Sommerpause ade – was kommt als nächstes in Sachen Legalisierung?

by Gastautor

Ein Gastbeitrag von Kai-Friedrich Niermann, KFN+ Law Office

Die Sommerpause in Berlin neigt sich dem Ende zu, und die Nervosität in Sachen Legalisierung von Cannabis wird bald wieder zunehmen. Was haben wir aus dem vom Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen im Juni durchgeführten Konsultationsprozess und dem Branchentreffen im Juli in Berlin (Mary Jane, GIF, ICBC) mitnehmen können? 

In diesem Konsultationsprozess hat sich zum einen herausgestellt, dass die fachmedizinischen Suchtgesellschaften einen erheblichen Druck auf das Gesundheitsministerium ausüben, und alle möglichen Beschränkungen herbeiführen wollen, um den Markt so unattraktiv wie möglich zu gestalten. Das hat dazu geführt, dass der Drogenbeauftragte Blienert eine Debatte zur Beschränkung der THC-Gehalte in Cannabisprodukten gefordert hat, die allerdings ein mäßiges Interesse hervorgerufen hat. Der deutsche Hanfverband, LEAP Deutschland und weitere Interessenvertreter aus Gesellschaft und Industrie haben sich aber klar gegen eine strikte Einschränkung eines zukünftigen Marktes ausgesprochen, und plädieren für eine größtmögliche Deregulierung, natürlich mit vollem Augenmerk auf Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Prävention

Zum anderen wurde deutlich, dass Importe erst möglich werden, wenn Deutschland mit anderen, gleich gesinnten Nationen Handelsverträge im Rahmen eines Inter-Se-Modifikationsverfahrens abschließt. Die Aushandlung solcher bilateralen oder multilateralen Abkommen kann aber geraume Zeit (von zwei bis fünf Jahren) in Anspruch nehmen, da für die Erstellung eines belastbaren Vertragswerkes intensive Verhandlungsphasen mit der Aussendung von Delegationen, Gipfeln und Abschlusskommuniqués erforderlich sind. 

Importe? Erstmal schwierig!

Dazu sind schwierige Fragen zu klären, von der Single Convention bis zum EU-Recht. Die Bundesregierung hat allerdings angefangen, sich hiermit intensiv zu beschäftigen und hat die ersten bilateralen und multilateralen Gespräche aufgenommen. So hat am 15. Juli 2022 ein Treffen von hochrangigen Regierungsvertretern aus Luxemburg, Malta, Deutschland und den Niederlanden stattgefunden. Es wurde  eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, mit der festgestellt wurde, dass die Politik zu Cannabis für nichtwissenschaftliche und nichtmedizinische Zwecke in Europa neu adressiert werden muss.

Ebenfalls hat sich herausgestellt, dass die die internationalen Verträge und das Europarecht den Eigenbedarf der Bevölkerung privilegieren und die Einführung entsprechender Regelungen sich wesentlich einfacher gestalten lässt als die Einführung einer kommerzialisierten, internationalen Handelskette. 

Deshalb hat sich die Ampelkoalition,  auch die erst zögerliche SPD, offensichtlich auch für die Legalisierung des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Eigenanbaus (Stichwort: Cannabis Social Clubs) entschieden, um Druck aus der Versorgungssituation zu nehmen. Dieser solle nach deutschem Vereinsrecht organisiert und kontrolliert werden. Einzelheiten müssen jetzt noch geklärt werden, insbesondere zur Anzahl der erlaubten Pflanzen. Anbauclubs mit über 1000 Mitgliedern in größeren Städten oder Gemeinden und entsprechenden „Grows“ bzw. Produktionen scheinen daher durchaus möglich. Ziel der Ampelkoalition bleibt es aber auch, eine kommerzielle Versorgungsstruktur durch Fachgeschäfte aufzubauen, wie ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart.

Ob daher bei Beginn der Legalisierung im nächsten Jahr überhaupt genug Produkte im Markt zur Verfügung stehen können, scheint derzeit fraglich. Nach Aussage von Burkhard Blienert bei seiner Keynote während der ICBC in Berlin soll ein Eckpunktepapier im Oktober vorliegen, und ein Gesetzesentwurf spätestens im Januar 2022. Nach dem normalen Ablauf der Dinge sollte ein die Verabschiedung eines Cannabiskontrollgesetzes im Bundestag dann 4-6 Monate später erfolgen. Im Eckpunktepapier wird die Bundesregierung das erste Mal bekannt geben müssen, welchen dogmatischen Ausweg sie aus den rechtlichen Hyperkonstrukten von UN und EU wählen möchte, und wie Produkte auf dem deutschen Markt im nächsten Jahr bereitgestellt werden können.

