Dirk Lachenmeier fordert eine EU-weite Hanf-Strategie – das große Interview

by Lisa Haag

“Grauzone” CBD in Lebensmitteln? Nein, für Dr. Dirk Lachenmeier handelt es sich vielmehr um eine “Schwarzzone”. Der Lebensmittelchemiker und Toxikologe in der amtlichen Lebensmittelüberwachung am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe nimmt im großen Interview mit krautinvest.de kein Blatt vor den Mund – spricht mit Blick auf europäische CBD-Unternehmer unter anderem von einer “skandalösen Vermarktungsstrategie”. Lachenmeier erklärt das System der “industriellen Selbstkontrolle” im Falle von CBD als nicht funktionsfähig: Der Markt sei überschwemmt mit nicht-konformen Produkten. Die Selbstregulierung der Industrie bezeichnet er als “frommen Wunsch”.  Statt Novel Food-Zulassungen abzuwarten, hätten Unternehmer “Produkte einfach unkontrolliert in den Markt hineingedrückt”. Gleichzeitig fordert Lachenmeier eine Harmonisierung auf EU-Ebene sowie die Novellierung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und hält im Fall von Cannabis eine regulierte Abgabe nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht für zielführend. Das ausführliche Interview mit teils harscher Kritik an der bisherigen Entwicklung der CBD-Industrie in Europa, gemischt mit zukunftsweisenden Impulsen zur Aktualisierung der bestehenden Vorgaben.

krautinvest.de: Wo sehen Sie aktuell die größten Probleme und Herausforderungen für Hanfprodukte auf dem deutschen Markt? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den Endverbraucher?

Dr. Dirk Lachenmeier: Das größte Problem ist sicher die oft unklare Abgrenzung, welchem Rechtsbereich die Produkte unterliegen. Die vom Unternehmer vorgesehene Zweckbestimmung und Einstufung wird bei der amtlichen Kontrolle häufig widerlegt bzw. eine Einstufung als Betäubungsmittel kommt in Betracht. Die Behörden der Arzneimittel-, Lebensmittel-, Futtermittel-, Kosmetik- oder Tabaküberwachung können involviert sein. Bei Pflanzen und Pflanzenteilen, aber auch Extrakten und Tinkturen, lässt sich die Einordnung typischerweise erst mit einer chemischen Analyse feststellen, wobei der BGH hier die Hürden zum Ausschluss des Missbrauchs zu Rauschzwecken hoch angesetzt hat. Für Betäubungsmittel sind die Staatsanwaltschaften, ggf. unter Zuhilfenahme der Kriminalpolizei oder der Landeskriminalämter, zuständig. 

Für die Verbraucher ist diese Situation kaum zu durchschauen. Weiterhin ist gerade im Internet sehr viel Falschinformation zu finden, was die Verkehrsfähigkeit von Hanfprodukten angeht. Unproblematisch sind sicherlich Produkte auf Hanfsamenbasis. Alle anderen Produkte benötigen, wenn sie als Lebensmittel vermarktet werden sollen, eine Zulassung als ein sog. „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food). Da die EU Kommission bislang keine derartige Zulassung erteilt hat, sind z.B. alle CBD-Lebensmittel, aber auch Hanfblütentees, derzeit als nicht verkehrsfähig anzusehen. Oft wird von einer „Grauzone“ gesprochen. Für mich ist das allerdings eine schwarze Zone. Nach unseren Erkenntnissen kann sich der Verbraucher zudem kaum darauf verlassen, dass ein CBD-Produkt das enthält, was angegeben ist. Wenn beispielsweise für Lebensmittelprodukte mit einem Gesundheits- oder Krankheitsbezug geworben wird, sollten die Alarmglocken läuten. Sogenannte Health-Claims sind für Cannabis bislang nicht zugelassen. Disease-Claims sind generell unzulässig.

krautinvest.de: Sie haben auch Hanfprodukt Proben auf ihren THC-Gehalt hin überprüft und festgestellt, dass viele der Produkte über dem zulässigen Grenzwert liegen. Können Sie uns kurz die verschiedenen Grenzwerte (ARfD, NOEL, LOEL) erklären? Ist der aktuell gültige THC-Grenzwert einheitlich über alle Hanf-Lebensmittel hinweg sinnvoll und anwendbar? Kann man sich mit den Produkten überhaupt berauschen, gegeben dem Fall man isst sie in verzehrsüblichen Mengen?

