Deep Dive: First Mover-Business Opportunities auf dem deutschen legalen “Cannabismarkt”

by Gastautor

Ein Gastbeitrag von Johannes Weimer, Co-Founder & CEO von Stealth

Der Bundestag wird – aller Voraussicht nach in Kürze mit dem CanG ein Gesetz verabschieden, das den Freizeitgebrauch von Cannabis legalisiert. Die zwei exklusiven Wege, an legales Cannabis zu kommen, werden gemäß dem CanG der Homegrow und die Mitgliedschaft in und der Bezug durch selbstkostendeckende Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs oder CSCs) sein. Den – bereits in voller Blüte existierenden und die Blüten der Illegalität treibenden – Markt in die Legalität zu manövrieren, ist ambitioniert. Und dennoch wird dieses auch als “Säule 1” firmierende Gesetzesvorhaben von vielen Gründerinnen und Gründern, Investorinnen und Investoren und Fachleuten hinsichtlich der sich ergebenden wirtschaftlichen Chancen noch stiefmütterlich behandelt. Denn unternehmerisches Engagement auf diesem neuen Markt als sogenannter First Mover kann sich auszahlen. Es gibt lukrative Betätigungsfelder, mit denen wir gemeinsam diese neue Industrie anschieben können.

Der Blick gen Nordamerika

Kanada hat als erste westliche Wirtschaftsnation Cannabis 2018 komplett legalisiert. Die Gesetzgebung im Nachbarstaat USA hingegen gleicht durch das zugrundeliegende streng föderale System einem Flickenteppich. Viele Bundesstaaten haben für sich – teilweise schon deutlich vor Kanada – legalisiert. National hingegen ist “recreational Cannabis” weiterhin illegal, wodurch sich Absurditäten wie ein Transportverbot auf Interstates (vgl. Autobahnen) ergeben.

Ein rasantes Wachstum auf dem jungen Markt hingelegt und in die Liga der Cannabis-Unicorns aufsteigen konnte Dutchie. Das von den Brüdern Ross und Zach Lipson 2017 gegründete Unternehmen bietet insbesondere Cannabis Dispensaries in den USA Point of Sale-, Payment und E-Commerce-Lösungen an. Das Gründerduo, das bereits Gründungserfahrung im Bereich Food Delivery & Fintech sammeln konnte, hatte das Gefühl bei der Legalisierung in Oregon 2015 “zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein”.

Ross Lipson stand für seinen ersten legalen Joint lang vor der Dispensary in Bend, Oregon an. Seine Erfahrung daraufhin war ernüchternd: Mit vielen Menschen im Nacken musste er sich hastig beraten und ein paar Gramm der Strains einpacken lassen. Viel lieber hätte er das in Ruhe von der Couch gemacht. Mit seinem erfolgreichen Exit im Delivery-Space schien für Ross Lipson die Schaffung eines Online-Bestellsystems für Cannabis die logische Konsequenz seiner ausbaufähigen Customer Experience.

Diese Herausforderung haben die Brüder Lipson mit ihrem Team gemeistert und 2021 bereits Verkäufe von über 14 Mrd. US-$ in 5000 Dispensaries mit Dutchie abgewickelt und damit Cannabis immer mehr zur Commodity gemacht. Dutchie wird 2021 mit 3,75 Mrd. $ bewertet und hat von Investoren wie beispielsweise Snoop Dogs Casa Verde Capital (Seed, Series A, Series B), dem ehemaligen Starbucks CEO Howard Schultz (Series B, Series C) bis zu Tiger Global (Series C, Series D) über 600 Mio. $ Funding erhalten. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: 2022 war auch Dutchie von Layoffs betroffen und hat Personal gehen lassen müssen. Dennoch gilt Dutchie gemeinhin als Erfolgsgeschichte und kann uns hier als Referenz dienen.

Wieso ich das hier anführe?

Wie war das mit der Gründung von Dutchie? Richtig, die waren früh dran. 2017 waren sie in Oregon Teil einer Early Adopter-Legalisierungswelle unter der US-Bundesstaaten. Oregon und insbesondere seine Hauptstadt Portland waren schon lange für progressive Politik und liberalen Lebensstil bekannt. Die Lipson-Brüder haben das sich ergebende Marktpotential früh erkannt und aufgrund ihrer einschlägigen Vorerfahrung eine besonders gute und abstrahierbare Lösung gebaut, executed und skaliert. Dutchie war aufgrund des amerikanischen Flickenteppichs ein gutes Target für Investorengelder, die das rasante Wachstum erst ermöglichten.

