Vorrang für Cannabis-Fertigarzneimittel nur noch bei zugelassenen Indikationen

by Moritz Förster

Große Erleichterungen bei vielen Akteuren in der Cannabis-Industrie und unter Patient:innen. Ärztinnen und Ärzte dürfen für Indikationen, für die kein Cannabis-Fertigarzneimittel zugelassen ist, auch zukünftig zu Lasten der GKV Cannabis-Extrakte verordnen. Der mindestens sechsmonatige Vorrang für Fertigarzneimittel entfällt. Dies dürfte bei der Erstattung von Cannabis-Arzneimitteln im Bereich der Kostenerstattung der vorläufige Schlusspunkt sein. Etliche der lizenzierten Großhändler und Importeure mit Herstellerlizenz haben eigene Extrakte entwickelt und auf den Markt gebracht. Eine Chronologie.

Die Finanzkommission Gesundheit übergab am 20. März 2026 ihren ersten Bericht mit Empfehlungen für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz an das Gesundheitsministerium (BMG). Auf Basis einer fragwürdigen Berechnung der AOK hatte die Kommission hochgerechnet, dass es wirtschaftlicher sei statt Blüten Extrakten oder Fertigarzneimitteln zu verordnen. Trotz erheblicher Zweifel an dieser Kalkulation arbeitet das Gesundheitsministerium (BMG) den Vorschlag, die Erstattung von Blüten zu Lasten der GKV komplett zu streichen, in den ersten Gesetzentwurf ein, vorgestellt am 29. April 2026. In der Folge lobbyierte die Medizinalcannabis-Industrie vehement für Erleichterungen für bestehende Blüten-Patient:innen. Doch stattdessen wurden die Regelungen verschärft. Am 6. Juli wurden Änderungsanträge publik, die auch die Verordnung von Cannabis-Extrakten einschränkten: „Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen.“

In Deutschland sind Sativex (Multipler Skelerose), Epidyolex (Epilepsie) und Canemes (synthetische Cannabinoide, Übelkeit bei Chemotherapie) sowie Exilby (chronische Rückenschmerzen) zugelassen. Exilby ist allerdings noch nicht in deutschen Apotheken erhältlich. Aktuell laufen die Preisverhandlungen. Auch aufgrund von Parteispenden durch den Exilby-Hersteller Vertanical im sechsstelligen Bereich im Vorfeld der letzten Bundestagswahl kritisierte unter anderem der Deutsche Hanfverband (DHV) die nachträglichen Änderungsvorschläge. Die Pharmazeutische Zeitung diskutierte, ob politische Einflussnahme eine Rolle gespielt habe. Melanie Dolfen Inhaberin der Bezirksapotheke, forderte eine parlamentarische Überprüfung. Trotz der Kritik trat das BStabG am 30. Juli inklusive der geänderten Formulierung in Kraft.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nun in einer Mitteilung am gestrigen Donnerstag klar gestellt haben, gilt der mindestens sechsmonatige Vorrang für Fertigarzneimittel aber nur für die zugelassene Indikation. Im Kern bedeutet dies, dass die off-Label-Verordnung der Fertigarzneimittel und die no-Label-Verordnung von Extrakten gleich gestellt sind, sobald für eine Indikation kein Fertigarzneimittel zugelassen ist. Die neuen Regelungen für die Verordnung von Cannabis hätten zu „zahlreichen Nachfragen insbesondere aus der Ärzteschaft geführt.“ Explizit heißt es in der gemeinsamen Mitteilung: „Bei Patienten mit starken Schmerzen oder anderen Indikationen, in denen keine zugelassenen Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, können Ärzte nach der gemeinsamen Auslegung von KBV und GKV-Spitzenverband bei der erstmaligen Versorgung sofort einen Extrakt oder ein anderes cannabishaltiges Arzneimittel verordnen.“ Diese Formulierung weicht von einer strengen Auslegung des Wortlautes im Gesetz zugunsten der Patient:innen ab. Und KBV und GKV gehen sogar einen Schritt weiter: „Auch haben Patienten, die bisher mit Cannabis in Form von Extrakten oder Rezepturen behandelt wurden, weiterhin Anspruch darauf.“ Nach diesem Wortlaut dürfen Ärzt:innen ihren Bestandspatient:innen, die bereits auf ein Extrakt eingestellt sind, dieses selbst dann zu Lasten der GKV weiter verordnen, wenn ein Fertigarzneimittel für die vorliegende Indikation zugelassen ist.

Laut Gamsi wurden im ersten Quartal 2026 brutto knapp 31 Millionen Euro mit Blüten in verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand umgesetzt. Auf die Arzneimittel Canemes, Epidyolex und Sative entfielen in diesem Zeitraum in Summe 9,7 Millionen Euro. Auf Cannabinoid-haltige Stoffe oder Fertigarzneimittel in Zubereitung bzw. in unverändertem Zustand entfielen rund 20,5 Millionen Euro. Geht man davon aus, dass einige der ehemaligen Blüten-Patient:innen nun auf Extrakte umsteigen – und gegebenenfalls neue Patient:innen dazu stoßen, dürfte sich dies auch in den Gamsi-Zahlen ab dem dritten Quartal des laufenden Jahres widerspiegeln.

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