Dr. Dirk Lachenmeier: Zunächst ist anzumerken, dass es weder im EU-Recht noch im nationalen Recht Grenzwerte für THC gibt. Insofern ist ausgehend von den von Ihnen erwähnten toxikologischen Schwellenwerten sowie dem erwartbaren Verbraucherverhalten zum Verzehr der Produkte eine toxikologische Bewertung im Einzelfall vorzunehmen. 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für THC einen Lowest-Observed Adverse Effect Level (LOAEL, die niedrigste Dosis, bei der schädliche Effekte beobachtet wurden) in Höhe von 2,5 mg/Tag festgelegt. Ein NOAEL (No-Observed Adverse Effect Level, d.h. eine Dosis ohne schädliche Effekte) konnte aufgrund der Datenlage nicht definiert werden. Ausgehend vom LOAEL hat die EFSA dann unter Berücksichtigung eines Unsicherheitsfaktors die sogenannte akute Referenzdosis (ARfD) in Höhe von 1 µg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt. Mit diesem Wert können alle hanfhaltigen, als Lebensmittel eingestuften Produkte beurteilt werden. Bei Überschreitung des ARfD bewerten wir die Produkte im Sinne der lebensmittelrechtlichen Vorschriften als für den Verzehr durch Menschen ungeeignet, bei Überschreitung des LOAEL als gesundheitsschädliche Lebensmittel. 

Bei einer Unterschreitung des ARfD gehen wir davon aus, dass das Produkt nicht zum Missbrauch zu Rauschzwecken geeignet ist. Bei deutlich höheren THC-Gehalten, bei denen eine Möglichkeit zur Berauschung gegeben ist (> 5 mg Einzeldosis), verlassen wir dann das Lebensmittelrecht, und die Produkte würden als Betäubungsmittel eingestuft. Tatsächlich haben wir über die letzten Jahre einige Einzelfälle von Produkten auf dem Lebensmittelmarkt gefunden, die selbst bei einer verzehrsüblichen Menge THC-Gehalte im Bereich einer solchen Rauschdosis aufwiesen. Dies wurde uns auch durch Verbraucherbeschwerden bestätigt, bei denen entsprechende Effekte beschrieben wurden.

Um die Rechtssicherheit zu verbessern und derartige aufwendige toxikologische Bewertungen im Einzelfall überflüssig zu machen, sprechen wir uns seit Jahren für rechtsverbindliche und EU-weit vereinheitlichte Grenzwerte für THC in Lebensmitteln aus. 

krautinvest.de: CBD hat zweifelsohne eine pharmakologische Wirkung. Sehen Sie die Notwendigkeit zur Abgrenzung von CBD über einen Grenzwert? Wie ist ihre Meinung zur aktuellen Vermarktungspraxis durch die Unternehmen? Welche Langzeitfolgen sehen Sie hieraus?

Dr. Dirk Lachenmeier: Ein klarer Grenzwert für CBD, unterhalb dessen eine pharmakologische Wirkung ausgeschlossen werden kann, ist sicherlich eine absolute Notwendigkeit. Ansonsten würden wir ja über ein Arzneimittel sprechen, und Produkte mit pharmakologischer Wirkung sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Im Rahmen des Novel Food-Zulassungsverfahrens wird ein solcher CBD-Grenzwert mit Sicherheit etabliert, sofern das Zulassungsverfahren positiv ausfällt. 

Die aktuelle Vermarktungsstrategie halte ich für, gelinde gesagt, skandalös. Der aktuell geltende Rechtsansatz für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel in der EU geht von einer Selbstkontrolle und Selbstverantwortlichkeit der Lebensmittelunternehmer aus, die nur stichpunktartig durch staatliche Kontrollbehörden überprüft wird. Die Beweisführung, ob ein Produkt neuartig ist oder nicht, liegt übrigens auch beim Lebensmittelunternehmer und nicht bei der Behörde. Das wird sehr oft falsch dargestellt! Im Rahmen der Nicht-Verkehrsfähigkeit durch fehlende Novel Food-Zulassung von CBD funktioniert dieses System der industriellen Selbstkontrolle offensichtlich nicht. Der Markt ist ja überschwemmt von einer Vielzahl nicht-konformer Produkte und die Überwachungsbehörden in der EU haben überhaupt nicht die Kapazität, diesen Markt auch nur ansatzweise zu überprüfen. Mögliche Langzeitfolgen sind derzeit nicht seriös wissenschaftlich zu bewerten, da notwendige toxikologische Studien fehlen. Die Novel Food-Zulassung soll ja gerade dazu dienen, derartige Risiken, insbesondere auch Langzeitrisiken wie Lebertoxizität oder Reproduktionstoxizität, auszuschließen. Aber das wurde hier eben nicht abgewartet, sondern die Produkte einfach unkontrolliert in den Markt hineingedrückt. Am befremdlichsten finde ich die aktuelle Entwicklung, dass viele Produkte nun als Non-Food, z.B. zur angeblichen Raumbeduftung, angeboten werden. Der Verbraucher trägt bei einem off-label Verzehr das Risiko selbst. 

krautinvest.de: Sie haben es angesprochen: Die Industrie regelt sich selbst. Oder muss sie mehr reguliert werden? Sie fordern in einem Ihrer Papers eine obligatorische Genehmigung vor dem Inverkehrbringen. Wo sehen Sie sinnvolle Punkte, an denen eine Diskussion ansetzen kann, die im Sinne des Verbraucherschutzes ist, aber auch unternehmerisches Handeln ermöglicht? Ist es zu spät für einen Dialog mit den Behörden?