Investment Readiness als early adopter

Mit einem Investment in Dutchie konnten die Investoren Gelder im aufstrebenden Cannabismarkt allokieren, während Dutchie keine direkten Berührungspunkte mit dem Cannabisanbau hat (also eben nicht kultiviert) und somit potentiell nationales Recht tangieren könnte. Sie konnten quasi in die Cannabisindustrie investieren, ohne in eine “Cannabis-Company” zu investieren.

Eine Positionierung als Serviceprovider kann dementsprechend zuträglich sein für für die Investment-Readiness in Legalisierungsmärkten. Dieser Effekt wird dadurch intensiviert, dass viele institutionelle Kapitalgeber qua Statut solche Ventures mit direkten Bezügen zu Pornos, Glücksspiel, Waffen und Drogen als Investmenttargets ex ante ausschließen. Ein bisschen Gutdünken bei der Auslegung der Investmentvereinbarungen bietet also vielen Cannabis-Serviceprovidern die Möglichkeit, für ihr Geschäft auch beachtliches institutionelles Risikokapital einzusammeln.

Aus den einschlägigen Services hat sich eine eigene Investmentklasse entwickelt: Ancillary Services. Von dem Oberbegriff der Ancillary Services werden in der Cannabisbranche all jene Dienstleistungen erfasst, bei denen es nicht direkt um die Kultivierung und den Verkauf von Pflanzen und Extrakten geht. Die Anbieter von Ancillary Services zeichnen sich also gerade nicht dadurch aus, für den Anbau oder Verkauf lizenziert zu sein, sondern als Anbieter von B2B-Lösungen direkt vom Wachstum der Branche zu profitieren. Die sich demnach ergebende Situation ist analog derer, die sich aus den Vorgaben des CanG in Säule 1 ergeben wird: Anbau stark reglementiert und not investable, Services hoch im Kurs. In Nordamerika sind insbesondere Lieferservices, Lichthersteller, Anbieter von Anbautechnik, Softwarelösungen für Dispensaries, Extraktionsunternehmen und Beratungsunternehmen als first mover und Vertreter der Ancillary Services anzuführen. Verschiedenste Ancillary Services werden mittlerweile in dedizierten börslichen Indexes und ETFs abgebildet.

Dies ist, wie oben bereits angeführt, ein Indikator dafür, dass viele Investoren sehr wohl gewillt sind, sich mit dem reichlich vorhandenen Dry Powder im aufstrebenden Cannabismarkt zu positionieren, aber im Sinne einer Risikoallokation zunächst auf safe bets, respektive Ancillary Services setzen bzw. setzen werden. Es sieht also aus, als wäre die unkommerzielle Säule 1 aus einer kommerziellen Perspektive gar nicht so uninteressant.

Doch was für Chancen ergeben sich konkret?

Es wird – laut Kabinettsbeschluss des CanG und vermutlich auch der finalen Version – zwei exklusive Wege geben, an legales Cannabis zu kommen. Diese ergeben sich aus den engen völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen (insb. Art. 2 Abs. 2 EU-Rahmenbeschluss 2004/757/JI). Schauen wir uns diese beiden Cannabisquellen genauer an:

  1. Homegrow

Hier ergeben sich in verschiedenen Dimensionen beispielsweise folgende Geschäftsmodelle: 

  • Technologie:
    • App für Homegrower zur Verwaltung des Anbauprozesses
    • Dezidierte Foren/soziale Medien zum Austausch
    • Bildungsplattformen und Coaching-Kurse
    • IoT-Lösungen für Homegrower, etwa zur remote-Steuerung & Überwachung
  • E-Commerce:
    • Marktplätze für Homegrow-Ausstattung
    • Vekauf Growkits / Growboxen
    • Verkauf Samen, Düngemittel etc. (Samen dürfen gem. gem. § 4 Abs. 2 CanG auch versendet werden)
    • (Strain, Merch, Equipment…)-Influencing
  • Sonstiges
    • Beratung in Recht, Anbau etc.
    • Qualitätskontrolle und Labordienstleistungen

Chancen ergeben sich jedoch auch für Dienstleister von Anbauvereinigungen:

  1. Cannabis Social Clubs

Die nach Vereins- oder Genossenschaftsrecht (§ 1 Nr. 13 CanG) gegliederten Anbauvereinigungen sind die einzigen institutionalisierten Anbieter von Cannabis. Über sie beziehen bis zu 500 Mitglieder gemeinsam kultiviertes Cannabis zu Selbstkosten. Das Vereinsrecht wird hier dahingehend eingeschränkt, dass eine Mindestmitgliedschaft für die CSCs vorgesehen ist: Drei Monate (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 b). Die Mitgliedschaft in CSCs kommt somit quasi einer Subscription im Softwarebereich gleich.

