Cannabis als Genussmittel: eine rechtliche Herausforderung für alle Akteure

by Redaktion

(Anzeige) Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion und ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zeigen ein weiteres Mal: Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel ist in erster Linie eine juristische und regulatorische Herausforderung. Und rechtliche Beratung ist für alle Investor:innen und Unternehmer:innen, die sich jetzt bereits auf einen legalen Genussmittelmarkt vorbereiten wollen, unentbehrlich.

Viele Unternehmer:innen und Investor:innen sind zwiegespalten: Einerseits verfolgen sie das Ziel, von Anfang an im legalen Cannabis-Genussmittelmarkt federführend tätig zu werden, andererseits schrecken die vielen Unwägbarkeiten zurück und erschweren das Unterfangen ungemein, sich bereits jetzt für den Start in Stellung zu bringen.

So verweist ein aktuelles Gutachten auf zwei EU-Verträge, an die auch Deutschland gebunden sei und die einer kontrollierten Cannabis-Legalisierung entgegenstünde. Zudem sorgte kürzlich eine Anfrage der CDU-Fraktion für Aufregung. Von einem “komplexen ressortübergreifenden Koalitionsvorhaben” ist in der Antwort der Bundesregierung die Rede. In fast allen Bundesministerien befassen sich demnach “Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken”. Eine eigene Arbeitsgruppe der Bundesregierung, “die die völker- und europarechtlichen Fragen” prüfe, habe ihre Arbeit aufgenommen.

“Es gibt noch viel zu tun, bevor wir erstes Cannabis als Genussmittel verkaufen werden. Die UN-Single Convention 1961 untersagt den Handel von Cannabis als Genussmittel”, pflichtet Peter Homberg bei, einer der führenden Cannabis-Juristen weltweit und Partner bei Dentons. Rund um den Globus beschäftigt die Kanzlei 20.000 Anwälte, eine eigene Abteilung beschäftigt sich ausschließlich mit Cannabis spezifischen Fragen. Peter Homberg und sein Team haben schon Unternehmen in Nordamerika, Europa und Südafrika beraten.

Ob der legale Markt schlussendlich ein Erfolg, also den illegalen Markt zurückdrängen werde, hängt laut Peter Homberg von drei zentralen Faktoren ab: der Verfügbarkeit der Produkte, vom Preis und der Qualität. In Kanada sei dies zu großen Teilen gelungen, der legale Markt verfüge inzwischen über die Hälfte der Marktanteile. Doch der Weg, um hierzulande so weit zu kommen, ist steinig.

Cannabis im Koalitionsvertrag

“Als die Koalition diesen einen Satz in den Koalitionsvertrag schrieb, wusste sie noch nicht, woher das Cannabis kommen soll”, erläutert Peter Homberg. Zur Erinnerung: “Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein”, heißt es auf Seite 87 des Koalitionsvertrags. “Die nächsten Schritte sind nun, einen legalen Rahmen zu kreieren. Wir brauchen ein Gesetz, um die Produktion, die Weiterverarbeitung, den Vertrieb und die Abgabe zu kontrollieren”, erläutert der erfahrene Cannabis-Anwalt. Die Fragen lauten:

  • Wie und wo produzieren wir Cannabis für den Genussmittelmarkt? Im Eigenanbau oder in heimischen Produktionsstätten? Oder sind gar Importe möglich?
  • Wie sieht die Infrastruktur aus?
  • Was werden die Qualitätsstandards?

Peter Homberg fordert, anders als in der heimischen Produktion von medizinischem Cannabis, einen Ausschreibungs-, keinen Genehmigungsprozess. Dies würde dem kanadischen Vorbild für die Liberalisierung von Cannabis zu Genusszwecken entsprechen. Anbauen dürfte dann jedes Unternehmen, das die ausgeschriebenen Kriterien erfüllt, eine unlimitierte Anzahl. Zudem geht er davon aus, dass gerade zum Auftakt Deutschland das Angebot durch heimische Produktion stemmen muss. Und das ist nicht ohne: Zieht man den illegalen Markt als Vergleichsgröße heran, könnte die Nachfrage sich auf 700 Tonnen jährlich belaufen. Im medizinischen Markt werden aktuell gerade einmal 20 Tonnen importiert. “Die große Frage lautet, ob wir angesichts der UN-Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 überhaupt importieren können oder ausschließlich auf eigene Produktion angewiesen sind, was allerdings der UN-Single Convention widersprechen würde.”, so der Jurist.

