Cannabis-Anbau durch heimische Landwirte: das sagt das Cannabis-Kontrollgesetz

by Moritz Förster

Für ein bisschen Kuddelmuddel sorgte die neue Regierung in den letzten Tagen. Erst posaunt Cem Özdemir, seines Zeichens Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, in der Bild am Sonntag heraus, viele Bäuerinnen und Bauern stünden “in den Startlöchern, um Hanf anzubauen”. Nur wenige Tage später dann der Dämpfer, unter anderem durch den FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann in der Funke Mediengruppe: „Priorität hat der Kampf gegen die Pandemie.” Auch SPD-Mann Sebastian Fiedler findet, dass aktuell „kein guter Zeitpunkt” sei “für einen Cannabis-Gesetzesentwurf“. Ja was denn nun? Hü oder hott?

Man darf davon ausgehen, dass die Cannabis-Legalisierung kommt – aber auch, dass alles etwas länger dauert als geplant. Die gute Nachricht für Ullmann, Fiedler und Co.: Die Grünen haben anno 2018 bereits gründlich vorgearbeitet und einen Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass – auch wenn die Legalisierung gerade angesichts der jüngsten Äußerungen etwas länger dauern mag – viele der Inhalte in das finale Cannabis-Gesetz einfließen.

Bleibt die Frage, wie gut die Chancen der Landwirte stehen, zukünftig Cannabis zu produzieren. Aufschlussreich dafür: Paragraph 29 des Cannabis-Kontrollgesetzes. Dieser regelt den Hanfanbau zur Cannabisgewinnung. Landwirte müssten, so sie Cannabis anbauen wollen, ihre Mitglieds-/Katasternummer nennen, ebenso wie die ausgesäte Sorte, die Fläche, die für den Anbau genutzt wird (oder alternativ das Gewächshaus mit konkreten Angaben zum Anbau) und beschreiben, wie sie den Cannabis-Anbau auf dem Feld durch “geeignete Mittel, insbesondere Zäune” sichern. Wohlgemerkt gestattet nicht der Bund, sondern “die zuständigen Behörden der Länder eine Erlaubnis”. Man darf gespannt sein, ob einige Länder in der Praxis deutlich restriktiver sein werden als andere.

Alles in allem scheint die Rahmenbedingungen für Landwirte aber durchaus machbar, zumindest rein rechtlich – und immer vorausgesetzt, das finale Gesetz stimmt in diesen Punkten mit dem Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes überein. Hiesige Landwirte könnten theoretisch also einen immensen Beitrag dazu leisten, den von Justus Haucap prognostizierten Bedarf von immerhin 400 Tonnen zu decken.

Könnten. Die größere Hürde als die formal-rechtlichen Vorgaben ist die standardisierte Produktion. Paragraph neun besagt unter anderem, dass die Verkäufer in den Fachgeschäften den Prozentwert von THC und mindestens einem anderen Cannabinoid angeben müssen. Konsument:innen wollen zukünftig schließlich sehr genau wissen, was sie in welcher Form konsumieren. Die eigentliche Herausforderung dürfte für Landwirte, die aktuell keine Erfahrung im Cannabis- oder Hanfanbau haben, darin liegen, qualitativ hochwertige Ernten mit gleichbleibenden Cannabinoid-Konstellationen einzufahren.

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