Eckpunkte: Kein Pflicht-GMP und große Fragezeichen auf EU-Ebene

Cannabis-Tohuwabohu nach geleaktem Entwurf des Eckpunktepapiers

by Moritz Förster

War es am Ende eine Frage der Begrifflichkeiten? Eckpunktepapier, klingt sperrig, da eckt doch was an. Auf jeden Fall nicht so, als ob die Dinge rund laufen werden. Der aktuelle Entwurf des Eckpunktepapiers, der krautinvest.de vorliegt, sorgt in jedem Fall für viel Verwunderung. Insbesondere im Falle der zuletzt hinlänglich debattierte Frage, wie die Bundesregierung das regulatorische Dilemma auf UN- und EU-Ebene lösen will. Die Antwort darauf: durch einen “Interpretationsansatz”.

Interpretationsansatz und Notizifizierungsverfahren

Ähnlich wie bereits Uruguay 2013, so zumindest der aktuelle Plan im Entwurf, plädiert Deutschland dafür, dass ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel im Einklang mit den UN- und EU-Verträgen stehe. Für die Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Vorgaben könnten demnach ein enger staatlich kontrollierter Rahmen, die Abgabe und der private Konsum von Cannabis unter Aufrechterhaltung hoher Standards beim Gesundheitsschutz sowie die Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität angeführt werden.

Dieser Interpretation, so die Hoffnung, mögen die EU-Kommission und andere Mitgliedsstaaten doch folgen. Um just dies herauszufinden, soll ein Notizifizierungsverfahren gemäß Transparenz-Richtlinie (RL (EU) 2015/1535) eingeleitet werden. Die Kommission und andere EU-Mitgliedsstaaten können dann binnen drei Monaten Einwände äußern, auf die die Bundesregierung reagieren muss und nach denen sich die Frist erneut um drei Monate verlängert.

Kein Gesetzesentwurf Anfang 2023

Ausgang offen. Klar ist aktuell nur, dass angesichts dieses Zeitplans nicht Anfang 2023 mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen ist. Und noch im Frühjahr hatte die Kommission auf eine krautinvest-Anfrage verlauten lassen: “Das europäische Recht verpflichte Mitgliedsstaaten, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Handel von Drogen, darunter auch Cannabis, strafbar sind.” Abwarten, ob sie sich nun vom Gegenteil überzeugen lässt.

Klar ist auch, dass sich die Mitgliedsstaaten in der UN Single Convention on Narcotic Drugs im Jahr 1961 verpflichten alle Aktivitäten zur Produktion, Weiterverarbeitung, Verkauf oder Vertrieb von Cannabis entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu ahnden. Unklar ist dagegen, wieso sich das Gesundheitsministerium explizit auf die “Convention against Illicit Traffic in. Narcotic Drugs and Psychotropic Substances” von 1988, nicht aber auf das Abkommen von 1961 beruft.

Keine GMP-Kriterien

In anderer Sache macht sich die Bundesregierung zumindest “vorläufig” weniger Hoffnung: Dass sie Importe angesichts der verzwickten regulatorischen Lage ermöglichen wird. Der Anbau muss also, falls sich nicht auf wunderliche Weise doch noch eine Lösung findet, durch den heimischen Anbau gestemmt werden. Explizit soll der lizenzierte  Indoor- und Outdoor-Anbau zugelassen werden – und zwar ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren. GMP-Kriterien dürften im Genussmittelmarkt damit vom Tisch sein.

Harsche Kritik aus der Industrie

Die Cannabis-Industrie hatte auf die vom RND unter der Woche geleakten Informationen extrem kritisch reagiert. Auf einer aktuell laufenden Linkedin-Umfrage von krautinvest halten 35 Prozent das, was bis dato nach außen gedrungen ist, für katastrophal, 47 % finden es “so lala” (Stand 21. Oktober, 49 Stimmen). Neben den ausbleibenden Importen stoßen die vorgesehenen THC-Höchstgrenzen von 15 (ab 21 Jahre) bzw. 10 (18 bis 21 Jahre) Prozent auf massive Kritik.

Anfang des Jahres hatten Industrievertreter noch wohlwollend auf die Ernennung von Burkhard Blienert als neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung reagiert. Schließlich setzt sich der SPD-Politiker seit Jahren für eine progressivere Drogenpolitik ein, hatte auch am Cannabis als Medizin Gesetz mitgewirkt. Nun dürfte der Kredit vorerst verspielt sein. Die nächsten Monate werden entscheiden, ob die Bundesregierung die Legalisierung möglich macht oder sich vergaloppiert, was auch Wählerstimmen kosten dürfte.

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