”Welche heimischen Produzenten können wiederum die Mengen bereitstellen – und dies zu einem Preis, der mit dem illegalen Markt konkurrieren kann? Können die drei heimischen Produzenten ohne weiteres ihre Produktion hochfahren? Wie lange benötigen neue Produzenten, um die Produktion zu starten?” fährt der Dentons-Partner fort.

Ganz grundsätzlich präferiert Peter Homberg analog zum pharmazeutischen Markt strenge EU GMP Kriterien und hofft, dass perspektivisch auch Importe möglich werden. Für den deutschen Markt könnten beispielsweise Unternehmen in Portugal, Malta oder Mazedonien Cannabis für Genusszwecke produzieren.

Über 20 Jahre berät Peter Homberg nun bereits Unternehmen im Life-Science-Bereich. Und selbst der erfahrene Jurist kann nicht vorhersagen, wann genau die Legalisierung von Cannabis in Deutschland eintritt. Als “Glaskugel-Frage” bezeichnet er diese schwierige Prognose. Er selbst schätzt, dass das Gesetz nicht vor Mitte 2023 in Kraft tritt und wir nicht vor Mitte 2024 erleben, dass Cannabis hierzulande zum ersten Mal ganz legal als Genussmittel über die Ladentheke eines Fachgeschäfts geht. “Es muss ja nicht nur das Gesetz verabschiedet werden, sondern auch die Infrastruktur mit Produktion und Distribution aufgebaut werden”.

Immerhin: Gelingt es der Bundesregierung, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren, steigt Deutschland schlagartig zum weltweit größten Binnenmarkt auf. Und wer in diesem neuen Markt partizipieren sollte, für den lohnt es sich durchaus, sich bereits zum aktuellen Zeitpunkt darauf vorzubereiten. Angesichts der regulatorischen Komplexität erfordert diese Vorbereitung allerdings juristische Expertise.


Juristische Cannabis-Expertise bei Dentons

Cannabis als Genussmittel: eine rechtliche Herausforderung für alle Akteure

Dentons-Partner Peter Homberg zählt weltweit zu den führenden Rechtsexperten für alle Cannabis relevanten Themen.

Es gibt nur wenige Branchen auf der Welt, die komplexere rechtliche Fragen aufwerfen als die schnell wachsende legale Cannabisbranche. Die Beratung und Vertretung von Mandanten in der legalen Cannabis-Branche erfordert das Verständnis und Kenntnis über ein breites Spektrum rechtlicher, regulatorischer, operativer und finanzieller Erwägungen – und zwar sowohl für den medizinischen Markt als auch für einen potenziellen Genussmittelmarkt von Cannabis sowie in der CBD- und Hanfindustrie. Dentons ist die weltweit größte Kanzlei mit einer holistisch arbeitenden und multidisziplinär aufgestellten Cannabiseinheit, die anspruchsvolle Rechtsdienstleistungen für alle Kundenbedürfnisse anbietet und Kunden auf der ganzen Welt betreut. Dentons setzt erstklassige Anwälte ein, um Rechtsberatung in allen Bereichen zu bieten, die Mandanten in der Cannabisbranche betreffen. Zu den thematischen Schwerpunkten zählen: Anträge auf Cannabislizenzen und regulatorische Vorgaben oder die Zusammenarbeit mit Kunden bei Anträgen auf Anbau- und Produktionslizenzen und damit zusammenhängenden regulatorischen Angelegenheiten. Dentons berät auch bei Börsengängen und Finanzierungsrunden, Fusionen und Akquisitionen, Vertrieb und Marketing, bei Fragen der Datensicherheit, beim internationalen Handel mit CBD-Öl und Hanf, beim Erwerb von Immobilien, bei der Markenbildung und Patenten sowie IP und bei der Durchführung klinischer Studien.

Zudem berät Dentons Investoren über die gesamte Bandbreite an Investment-Optionen im In- und Ausland: von privaten und öffentlichen Wertpapierangeboten bis hin zu Kapitalbeteiligungen an vielversprechenden Cannabis-Unternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase. Auch Risikobewertungen und Rechtsstreitigkeiten übernimmt Dentons für Mandanten.


 

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