Ende des Genehmigungsvorbehalts für Cannabis? So sieht es der G-BA

Noch ist es ein weiter Weg

by Moritz Förster

Fällt der Genehmigungsvorbehalt für medizinisches Cannabis? Acht Verbände sorgten durch eine gemeinsame Stellungnahme, die parallel vergangene Woche via Pressemitteilung kommuniziert wurde, für Aufsehen. Den Cannabisverbänden gehen die Anpassungen in einem G-BA-Beschlusse noch nicht weit genug. Während der G-BA zwar unter anderem für vier Indikationen und bestimmte Facharztgruppen darauf verzichten will, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme erst genehmigen müssen, fordern die Verbände deutlich mehr.

Die Cannabis-Verbände verweisen darauf, dass 30 bis 40 Prozent der Anträge abgelehnt werden würden. Dadurch, fürchten die Verbände, würden Patient:innen in die Illegalität gedrängt. Insbesondere für Allgemeinmediziner müsste der Genehmigungsvorbehalt abgeschafft werden, da sie am zweithäufigsten medizinisches Cannabis verordnen. Zudem würden durch weniger Bürokratie die Kassen Kosten sparen. “Eine optimale Versorgungslage für Patientinnen und Patienten kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft wird”, heißt es in der gemeinsamen Mitteilungen.

Aber wie stehen die Chancen, dass der G-BA den Wünschen der Cannabis-Verbänden folgt? Und wann könnte der Genehmigungsvorbehalt fallen? Insgesamt sind 17 schriftliche Stellungnahmen beim G-BA eingegangen. Im Februar oder März sollen diese Stellungnahmeberechtigten die Gelegenheit haben, dem Unterausschuss Arzneimittel ihre Argumente und Hinweise auch in einer mündlichen Anhörung vorzutragen. Danach wird sich nach Angaben der G-BA Geschäftsstelle auf Anfrage von krautinvest.de der Unterausschuss mit allen Änderungsempfehlungen befassen. Ein Unterausschuss besteht aus einem unparteiischen Mitglied des G-BA, das gleichzeitig den Vorsitz des Unterausschusses innehat, sechs vom GKV-Spitzenverband benannten Mitgliedern sowie insgesamt sechs von den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (DKG, KBV, KZBV) benannten Mitgliedern. Auch Patient:innen-Vertreter:innen nehmen “mitberatend” teil. Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich, allerdings macht der G-BA die Ergebnisse des Ausschusses und seine Begründung transparent.

Diese “Beschlussfassung” muss dann noch auf die Tagesordnung des Plenums gelangen. Dieser Termin steht noch nicht fest. Wird dort die Richtlinie geändert, muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diese noch rechtlich prüfen. Hat das BMG keine weiteren Nachfragen, geht der G-BA von zwei Monaten aus. Beanstandet der BMG den Beschluss nicht, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Dass die Verbände mit ihrem Vorstoß erfolgreich sind, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich abzuschaffen, scheint eher unwahrscheinlich. Der G-BA verweist auf Anfrage, wie wahrscheinlich dieser Fall ist, auf den Gesetzeber und will keine Auskunft dazu erteilen, “ob der Gesetzgeber den Genehmigungsvorbehalt perspektivisch gänzlich abschaffen wird,”

Die Auskünfte des G-BA deuten daraufhin, dass noch ein großes Fragezeichen dahinter steht, welchen Wünschen der Cannabis-Verbänden letztendlich entsprochen wird. Vor allem aber deuten die Antworten daraufhin, dass der G-BA sich durch den Gesetzgeber nicht beauftragt sieht, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich abzuschaffen.

Immerhin aber geht die Diskussion in diesem Jahr bereits in eine gänzlich andere Richtung als noch vor einem Jahr. Damals bangten Patient:innen und Industrie, dass Allgemeinmediziner medizinische Cannabisblüten nur noch in Ausnahmefällen verordnen dürften, Kassen Anträge noch restriktiver ablehnen könnten. So kam es schlussendlich nicht. Und 2024 geht es nun nicht mehr um das Aufrechterhalten des Status Quo, sondern um eine Vereinfachung der Kostenübernahme für bestimmte Fälle. Die große Frage lautet nun: Welche Ärztinnen und Ärzte mit welchen Qualifikationen dürfen für welche Indikationen ab wann medizinisches Cannabis auf Kosten der GKV ohne Genehmigungsvorbehalt verordnen?

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