Es gibt in Deutschland 1,48 Mio. Menschen, die eine 30 Tage-Prävalenz aufweisen, also in den letzten 30 Tagen konsumiert haben. Sie könnten also aufgrund ihres monatlichen Konsums gut geneigt sein, einem solchen Club beizutreten. Dies ergibt bei jeweils unterstellt 500 Mitgliedern pro Club 2.960 Anbauvereinigungen.

Anbauvereinigungen als erste institutionelle Kultivatoren sollte demnach ein besonderes Augenmerk geschenkt werden, sofern man sich schon ab Säule 1 auf dem Markt engagieren möchten. Diese Beachtungswürdigkeit ergibt sich auch aus der Prämisse, dass Homegrow eher als Hobby verfolgt und aufgrund von Erntefluktuationen, mangelnder Erfahrung und Aufwand häufig keine ernsthafte, planbare Quelle für Cannabis sein wird.

CSCs werden eine hohe praktische Relevanz haben. Dies ergibt sich allein schon aus der Ratio des Gesetzgebers: Der Schwarzmarkt soll zurückgedrängt werden. Dazu werden CSCs gegründet, die als einziger Akteur semiprofessionell Cannabis kultivieren. Ergo müssen CSCs einen Großteil des Marktes aufnehmen können und daher funktionieren. Ein Ertränken der CSCs in Bürokratie, Dokumentationspflichten und Versorgungsschwierigkeiten wäre ein Schuss ins eigene Bein des Gesetzgebers, sollten die selbstgesteckten Hypothesen verifizierbar und Ziele erreichbar sein. Anders gesagt: Die CSCs sind das vom Kabinett gewählte maßgebliche Vehikel zur Zurückdrängung des Schwarzmarkts im Säule 1 – Framework.

Ein dementsprechender Verzicht auf unverhältnismäßig einschränkende Abstands-, Konsums- und Bürokratienormen im finalen Gesetz wäre dem Vorhaben sicherlich zuträglich.

Für die CSCs gilt es nun, in die Hände zu spucken. Jedoch: Damit die CSCs hochwertiges Cannabis kultivieren können, müssen insbesondere nicht nur die rechtlichen Grundlagen einfach erfüllbar sein. Ferner ist für ein Gelingen des Vorhabens “CSCs statt Schwarzmarkt” unerlässlich, dass die CSCs kompetitive Abgabepreise – also eben solche unter dem Niveau des Schwarzmarkts von etwa 10 € / g – anbieten können. Dies erfordert die Kontrolle der Unit Economics und macht CSC-Gründerteams selbst zu Entrepreneurs.

Viele der zukünftigen CSC-“Entrepreneure” haben jedoch keinerlei relevante Vorerfahrung. Bestenfalls als Legacy-Grower müssen Sie simultan einen Verein füllen, managen und bei der Stange halten sowie komplette Kulturzyklen und Ernten planen, durchführen und verteilen. Um all diesen Aufgaben innerhalb enger rechtlicher Rahmenbedingungen gleichzeitig gerecht zu werden, sollten clevere CSC-Founder auf Serviceanbieter zurückgreifen. Um die Unit Economics bestmöglich steuern und optimieren zu können, sollten die Clubs originär an einem möglichst optimalen Outsourcing zu spezialisierten Anbietern interessiert sein, was die frühen Marktentwicklungen etwa hinsichtlich Containerfarms auch indizieren.

Die gesetzliche Einschränkung hierbei ist für alle Lösungen und Geschäftsmodelle, dass sie keinen direkten Bezug zum Anbau- und Ernteprozess haben. Auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich als Serviceprovider für CSCs ein buntes Spektrum an Betätigungsfeldern für Entrepreneure und Incumbents wie etwa den Agrarhandel gleichsam. Wir befinden uns hier im Bereich klassischer Ancillary Services, die allesamt somit sehr investable sind.

