Blienerts Konsultationsprozess: scheinbar kein leeres Versprechen

by Moritz Förster

Burkhard Blienert dürfte in der Cannabis-Industrie für einige zustimmend nickende Gesichter gesorgt haben. Nicht im Alleingang, sondern “in einem strukturierten Konsultationsprozess” soll der Gesetzesentwurf für den legalen Cannabis-Genussmittelmarkt ausgearbeitet werden. Ziel sei, damit bestätigt der Bundesdrogenbeauftragte der Bundesregierung die Worte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor einigen Tagen, bereits in diesem Jahr einen ersten Gesetzesentwurf vorzulegen.

Zugegeben ist “Konsultationsprozess” erstmal ein abstrakter Begriff, hinter dem sich schlussendlich auch mehr oder weniger, intensive oder lapidare Gespräche verbergen können. Doch dem Bundesdrogenbeauftragten scheint es in diesem Fall ernst zu sein. Ohne dass die Industrie Produktion, Importe, Distribution und Abgabe stemmt, wird der Markt nicht funktionieren, das weiß die Politik. Gesetzlichen Regelungen muss daher der Spagat zwischen den zweifelsfrei vorrangigen Zielen Jugendschutz und Produktsicherheit einerseits sowie unternehmerisch sinnvollem Agieren andererseits gelingen. Mit Regulierung der Regulierung wegen ist niemandem geholfen.

In einer Linkedin-Umfrage unter Cannabis-Professionals hatten Anfang Juni 36 % die UN Single Convention 31 % europarechtliche Verträge, 19% den flächendeckenden Verkauf und 15 % ausreichend Supply als größte Herausforderung auf dem Weg zum legalen Markt genannt.

Der Bundesdrogenbeauftragte erhofft sich nun von dem Konsultationsprozess, dass “erforderliches Fachwissen gebündelt und um die Erfahrungen anderer Länder ergänzt” wird.

Erst kürzlich hatte der BvCW eine Sammlung von Fehlern und Erkenntnissen zur Cannabislegalisierung veröffentlicht und dafür Situation und Werdegang von Cannabis in den USA, Kanada, Uruguay, den Niederlanden und Portugal analysiert. “Wir schätzen, dass sich die notwendigen Investitionen für inländische Anbauprojekte jeweils im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich bewegen werden. Hierzu brauchen wir schnellstmöglich Planungs- und Investitionssicherheit von Seiten der Politik. Alle verstehen, dass wir verlässliche Regeln benötigen und möglichst wenig Experimente vertragen. Daher sollten auch Legalisierungsfehler frühzeitig vermieden werden”, mahnt Dirk Heitepriem, Vizepräsident und Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung beim BvCW, im Rahmen der Publikation.

“Erfahrungen aus anderen Ländern können uns bei der derzeit anstehenden Konzeption des Marktes helfen, vermeidbare Fehler zu verhindern. Besteuerung, Lizenzen, Verfügbarkeiten, Produktvielfalt sind einige der Schlagworte, auf die wir auch achten müssen. Der Markt für Cannabis muss praktikabel organisiert sein, ansonsten wird es schwierig, mit dem Schwarzmarkt in Konkurrenz zu treten und gleichzeitig Verbraucherschutz optimal zu gewährleisten”, ergänzt auch Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW).

Neumeyer hatte bereits verlauten lassen, dass die Cannabiswirtschaft “zur Risikominimierung beitragen” wolle. Die Vorschläge seien “auch dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, übermittelt worden, um in den laufenden Konsultationsverfahren zur Cannabislegalisierung Berücksichtigung zu finden.”

Der zunächst fünfteilige Konsultationsprozess dürfte da gerade zum rechten Zeitpunkt beginnen. Dieser werde vom Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, geleitet und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt. Auch die zahlreichen Bundesministerien, die an der Erstellung des Gesetzentwurfes beteiligt sein werden, würden an den Veranstaltungen des Konsultationsprozesses beteiligt, verspricht die Bundesregierung. Es gehe darum, “einen Raum zu schaffen, in dem auch Einwände und Vorbehalte offen angesprochen und diskutiert werden”. Hierzu sollen sowohl Expertinnen und Experten als auch Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen die zentralen Fragen rund um die kontrollierte Abgabe beleuchten. Wer Gehör findet, soll transparent kommuniziert werden.

Insgesamt soll es folgende fünf “Hearings” geben:

  • I (14.06.2022): Gesundheits- und Verbraucherschutz
  • II (15.06.2022): Jugendschutz und Prävention
  • III (28.06.2022): Lieferketten, ökologische und ökonomische Fragestellungen
  • IV (29.06.2022): Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und Lizensierung
  • V (30.06.2022): International Expert Hearing – Konferenz zu internationalen Erfahrungen

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