Dr. Dirk Lachenmeier: „Die Industrie regelt sich selbst“ ist ein frommer Wunsch, was ja in einer Vielzahl der Fälle in der Vergangenheit, schauen Sie sich z.B. die Tabakindustrie an, nicht funktioniert hat. Aus meiner Praxis mit Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere aber mit CBD-Produkten, funktioniert das im Bereich der Lifestyle-Lebensmittelprodukte sicherlich nicht. Es ist richtig, dass ich eine weitergehende Regulierung befürworten würde, am besten im Rahmen einer ganzheitlichen „Hanfstrategie“. Es sollte zumindest eine EU-weit geltende horizontale Verordnung für Hanflebensmittelprodukte geben, ähnlich wie z.B. die EU Spirituosenverordnung. Letztlich muss die Diskussion somit auf Bundes- und EU-Ebene geführt werden und wir brauchen Gesetzesänderungen. Die lokalen Überwachungsbehörden haben bei Straftatbeständen (auch ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Novel Food-Verordnung ist eine Straftat) nach dem Legalitätsprinzip keinerlei Ermessensspielraum. Wir können ja auf Kreisebene nicht die EU Novel Food-Verordnung oder das Betäubungsmittelgesetz außer Kraft setzen. Sie sollten somit eher einen Dialog mit der Legislative als mit der Exekutive suchen.

krautinvest.de: Welche Entwicklungen sehen Sie bei den aktuell verkauften Hanfprodukten, die Sie bei anderen Produkten z.B. Nahrungsergänzungsmitteln auch sehen?

Dr. Dirk Lachenmeier: Letztlich ist es bei allen diesen Produkten eine Art Katz-und-Maus-Spiel. Die Lebensmittelüberwachung führt Kontrollen grundsätzlich risikoorientiert und stichprobenartig durch. Dies gilt genauso bei Nahrungsergänzungsmitteln, für die es ja kein Zulassungsverfahren gibt. Die Hersteller nutzen somit das Zeitfenster, bis ein Produkt aufgrund einer behördlichen Anordnung und zumeist bestätigt durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, aus dem Verkehr genommen werden muss. Nachfolgend wird das Produkt dann minimal geändert erneut auf den Markt gebracht und das Spiel beginnt von vorne. Zufriedenstellend ist diese Situation aus Verbraucherschutzsicht sicherlich keinesfalls. Aus diesem Grunde betrachte ich die Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG eigentlich als gescheitert und dringend reformbedürftig. Die Richtlinie hatte das Ziel ein „hohes Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten“, aber das erscheint mir nicht erreicht.

krautinvest.de: Sie befassen sich auch mit den Themen Alkohol und haben gerade dazu ein spannendes Paper veröffentlicht mit dem Titel “Die Auswirkungen von Änderungen der Alkoholbesteuerung auf den nicht erfassten Alkoholkonsum: Eine Überprüfung und Empfehlungen. Der gesamte illegale Cannabiskonsum wird nicht durch einen klassischen Markt erfasst. Im Falle des Schaffens von legalen Märkten: Was können wir vom Alkohol lernen? Welche Faktoren und Überlegungen bezogen auf Steuern, Verbraucherschutz und Umsetzung wären Ihrer Meinung nach besonders wichtig?

Dr. Dirk Lachenmeier: Ob der Alkoholmarkt jetzt ein Vorbild sein muss, sei dahingestellt. Dort wurde ja erst nach und nach eine Regulierung eingeführt und wichtige Maßnahmen wie ein Werbeverbot stehen immer noch aus. Vielleicht sollten wir diese Fehler beim Cannabis nicht wiederholen. Ich würde auch immer die fiskalpolitischen den gesundheits-, verbraucher- und jugendschutzpolitischen Regelungen unterordnen. Von den diskutierten Modellen wäre sicherlich eine regulierte Legalisierung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft zielführend. 

Kurzvita Dr. Dirk Lachenmeier:
Dr. Dirk Lachenmeier ist als Lebensmittelchemiker und Toxikologe in der amtlichen Lebensmittelüberwachung am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe tätig. Er ist Experte auf dem Gebiet pflanzlicher Lebensmittel, wobei der Arbeitsschwerpunkt im Bereich NMR-Analytik sowie den Produktbereichen Cannabis und Kaffee liegt. Er hat über 400 Publikationen auf dem Gebiet verfasst.

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