Konkret ergeben sich Chancen im Rahmen folgender Dimensionen (nicht abschließend):

Personal:

  • Anbau:

Wie bereits erwähnt wird es aufgrund Vorgaben höheren Rechts höchstwahrscheinlich nicht erlaubt sein, Firmen und/oder Vollzeitbeschäftigte mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau bzw. damit unmittelbar verbundener Tätigkeiten in Anbauvereinigungen zu beauftragen, (§ 17 Abs. 1 CanG).

Die Vereine selbst jedoch dürfen unmittelbar für den Eigenanbau Dritte im Rahmen eines Mini-Job Arbeitsverhältnisses beschäftigen ( § 17 Abs. 1, S. 1 CanG). Unmittelbar mit der Pflanze verbundene Hilfstätigkeiten wie das Wässern, Trimmen und das Ernten der Cannabispflanzen sind demnach nur in Form einer geringfügigen Beschäftigung von maximal 520,- EUR monatlich erbringbar.

Eine (ggf. digitale) Schulung und Vermittlung dieser spezialisierten Minijobber erscheint (in Anbetracht der Attraktivität der neuen Industrie für) ein sinnvolles Betätigungsfeld.

  • Prävention:

Ferner sieht das CanG weitreichende Erfordernisse zur Verwirklichung von Präventionszielen vor. Hierfür wird etwa in § 23 Abs. 4 S. 2 die Erfordernis eines Präventionsbeauftragten niedergelegt. Potentielle Präventionsbeauftragte können unterschiedliche Hintergründe haben und sich im Rahmen einer digitalen Schulung als solche qualifizieren. Ich denke, dass insb. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Suchthilfeleistende hier aufmerksam werden sollten: Durch die Schulung können sie mehreren CSCs als Präventionsbeauftragte zur Seite stehen und somit an der Quelle mit Konsumierenden zur Schadensminimierung beitragen. In meinen Augen ist eine solche Qualifizierung schon frühzeitig sehr angebracht, um eine engmaschige Betreuung anzubieten und CSCs mit Rat und Tat  zur Seite stehen zu können.

  • Compliance:

Wenn es sich bei der Lektüre dieser Ausführungen noch nicht aufgedrängt hat: CSCs werden – insesondere aufgrund des engen rechtlichen Rahmens – große Herausforderungen haben, diesem a) zu entsprechen (also compliant zu sein) und b) diese Compliance auch nachzuweisen. Wie auch von RA Lito Schulte bereits bei krautinvest beschrieben, drängt sich die Funktion eines Compliance Managers auf. Für diese Rolle kommen alle rechtlich und operativ versierte Menschen in Betracht, die Lust haben, CSCs durch das CanG und seine Vorgaben zu manövrieren. Auch Menschen aus der Buchhaltung und Steuerberatung sollten auf die großen Beratungsbedarfe der CSCs vorbereitet sein.
Neben der Überwachung der Compliance in den Operations muss jedoch auch die Qualität der Resultate gemanagt werden –  das Cannabis muss nämlich strenge Vorgaben erfüllen, um als qualitativ hochwertig und dementsprechend abgabefähig zu gelten. Die Ernte muss getestet werden. Es entsteht demnach ein großer Bedarf an Testungen, die durchgeführt und operationell abgewickelt werden müssen. 

Versicherungen

CSCs werden ein breites, teilweise spezielles Portfolio an Versicherungen benötigen, um ihre Risiken – ein voll ausgelasteter CSC produziert in einem Jahr Cannabis für einen Schwarzmarktwert von 3 Mio. € – zu hedgen. Neben Ernteausfall, Rechtsschutz und sollten smarte CSC-Vorstände auch eine Versicherung für die Haftung des Vorstands abschließen. Bei perspektivisch knapp 3000 CSCs ergeben sich große Chancen, etwa durch das Entwickeln und Anbieten spezialisierter Versicherungsprodukte (als Neugründung tendenziell anspruchsvoll) sowie das Makeln ebendieser. 

Versorgung mit Samen und Stecklingen

Die CSCs werden hungrig auf die ersten legalen Blüten sein. Es wird das erste mal möglich sein, sich in einer (Mitglieder-)Diespensary von einer Budtenderin oder einem Budtender beraten zu lassen. Dementsprechend hoch wird die Nachfrage nach Hypestrains und Evergreens sein. Auch CSCs müssen ihre Samen beziehen, auch Stecklinge dürfen unter CSCs weitergegeben werden. Auch hier bieten sich dementsprechend große Chancen für findige Entrepreneurs.

