Erfahrungsbericht: CBD-Schulung von Alphatopics

by Lisa Haag

Am Mittwoch, dem 14. Juli 2021, waren wir live dabei auf dem Alphatopics Seminar zu „CBD- und CBD-Cannabis-Produkte – Verkehrsfähigkeit und regulatorische Rahmenbedingungen für Inverkehrbringung und Abgabe“ – ein aktuelles wie hoch relevantes Thema, bringen doch immer noch Gründer:innen und Unternehmer:innen neue Produkte auf den Markt. CBD-Produkte werden als Lebensmittel, Medizinprodukte und Kosmetika in den Verkehr gebracht, gleichzeitig ist CBD ein pharmakologisch aktiver Stoff, der eine Wirkung hervorruft. Daraus ergeben sich eine Reihe von komplexen Spannungsfeldern. Nicht zuletzt resultiert daraus die unterschiedliche Handhabung durch die einzelnen Länder der EWG bzw. EU sowie die teilweise unterschiedlichen Vorgehensweisen und Vorgaben der Behörden. 

Das Programm selbst war in zwei Teile geteilt, zwei Themenblöcke à zwei Stunden. Prof. Dr. Veit hielt einen Vortrag basierend auf einer umfassenden Präsentation mit über 200 Folien.

Bevor es losgeht, weist der Veranstalter darauf hin, dass es sich bei den Inhalten teilweise um eine eigene (strenge) Auslegungen der Rechtslage handelt, die die Auffassung und (rechtliche) Auslegung des Vortragenden darstellen, sofern sie nicht auf Dritte Bezug nehmen. Das festzustellen ist bei einem komplexen Thema wie CBD meiner Meinung nach besonders wichtig. Prof. Dr. Veit ist Pharmazeut und Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik. Daher blickt er nicht nur auf das Produkt Nutzhanf und seine Verwendung, sondern auch immer auf den pharmazeutischen Aspekt und den Stoff CBD. Er behält die Wirkstoffe der Cannabinoide und weiterer Pflanzenstoffe im Fokus.

Erfahrungsbericht: CBD-Schulung von Alphatopics
Prof. Dr. Markus Veit ist Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik. Er studierte Pharmazie in Frankfurt, promovierte und habilitierte an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Heute ist er neben seinen Aufgaben in unterschiedlichen Firmen auch außerplanmäßiger Professor an der Goethe-Universität Frankfurt.

Teil 1 des Programms fokussiert im Wesentlichen auf die Substanz selbst. Professor Dr. Veit thematisiert den Aufbau der Hanfpflanze, Anbau und Gewinnung aber auch die Reinsubstanz Cannabidiol. Ein wichtiger Teil des ersten Themenblocks sind Abgrenzungsthematiken wie Lebensmittel vs. Nahrungsergänzungsmittel, die Abgrenzung als Arzneimittel, sowie die Abgrenzung zu den betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben und wann diese für CBD-Produkte relevant sind. Prof. Dr. Veit betont immer wieder, wie wichtig es ist, hier klar zu unterscheiden. Auch betont er mehrmals, dass die Produkte immer nur eines sein können – nämlich Lebensmittel oder Arzneimittel oder Kosmetikum oder illegales Betäubungsmittel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rolle von CBD in der angewandten Medizin. Grundsätzlich ist medizinisch verwendetes CBD, als Reinsubstanz und auch in Zubereitungen mit einem Gehalt unter 0,2% verschreibungspflichtig. Der Dozent geht umfassend auf Anforderungen an Lizenzierung, regulatorische Rahmenbedingungen und Produktionsumfeld ein. Auch das System rund um medizinisches Cannabis und dessen Anforderungen werden besprochen.   

In Teil 2 des Programms wird die Verwendung von CBD in Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Novel Food oder Kosmetika behandelt sowie die Rahmenbedingungen zur Verkehrsfähigkeit von CBD in diesen verschiedenen Produktkategorien. Auch hier geht Dr. Veit besonders auf die Abgrenzung zum Arzneimittel bzw. zu den Betäubungsmitteln ein. Denn: Wenn es ein Lebensmittel ist, darf es keine pharmakologische Wirkung besitzen. Auch müssen Wirk- oder Gesundheitsaussagen substantiiert bzw. genehmigt sein. Daher beleuchtete er auch die Fragen – Wann ist es ein Lebensmittel? Wann ist es ein Nahrungsergänzungsmittel? 

Es wird mehrfach betont, dass die verwendeten Stoffe in Lebensmitteln keine psychotropen Stoffe sein dürfen und den entsprechenden Vorgaben an die Risikobewertung entsprechen müssen. Das gilt in besonderem Maße für die Restgehalte an THC in CBD-Zubereitungen. Ein weiteres wichtiges Thema, das beleuchtet wird ist Verbrauchertäuschung und die unsichere Vermarktung, die manche Inverkehrbringer für sich gewählt haben. 

Besonders Claims mit kurativen Aussagen erweisen sich als tückisch, da hier auch schnell der Verdacht besteht, dass es sich eben nicht um Nahrungsergänzungsmittel handelt, sondern um ein sogenanntes Präsentationsarzneimittel. Uns vorliegenden Information nach hatten deshalb auch schon einige Hersteller Probleme mit den zuständigen Behörden. 

