Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Cannabis-Patient:innen zukünftig mindestens einmal jährlich persönlich mit ihrem Arzt sprechen und dass Apotheken kein Medizinalcannabis mehr versenden dürfen. Will Muecke, Managing Member des US-VCs Artemis, hat den Entwurf bereits auf Linkedin geteilt.
Muecke warnt in seinem Post: „Dieser Entwurf ist zu extrem und sollte das Gesetz tatsächlich in dieser Form geändert werden, würde er einen nicht mehr aufzuhaltenden illegalen Markt kreieren.“ Seines Erachtens gehe es im Gegenteil darum, die beste Regulierung im Sinne der Patienten und der Industrie zu entwickeln. Das KCanG sein in geeignetes reales Instrument, um negative Folgen abzumildern und den Umfang des illegalen Marktes einzugrenzen.
Selbstzahlende Patient:innen, so Muecke, würden inzwischen eher den Weg über legale Quellen suchen, auch aufgrund höherer Qualität und niedriger Preise. Seine Warnung: „Die drastische Einschränkung der Telemedizin und das Verbot der Versandapotheken würde Patienten erheblichen Schaden zu fügen – unabhängig davon, ob sie privat zahlen oder im Rahmen des nationalen Gesundheitsprogramms erstattet werden – und liefert gleichzeitig skrupellosen Anbietern, die Vorschriften missachten und das Gesetz offen brechen, erheblichen Auftrieb.“ Telemedizin und auch der Versand seien in Deutschland legale Zugänge zu verschreibungspflichtigen Medikamente, eine Ausnahme nur für Cannabis solle nicht existieren.
Die Industrie habe verstanden, dass man nicht weniger Regulierung brauche, sondern bessere. Dem pflichtet auch die auf Cannabis spezialisierte Anwältin Franziska Katterbach bei. Deutschland habe die klare Entscheidung getroffen, medizinisches Cannabis in das bestehende pharmazeutische System zu integrieren. Der vorliegende Entwurf würde dem widersprechen, indem er ein deutlich restriktiveres System speziell für medizinisches Cannabis kreiere – ohne entsprechende Rechtfertigung. Solche Ausnahmeregeln für Cannabis würden den Zielen des CanGs widersprechen, kritisiert sie mit Hinblick auf den Schutz der Patienten, Qualität und eine Reduzierung des illegalen Marktes. Man brauche daher keine strengeren Regeln, so Katterbach, sondern vielmehr eine Durchsetzung der bestehenden Rahmenbedingungen.
Markus Veith sieht in dem Entwurf hingegen das Ergebnis einer in der „Grauzone und teilweise auch im Illegalen agierenden Industrie, von Verbänden, die jede Glaubwürdigkeit in der Politik und medizinischen Fachverbänden verspielen“. Alfredo Pascual warnt in einem weiteren Post: „Fall umgesetzt, würde der deutsche Medizinalcannabis-Markt einen erhebliche operativen Veränderungen gegenüberstehen.“ Eine solche Anpassung würde laut Pascual Kliniken, Apotheken, Importeure und sogar ausländische Produzenten treffen.
Dem pflichtet auch David Henn, Geschäftsführer von Cannamedical bei. Schließlich würden die Versandapotheken inzwischen große Mengen stemmen. Dies übe Druck auf Apotheken, Marken und Margen aus und traditionelle Apotheken stünden daher unter Druck. Schließlich würden dort steigende Betriebskosten auf feste Erstattungssätze treffen, während Telemedizin-Plattformen und medizinische Service-Provider (MSPs) profitable Segmente für sich gewinnen.
Laut Henn verfolge die CDU bei der Einschränkung der Versandapotheken nicht so sehr medizinische Gründe, sondern vor allem wirtschaftliche. Schließlich würden viele stationäre Apotheken ums Überleben kämpfen. Es gehe bei dem Verbot der Versandapotheken, so Henn, vor allem um eine „Umverteilung von Gewinnen“.
Disclaimer: Der Autor arbeitet auch als Dienstleister für eine Telemedizin-Plattform. Dieser Beitrag ist davon unabhängig entstanden.