CBD: Frankreich folgt freiem Warenverkehr der EU – Auswirkungen auf Deutschland?

by Moritz Förster

Spannendes aus Frankreich in Sachen CBD! Wie Euronews berichtet, sei die Vermarktung von Cannabidiol aus “Cannabis Sativa” in Frankreich unabhängig von seiner Form legal, solange es in einem Land der Europäischen Union legal hergestellt wird. Der Kassationsgerichtshof, das höchste französische Gericht, sei mit diesem Urteil der europäischen Justiz gefolgt.

Das Urteil dürfte auch hierzulande brisant sein. Schließlich pocht ein Team um Cannabis-Anwalt Kai-Friedrich Niermann vehement darauf, dass auch für CBD-Produkte im EU-Binnenmarkt der freie Warenverkehr gilt. Sprich: Werden sie legal in der EU produziert, können sie auch EU-weit verkauft werden.

Zur Erinnerung: Niermann & Co. hatten beim BVL beantragt, dass CBD-Blüten als pflanzliches Raucherzeugnis und auch Hanftee verkehrsfähig seien – doch das BVL hatte die Anträge via Fachmitteilung abblitzen lassen. Woraufhin Niermann bereits weitere Schritte angekündigt hatte.

Niermann gegenüber hat das BVL übrigens kürzlich zur (halben) Rolle rückwärts angesetzt: Eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung nach Ablauf der drei Monate habe noch nicht erfolgen können, da noch weitere Behörden zu beteiligen seien, teilte das Amt dem Anwalt mit.

Mit dem Urteil aus Frankreich sieht dieser sich nun in seiner Auffassung bestätigt. Die Branche in Frankreich hoffe, dass das Urteil in den neuen Regelungen – die gerade überarbeitet würden – Berücksichtigung finde.

“Die Frage ist noch, ob Blüten dann als pflanzliches Raucherzeugnis zu behandeln wären, und in Frankreich nur von entsprechend lizenzierten Tabakkiosken abgegeben werden dürfen. Diese Rechtsauffassung vertreten wir (KFN plus) allerdings auch. Eine spezielle Lizenz in Deutschland ist hierfür aber nicht nötig. Der Verkauf von CBD Blüten im CBT-Shop in Frankreich wäre da nicht möglich”, erklärt Niermann gegenüber krautinvest.de.

Sein Fazit: “Insgesamt kann man aber sehen, wie stark das wichtige europäische Prinzip des freien Warenverkehrs und die ‘de facto’ Präjudizwirkung der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs auch die Rechtsprechung der Mitgliedsländer beeinflusst. Europarecht muss immer zu seiner vollen Entfaltung gelangen können. Das BVL und der deutsche Gesetzgeber sind verpflichtet, diesem Grundsatz entsprechend entweder Nutzhanfblüten für verkehrsfähig zu erklären oder umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung herbeizuführen.”

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