenem unternehmerischen Ermessen Sorten und Mengen produzieren. Die Hoffnung des Gesetzgebers: “Hierdurch wird bewirkt, dass am inländischen Anbau von Medizinalcannabis und dessen gegebenenfalls eigenem Inverkehrbringen interessierte Wirtschaftsbeteiligte zu flexibleren Marktbedingungen einschließlich einer potentiell größeren Sorten- und Typenvielfalt von Medizinalcannabis marktwirtschaftlich tätig werden können. Der inländische Anbau von Medizinalcannabis ließe sich hierdurch von den Wirtschaftsbeteiligten eigenverantwortlich und stärker als bisher am Markt und der tatsächlichen Nachfrage ausrichten.”

Auf Nachfrage von krautinvest.de wollte das Bundesgesundheitsministerium allerdings weder den Zeitpunkt bestätigen, an dem das neue Verfahren in Kraft tritt, noch die Nachfrage beantworten, ab wann in Deutschland produzierende Unternehmen exportieren dürfen.

Im Raum steht insbesondere die Frage, wie vereinbar ein vergleichsweise offenes Lizenzierungssystem mit der aktuell laufenden Ausschreibung ist. Wie das BfArM krautinvest.de gegenüber bestätigte, laufen die Anbauverpflichtungen der drei für das BfArM produzierenden Unternehmen Ende 2025 aus. Wobei es laut BfArM über diese Verpflichtungen hinaus mit Demecan bereits eine Zusatzvereinbarung gemäß § 5 Abs. 3 des in dem Vergabeverfahren geschlossenen Liefervertrags über den Ankauf von ansonsten zu vernichtenden Pflanzenteilen gibt. Demecan nutzt diese bereits, um Extrakte unter eigenem Namen zu vertreiben.

2022 hatten die drei für das BfArM die maximale Höchstmenge von 2,6 Tonnen allerdings nicht ausgereizt. In der Summe stellten sie laut BfArM 1.926 Kilogramm bereit. Die 2023 produzierten Mengen hatte das BfArM krautinvest.de gegenüber mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nicht nennen wollen. 2022 hatte lediglich Demecan die bereitgestellte Menge publik gemacht. Anders als Aurora und Aphria verfügt Demecan nicht über Produktionsstätten im Ausland. Eine Aufhebung der Höchstmenge und der zu produzierenden Sorten dürfte daher gerade für das Unternehmen aus Sachsen von strategischer Relevanz sein.

Vorausgesetzt allerdings, das MedCanG tritt zeitnah in Kraft – nach den jüngsten Querelen in der SPD und den zwei verstrichenen finalen Terminen im Bundestag hatte der Fraktionsvorstand der SPD diese Absicht immerhin nochmals bekräftigt. Und selbst aus der Opposition hatten sich vermehrt Stimmen für eine liberalere Produktion von medizinischem Cannabis in Deutschland stark gemacht. Auf politischer Ebene herrscht weitestgehend Einigkeit, dass das jetzige Verfahren ineffektiv ist. Offen dürfte schlussendlich noch die Frage bleiben, ab wann neben dem bis Ende 2025 laufenden Ausschreibungsverfahren auch die neuen deutlich liberaleren Regelungen greifen. Genau dazu hatte sich das BMG nicht offiziell geäußert.

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