Kommt es zur Anklage gegen die Gründer von Green Pioneers?

by Moritz Förster

Die Staatsanwaltschaft Fulda erhebt Anfang Juli Anzeige gegen das CBD-Unternehmen Green Pioneers, angeklagt sind die drei Gründer und Verantwortlichen Marc-Andreas Graf, Philipp Gärtner und Kerim Viebrock. Da dürfte die gesamte CBD- und Hanfbranche kurz aufgeschreckt sein. Der Vorwurf: Vier Produkte sollen einen THC-Gehalt aufweisen, der einen Rauschzustand erzeugen könne – die Staatsanwaltschaft spricht von 0,14 bis 0,19 Prozent. Die Verantwortlichen hätten die Sorgfaltspflicht verletzt. Vergangenes Jahr im April hatte die Staatsanwaltschaft die Räumlichkeiten des Unternehmens durchsucht und Produkte beschlagnahmt.

Mit Partner-Landwirten hat Green Pioneers nach eigenen Angaben seit 2018 100 Hektar Land bewirtschaftet, dort Hanfpflanzen geerntet und verarbeitet. Der Großteil der Pflanzen, lande in der eigenen Produktion. Zuletzt habe es aber auch verstärkt andere Unternehmen beliefert. Philipp Gärtner und seine Mitgründer warten nun gebannt darauf, ob das Amtsgericht in den kommenden Wochen die Klage zulässt oder nicht. Schriftlich teilte Philipp Gärtner krautinvest.de mit, wieso er weiter frohen Mutes ist – und wieso eine Klage sogar für mehr Klarheit bei der Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes sorgen kann.

krautinvest.de: Philipp, die Klage soll darauf beruhen, dass ihr “fahrlässig” mit Cannabis gehandelt habt. Wie steht ihr zu dem Vorwurf?

Philipp Gärtner: Wir weisen die Vorwürfe klar zurück. Unsere Produkte halten allesamt die rechtlichen Vorgaben wie die im BtMG gesetzte 0,2%-THC-Grenze ein. Das haben selbst die Analysen des von der Staatsanwaltschaft beauftragten hessischen Landeslabores bestätigt. Wir sind sicher, dass sich mit ihnen ohne weiteres kein Rausch herbeiführen lässt.
Da deshalb der Tatbestand eines Betäubungsmittels nicht erfüllt ist, liegt auch kein fahrlässiger Handel vor.

krautinvest.de: Wie sieht euer Prozess zur Prüfung und Qualitätssicherung aus? Konkret, wie sieht in diesem Fall das “toxikologischen Gutachten” für das CBD-Öl aus, das im Zentrum der Ermittlung steht?

Philipp Gärtner: Jede Produktionscharge wird bei uns vor der Marktfreigabe im Labor analysiert. Dabei gehen wir nicht nur sicher, dass der THC-Grenzwert eingehalten wird, sondern screenen auch auf mögliche Verunreinigungen wie Schadstoffe oder Mikrobenbelastung. Zudem haben wir fachärztliche Gutachten durchführen lassen, die die Verträglichkeit im speziellen unseres Hanfextraktes bestätigen.

“Spielraum des Betäubungsmittelgesetzes weder für Behörden noch für Unternehmen gut”

krautinvest.de: Welche Konsequenzen hätte es für euer Unternehmen, wenn es zur Klage kommen sollte?

Philipp Gärtner: Im wesentlichen bedeutet das für uns erstmal, dass wir im Zweifel vor Gericht nachweisen müssen, dass unsere Produkte eben keinen Rausch herbeiführen und auch nicht für einen solchen missbraucht werden können. Wir sind sicher das auch zu können. Im zweiten hat uns das Vorgehen der Staatsanwaltschaft aber auch einen nennenswerten finanziellen und Image-Schaden zugefügt. Das hat uns in unserer Entwicklung als Unternehmen massiv geschadet und hierfür wollen wir Gerechtigkeit.

krautinvest.de: Welche Konsequenzen hätte eine Zulassung der Klage eures Erachtens für die gesamte deutsche CBD-Branche?

Philipp Gärtner: In Deutschland kommt es immer wieder zu behördlichen Maßnahmen gegen Nutzhanf-Unternehmen aufgrund ganz unterschiedlicher Produkte. Das Betäubungsmittelgesetz bietet in Bezug zur Nutzung und Vertrieb von Nutzhanf einen gewissen Spielraum. Das ist weder für Behörden, noch für die Unternehmen gut, denn oft werden diese Spielräume unterschiedlich aufgefasst. So kommt es immer wieder zu Missverständnissen und – meiner Ansicht nach – unnötigen Verfahren, die Steuergeld verbrennen, Ressourcen der Strafverfolgung binden und letztendlich niemanden schützen und niemandem nützen. Jedes Urteil, jeder Fall vor Gericht schafft hier mehr Klarheit. Dadurch werden die Regeln klarer, sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden. Unser Fall ganz konkret könnte dafür sorgen, dass natürlich gewonnener Hanfextrakt mit natürlich vorkommendem CBD-Gehalt eine größere Marktsicherheit erlangt.

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