Erst vor rund zwei Wochen hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass Ärzte Extrakte weiterhin zu Lasten der GKV verordnen können, wenn kein Cannabinoid-Fertigarzneimittel für die spezifischen Beschwerden der Patient:innen vorliegt. Der zuvor verpflichtende sechsmonatige Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln – ganz gleich bei welcher Indikation – schien damit vom Tisch. Nun macht die KBV eine Rolle rückwärts. Auf der URL zur gemeinsamen Pressemitteilung, die die KBV vor zwei Wochen auf der eigenen Homepage veröffentlicht hatte, erscheint nur noch eine Error-Meldung. Die Cannabis-Industrie reagiert mit scharfer Kritik.
Ironischerweise lautet die fehlerhafte URL noch immer: „KBV und GKV-Spitzenverband schaffen Klarheit.“ Mit dieser Klarheit ist es nach der erneuten Rechtsprüfung durch die KBV vorbei. Die KBV lässt nun verlauten: „Die gesetzliche Vorgabe, dass zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen muss, ist nach erneuter rechtlicher Prüfung aus Sicht der KBV so auszulegen, dass in jedem Fall zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel – auch außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes – zu verordnen ist.“ Der Anlass dieser erneuten Prüfung bleibt im Dunkel. Und der GKV-Spitzenverband bleibt bei der einstigen gemeinsamen Position. Immerhin bereits eingestellten Patient:innen können Ärzt:innen weiterhin zu Lasten der GKV Extrakte verordnen
Entsprechend scharf fällt die Kritik des Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) aus. Der Verband bezeichnet die unterschiedlichen Auslegungen von zwei zentralen Institutionen als „gravierendes Versäumnis“. Ausgetragen werde dies „auf dem Rücken von Ärzt:innen, die verlässliche Therapieentscheidungen treffen müssen, und Patient:innen, die auf eine funktionierende Versorgung angewiesen sind“. Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende BPC: „Wer auf eine Cannabinoid-Therapie angewiesen ist, darf nicht monatelang auf Rechtssicherheit warten müssen. BMG und G-BA sind jetzt in der Pflicht, umgehend Klarheit zu schaffen.“
Finn Hänsel, Gründer und Geschäftsführer der Sanity Group, fordert eine „eine verlässliche Therapieentscheidung und keine offene Auslegungsfrage“ für schwer Erkrankte. Ausbaden müssten die Unstimmigkeiten nun Praxen und Patient:innen.
Bertan Türemis, Berater im medizinischen und wissenschaftlichen Bereich, auf Linkedin „Das Problem ist, dass niemand weiß, was die Regel morgen bedeutet. Und dass zwei Institutionen, die das eigentlich wissen sollten, sich gerade widersprechen. Und dass alle auf eine Antwort vom BMG warten, die noch nicht da ist.“
Auch Constantin von der Groeben hält die KBV-Kehrtwende auf Linkedin für falsch: „Es muss schnellstmöglich klarstellen, im Sinne der Patientinnen und Patienten. Diese Hängepartie auf dem Rücken schwerkranker Menschen, ihrer Ärztinnen und Ärzte und der Apotheken darf nicht andauern.“ Dass zwei Spitzenorganisationen dasselbe Gesetz binnen zwei Wochen gegensätzlich lesen, zeigt für ihn vor allem, „wie misslungen die Norm selbst ist“.
Sascha Mielcarek, Geschäftsführer von Canify, kritisiert auf Linkedin: „Ganz unabhängig davon, wie diese juristische Frage am Ende entschieden wird, kann eine verlässliche Patientenversorgung so nicht funktionieren. Ärztinnen und Ärzte müssen wissen, was sie verordnen dürfen. Apotheken brauchen Rechtssicherheit bei der Versorgung. Und Patientinnen und Patienten dürfen nicht diejenigen sein, die am Ende die Folgen ständig wechselnder Auslegungen tragen.“ Medizinisches Cannabis sei Teil der regulären Arzneimittelversorgung. Genau so professionell und verlässlich sollte seines Erachtens auch der regulatorische Rahmen dafür sein.
Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des VCA, warnt auf Linkedin, „dass niedergelassene, ambitionierte Ärztinnen, die Patientinnen helfen wollten, sich jetzt zunehmend von der Verschreibung von Cannabis zurückziehen.“ Zudem kommt sie zu dem Schluss, dass bei einer Fortführung der Therapie, die Kosten für die Krankenkassen steigen würden, „denn die Standardtherapien wurden schon getestet“. Neubaur: „Die Folgekosten sind enorm, eine Einsparung ist mit diesem Gesetz nicht in Sicht, sondern das Gegenteil.“ Auf Kritik am No-Label-Use entgegnet sie, dass die individuelle Rezeptur mit dem Patienten genau besprochen worden und er engmaschig betreut worden sei: „Eine Rezeptur ist ein etablierter Weg der individuellen Behandlung, der Off-Label-Use ist es nicht und wird ungern gemacht.“
In einer Stellungnahme verweist Vertanical auch vor dem Hintergrund von Parteispenden im Vorfeld der letzten Bundestagswahl darauf, dass der G-BA Bereits 2023 den Vorrang von Fertigarzneimitteln in seiner Arzneimittel-Richtlinie verankert habe. Seitdem sei vor der Verordnung von Cannabisblüten oder -extrakten zu prüfen, ob geeignete cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stünden. Zudem habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem Abschlussbericht zur Begleiterhebung herausgestellt, dass die Erstattung nicht zugelassener Cannabisarzneimittel einen „Systembruch in der Arzneimittelversorgung“ darstelle.
Disclaimer: Statements von Sascha Mielcarek, Christiane Neubaur und Vertanical wurden im Nachgang ergänzt.