Ohne Produkte keine Fachgeschäfte

Wenn also eine Legalisierung schnellen Erfolg haben soll und legale, kontrollierte Produkte im (deutschen) Markt angeboten werden sollen, müssten nächstes Jahr die ersten Anbaulizenzen erteilt und mit dem Anbau begonnen werden. Denn dann muss jedes Gramm Freizeit-Cannabis in Deutschland produziert werden, sei es als Roherzeugnis, oder weiterverarbeitetes Produkt, bevor auch Importe möglich werden.

Dann wird es auch erforderlich sein, die Lizenzen großflächig und niedrigschwellig zu erteilen. Mitglieder des BvCW haben die Politik bereits aufgefordert, schnell Klarheit über den Anbau in Deutschland zu schaffen, da beabsichtigt sei, Anlagen mit einem Investitionsvolumen von 20-30 Mio. € zu errichten. Sollte es hier zu kommen, und wohl möglich der Anbau nach GMP (Good Manufacturing Practice) erfolgen, und die Anlagen womöglich noch ausgeschrieben werden müssen, wird es in Deutschland kein Cannabis für Genusszwecke vor 2026/2027 geben können.

Cannabis anzubauen ist kein Hexenwerk. Mit einfachen Mitteln kann ein sicheres Produkt erzielt werden. Kompliziert wird es immer dann erst, wenn die Produktion in großen Anlagen skaliert wird, Dünger, Pestizide und sonstige Zusatzstoffe Anwendung finden, und eine Standardisierung auf medizinischem Niveau stattfinden muss.

Aber warum soll auch nicht kleineren Unternehmen oder anderen Anbauinitiativen die Produktion erlaubt werden? Deutschland hat sich in den Jahrzehnten der Prohibition in den meisten Regionen bereits bisher gut selbst versorgt, sei es durch einzelnen Eigenanbau, oder kleineren (natürlich illegalen) Anbaueinheiten.

Damit bestehen tatsächlich nicht nur im Groß- und Einzelhandel erhebliche Chancen für die heimische Wirtschaft, sondern auch bei der Erzeugung. Ein Problem bleibt natürlich der „CO2-Fußabdruck“ des Cannabisanbaus. Angesichts des derzeit erheblichen Preisdrucks bei der Energieversorgung dürften Betriebe selbst gezwungen sein, intelligente Energiesparlösungen im Anbau zu verwenden, um ein entsprechend attraktives Preisniveau halten zu können.

Ohne eine zügige und großflächige Genehmigungspraxis im Bereich des Anbaus wird es aber nicht ausreichend „legale“ Produkte im deutschen Markt geben, und ohne Produkte auch keine lizenzierten Geschäfte. 

Cannabis Social Clubs ja, aber sicher!

Der Markt für den Eigenanbau, der bereits besteht, hat ebenso ein beträchtliches Innovations- und Wachstumspotential. Es gibt bereits mehrere große Messen, die Zubehör hierfür anbieten. Ferner würde sich auch ein florierender Handel für Samen und Stecklinge etablieren, wie er bereits in Spanien, der Tschechischen Republik, Österreich und in den Niederlanden besteht.

Diese Möglichkeit darf allerdings nicht missbraucht werden, um die Regelungen des lizensierten Fachhandels zu umgehen. „Anbauclubs“ sollten deshalb einer Anzeigepflicht (und keiner Genehmigungspflicht) unterliegen, und nach deutschem Vereinsrecht organisiert sein. Eine engmaschige Kontrolle muss gewährleistet sein, um nicht in die Situation wie in Spanien zu kommen, wo der Vereinsgedanke missbraucht wird, de facto von einzelnen oder mehreren Partnern kleine Wirtschaftsbetriebe geführt werden und keine Steuern an den Staat abgeführt werden. Diese Kontrolle ist bereits mit den jetzigen Mitteln des Vereinsrechts möglich. Die Mitgliederstruktur sollte deshalb regelmäßig überprüft werden, ebenso wie eine genaue jährliche Überprüfung der finanziellen Situation, insbesondere des Anlagevermögens und der Einnahmen, vorgenommen werden muss. 