Transport & Sicherheit:

CSCs dürfen maximal ein Zwölftel ihrer für das Jahr angemeldeten Menge – also eine Monatsration – gleichzeitig transportieren. Diese Menge kann sich theoretisch zu 25 kg (250.000€ Schwarzmarktwert) aufsummieren. Hier werden gesicherte Transportfahrzeuge und spezialisierte Services angebracht sein.
Auch Dienstleister, die für die physische Sicherheit der Anlagen verantwortlich sind und etwa Überwachungssysteme oder Bewachungsservices anbieten, sollten hier hellhörig werden. Softwareseitig werden Track & Trace Lösungen zur sicheren Dokumentation der Supply Chain werden sicherlich zahlreich Anwendung finden. 

Gemeinschaft und Kommunikation:

Hier ergeben sich Chancen in den Bereichen Kommunikation und Community-Building, also insbesondere für Dienstleister, die bei der Pflege und Erweiterung der Club-Community und der Öffentlichkeitsarbeit helfen. Auch Lobbyarbeit als Dienstleistung zur Gestaltung der öffentlichen Wahrnehmung und der Beziehung zur Politik kommt als Service für CSCs in Betracht. 

Software:

Neben der oben bereits erwähnten Track & Trace Softwarelösungen gibt es noch zahlreiche Anwendungsfelder für IT im CSC-Ökosystem. Es gibt bereits zahlreiche Anbieter von Apps, die der Vereinsverwaltung dienen, die Ernteverteilung überwachen und Kommunikationskanäle bieten. Dies sind angesichts der Compliance-Anforderungen sinnvolle Initiativen.

Hinsichtlich der Cannabis-Abgabe besteht Potential für Point of Sale-Lösungen und Bestellsysteme wie Dutchie für professionell aufgestellte CSCs mit Ausgabestellen. In diesen lassen sich frühzeitig Systeme für etwa in Säule 2 kommende Dispensaries testen.

Fazit

Die angestrebten Entwicklungen im Rahmen des CanG indizieren, wie in der Bundestagsdebatte am 18.10.23  insbesondere von Carmen Wegge treffend angemerkt, einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Es wird das Ende der durch Stigmatisierung, Benachteiligung und Unrecht den Konsumierenden gegenüber geprägten Prohibitions- und “War on Drugs”-Politik der vergangenen Jahrzehnte eingeläutet.

An deren Stelle tritt eine von neuen Perspektiven und Leitbildern geprägte Politik: Ein Fokus auf Schadensminimierung, Berücksichtigung von Konsumierendenschicksalen sowie eine potentielle Versorgung durch einen gesamtlegalisierten Markt bergen für Konsumierende, Gesellschaft und Wirtschaft zugleich großartige Potentiale.

Um die Mammutaufgabe der legalen Cannabis-Versorgung zu gewährleisten, sollten wir alle an einem Strang ziehen. Es ergeben sich – wie oben aufgezeigt – genug Chancen für smarte Köpfe, sich in einer cleveren Nische als First Mover zu positionieren und früh wichtige Erfahrungen auf dem Markt zu sammeln – und dementsprechenden Market Share zu sichern. Da, wie von der Politik betont, der deutsche Vorstoß insbesondere auch zur Harmonisierung des EU-Rechts dient, sind großartige Marktchancen zu Greifen nah.

Wir als Entrepeneure sollten die einzigartige Chance eines sich neu öffnenden Riesenmarktes nutzen, uns beim Design der den Markt bedienenden, neuen Industrie direkt an Werten wie Nachhaltigkeit, Regionalität und Qualität zu orientieren. Es liegt an uns, im legalen markt mit gutem Beispiel voranzugehen und zur Normalisierung beizutragen.

Lets get this bud!

Über den Autor

Johannes Weimer ist Co-Founder und CEO eines Stealth-Startups. Ursprünglich Bundeswehroffizier ging es für ihn nach seinem abgeschlossenen BWL- und Jurastudium, welches er für die erste eigene Gründung im Gastronomiebereich auf Eis legte, und Stationen bei Startups und VCs in Tel Aviv, Münster und Köln wieder zurück nach Münster. Von hier aus baut er mit seinem Team aktuell das Operating System für den legalen deutschen Cannabismarkt. 

Disclaimer: Keine Investmentempfehlung. Gastbeiträge müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln.

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