Nächster Punkt im Programm ist die Thematik rund um Novel Food, auch hier sei die Situation eigentlich klar, erklärt Dr. Veit. Ein weiterer Exkurs geht in die Kosmetik, wobei Dr. Veit Herausforderungen in der Abgrenzung erläutert, ebenso wie das Risiko als Präsentationsarzneimittel aufgefasst zu werden. Das gelte beispielsweise bei Aussagen wie „Schmerzsalbe“. Im Anschluss geht es über zu CBD in Rauchwaren, eine Kategorie in der Dr. Veit zu großer Vorsicht aufruft und auf die TPD3 verweist, die nun auch für E-Zigaretten ohne Nikotin gelte.

Zum Abschluss der Agenda der Blick über die Grenzen gen Schweiz und Österreich und der dortigen Situation für Themen wie Arzneimittel, CBD, Rauchmittel, etc. 

Grundsätzlich enthält die Schulung eine geballte Menge an Informationen. Dr. Veit bezieht sich auf viele Quellen, die meisten davon öffentlich zugängig. Er zieht Praxisbeispiele heran und kritisiert, dass die Komplexität nicht selten unzulässig ignoriert wird und auch Gerichtsurteile nicht sachgerecht kommuniziert und ausgelegt werden, was dann für die inverkehrbringenden Unternehmen zu Problemen führen kann – wenn betäubungsmittelrechtliche Aspekte betroffen sind, mit strafrechtsrelevanten Folgen.

Zum Abschluss der Veranstaltung dann die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Teilnehmer sind jedoch eher verhalten, wahrscheinlich müssen sie die vielen Informationen erst mal sacken lassen. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Inhalte nicht unbedingt das waren, was mancher CBD-Unternehmer, der am Workshop teilnahm, hätte hören wollen: nämlich, dass CBD problemlos verkehrsfähig ist, solange man es nur so oder so vermarktet.

Ich als Unternehmerin und strategische Beraterin für Cannabisunternehmen finde, dass Dr. Veit das Thema differenziert und breit aufgestellt beleuchtet hat. CBD ist ein kompliziertes Thema und wie die Beschreibung des Panels schon richtig sagt: Das Inverkehrbringung bzw. Abgabe von CBD-Cannabis-Produkten können mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden sein.

Die Regularien zu Cannabis und daraus hergestellten Zubereitungen – oder zumindest deren Auslegung – sind im Fluss. Das gilt sowohl für den Arzneimittel- als auch den Lebensmittelsektor. Cannabisprodukte mit Cannabidiol (CBD) und reines CBD werden nicht nur als Arzneimittel, sondern auch als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Bedarfsgegenstände in den Verkehr gebracht. Zur Verkehrsfähigkeit einzelner Produkte besteht eine erhebliche Unsicherheit – nicht zuletzt wegen der Verbreitung von nicht sachgerechten Informationen und illegal in den Verkehr gebrachten Produkten. Im Lebensmittelsektor beispielsweise hat die EFSA im Januar 2019 alle Extraktzubereitungen aus Cannabis in den Katalog neuartiger Lebensmittel aufgenommen, was dazu führt das entsprechende Nahrungsergänzungsmittel ohne entsprechende Zulassung in Europa nicht mehr verkehrsfähig sein können. Für alle Produktkategorien gibt es zahlreiche Regularien, die zu beachten sind und deren Ausgestaltung durch die rezenten Interaktionen zwischen Stakeholdern und Behörden weiter Gestalt annehmen. Im Lichte dieser Entwicklungen haben wir uns entschlossen, ein Update zu der Thematik in einem Webinar aufzubereiten. Wir möchten damit Entwicklern von Produkten, Investoren, Inverkehrbringern, abgebenden Unternehmen (auch Apotheken) und Patienten bzw. Verbrauchern Informationen zu den aktuellen Regularien, deren behördliche und gerichtliche Auslegung sowie zu antizipierenden Entwicklungen mit auf den Weg geben. Das erscheint uns nicht zuletzt deshalb wichtig, weil mit der Inverkehrbringung bzw. Abgabe von CBD-Cannabis-Produkten erhebliche Haftungsrisiken verbunden sein können.

Beschreibung der Schulungsveranstaltung „CBD- und CBD-Cannabis-Produkte – Verkehrsfähigkeit und regulatorische Rahmenbedingungen für Inverkehrbringung und Abgabe“

Das aufgezeichnete Webinar ist nun zum Abruf für einen Preis von 490,00 Euro netto zzgl. MwSt. in den Alphatopics Webinaren zu finden. Link: https://www.alphatopics.de/webinare/#/de/classes/view/304

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag wurde als Dankeschön für Dr. Veit erstellt, da wir als Gast unentgeltlich an diesem Seminar teilnehmen konnten. Daher handelt es sich um einen Anzeigeninhalt. Auch Anzeigeninhalte sind inhaltlich unabhängig und werden durch uns redaktionell erstellt. Dieser Erfahrungsbericht spiegelt die persönliche Erfahrung der Teilnehmerin wider.

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