Wenn auch eine Versorgung durch eine kommerzialisierte Handelskette erfolgen soll, dürfen Anbauclubs nicht die Regeln des lizenzierten Fachhandels umgehen können, der Millionenbeträge in den Aufbau einer Einzelhandelsstruktur investieren muss. Der korporatistische Ansatz des „CSC“ muss daher immer Vordergrund stehen.

Wenn der Einzelne zum Beispiel ein Recht auf den Besitz von drei blühenden Pflanzen hat (wie es das Cannabiskontrollgesetz der Grünen vorschlägt), kann er dieses Recht auf einen Cannabis Social Club übertragen. Aber nur einmal. Sollen Kurzmitgliedschaften möglich sein, und auch Touristen beitreten dürfen? Diese Fragen, neben den Fragen, wie auch beim Eigenanbau und in Anbauclubs Produktqualität und Jugendschutz sichergestellt werden kann, müssen noch geklärt werden. Der Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes macht hierzu bereits sehr konkrete und gut umsetzbare Vorschläge in §§ 5 und 10.

Außerdem sollte der Verein ein Konzept vorlegen, wie er mit der erlaubten Pflanzenanzahl und seiner Mitgliederstruktur den gemeinschaftlichen Anbau und die gemeinschaftliche Verteilung der anschließenden Ernte organisieren will. Eine interessante Idee war auf der Konferenz des Deutschen Hanfverbandes in Berlin im Juni zu hören. Dort wurde vorgeschlagen, eine eventuelle Überproduktion des Anbauclubs an einen kommerziellen Ableger abzugeben, zum Beispiel an eine gemeinnützige GmbH, der Gesellschafter der Anbauclub ist. Die Produktion, die die Mitglieder nicht brauchen, können dann an vereinsfremde Dritte veräußert werden, die nicht Mitglied in diesem Anbauclub sind. 

Der Fantasie bei Anbauclubs und kleinteiligen, kommerziellen Grows dürften im Hinblick auf Produktvielfalt und Auswahl an verschiedenen Sorten kaum Grenzen gesetzt sein. Der Konsument wird dieses Angebot dankbar annehmen. Großproduktionen, insbesondere die drei bisher lizensierten Hersteller in Deutschland, schielen auch bereits auf diesen Markt, sollten aber auch vornehmlich zur Versorgung der Patienten verpflichtet werden. Die Produktionsbeschränkungen für diese Hersteller sollten komplett wegfallen, und deutschen Herstellern auch die Möglichkeit zum Export von medizinischem Cannabis eröffnet werden.

Plan B – unbedingt!

Sollte der Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium Im Juni nächsten Jahres beschlossen werden, dürfte auch die lang herbeigesehnte Entkriminalisierung der Konsumenten und des Nutzhanfmarktes Wirklichkeit werden. Eigentlich unerträglich, da immer noch strafrechtliche Ermittlungen und gerichtliche Verurteilungen erfolgen, aber wenn es dazu gedient hat, eine legale Versorgungskette etabliert zu haben, hat sich das Warten auf die Regelung „aus einem Guss“ vielleicht gelohnt. Sollte aber absehbar sein, dass die Einführung einer korporatistischen und/oder kommerziellen Wertschöpfungskette doch längere Zeit benötigt, wird die Ampelkoalition noch mal über eine vorgezogene Entkriminalisierung und die Einführung eines §29b BtMG sowie einer Änderung der Anlage 1 BtMG in Bezug auf Nutzhanf nachdenken müssen, damit wenigstens eine kleine Erleichterung für Konsumenten und Hanfindustrie in dieser Legislaturperiode erreicht werden konnte!

Über den Autor

Sommerpause ade – was kommt als nächstes in Sachen Legalisierung?Kai-Friedrich Niermann ist seit 2003 Rechtsanwalt und berät Unternehmen und Organisationen in allen Fragen des Wirtschafts- und Vertragsrechts. Erst ist vertraut mit den Schnittstellen von nationalen und europäischen Regulierungen im Hinblick auf Verbraucherschutz und neue Cannabisprodukte. Schon während seines Studiums an der Philipps Universität in Marburg beschäftigte er sich mit der Cannabis-Prohibition, da 1994 ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes zum Eigenbedarf ergangen ist.

Disclaimer – Gastbeiträge müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln.

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