Cannabis-Legalisierung: Was bedeutet “dialogorientiert”?

by Moritz Förster

Die Bundesregierung möchte über das Notifizierungsverfahren herausfinden, ob die Europäische Kommission möglicherweise Einwände gegen ihre Pläne hat, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren. Karl Lauterbach sprach in diesem Zusammenhang von einem “dialogorientierten” Prozess. Ein zugegeben schwammiger Begriff hinter dem mehr oder weniger “Dialog” in welcher Form auch immer stecken mag. Und weder die Kommission, noch das Gesundheitsministerium konkretisieren, wie dieser Dialog aktuell und in den kommenden Wochen aussieht. Dies liegt die Vermutung nahe, dass es sich möglicherweise nicht alleine um eine juristische, sondern vor allem auch um eine politische Frage handelt.

Auf eine Anfrage, welche Anliegen der EU Mitgliedstaaten bis dato über EU Pilot oder das von der Bundesregierung anvisierte Notifizierungsverfahren geklärt worden seien, antwortete die EU Kommission kurz und bündig: Es sei vertraulich und es gebe keine Liste von EU Piloten.

Zudem verwies die Kommission, ohne dass explizit danach gefragt wurde, darauf, dass die EU zwar minimale Sanktionen für den illegalen Handel mit Drogen vorschreibe und den Anbau von Cannabis verbiete, der persönliche Konsum von Drogen aber keine EU-Angelegenheit sei und es in der Hoheit Mitgliedsstaaten liege, diesen zu entkriminalisieren oder zu bestrafen.

Hellhörig macht dabei dieser Satz: Die Kommission verfolge die aktuelle Entwicklung sehr eng, vor allem, um zu die Auswirkungen einer sich ändernden Cannabis-Policy zu verstehen. Am 4. November hatte die Kommission übrigens noch keinen Entwurf der deutschen Bundesregierung erhalten. Über den Informationsaustausch zwischen Bundesregierung und Kommission wird aktuell gerätselt.

Mehr Kompromissbereitschaft?

Diese Zeilen lesen sich deutlich kompromissbereiter als noch im Frühjahr: Damals hieß es kurz und bündig: Das europäische Recht verpflichte Mitgliedsstaaten, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Handel von Drogen, darunter auch Cannabis, strafbar sind.

Das Gesundheitsministerium (BMG) erneuert unterdessen auf Anfrage von krautinvest.de die bereits im Eckpunktepapier getätigte Aussage, dass eine Notifizierungspflicht bestehe. Auf die Frage wie der an vielen Stellen angedeutete “dialogbasierte” Prozess auf europäischer Ebene aussehe, antwortet das BMG wenig aufschlussreich: “Die Bundesregierung wird in einen Dialog mit der Europäischen Kommission eintreten, um eine erste grundsätzliche Einschätzung zur Vereinbarkeit der im Eckpunktepapier vereinbarten Inhalte der geplanten gesetzlichen Regelungen mit dem Europarecht einzuholen. Im Anschluss wird ein möglicher Gesetzentwurf im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission vorgelegt werden.”

Zudem bestätigt das BGM, dass zunächst eine dreimonatige Stillhaltefrist herrsche, sich diese automatisch um drei weitere Monate verlängere, wenn die Kommission oder aber auch ein einzelner Mitgliedsstaat Einwände haben. Eine parallele Prüfung beim INCB findet anscheinend nicht statt: “Ein Notifizierungsverfahren für nationale Rechtssetzungsvorhaben, wie im Europarecht, ist in den internationalen Drogenkontrollabkommen der Vereinten Nationen nicht vorgesehen”, teilt das BMG mit, das zudem”die grundsätzliche Bindung der EU-Mitgliedstaaten an EU-Verhandlungslinien für Sitzungen der VN-Suchtstoffkommission” betont. Damit dürfte, wenn die EU Kommission die Cannabis-Legalisierung durchwinkt, auch die aktuell geläufige Interpretation der Single Convention durch die EU in Frage gestellt sein.

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