Nutzhanf auf Messen – wegweisendes Urteil schützt Aussteller vor Willkür

by Moritz Förster

Mit welchen Konsequenzen müssen Aussteller von Nutzhanf auf Messen fürchten? Auch nach dem CanG herrscht in der Industrie weiterhin große Rechtsunsicherheit. Drei gerichtliche Entscheidungen, erwirkt durch den Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis für Green Brothers, zeigen, dass Unternehmen keiner Willkür ausgesetzt werden dürfen.

Rückblick auf die Inter Tabac 2022: Das Unternehmen Green Brothers präsentiert Nutzhanf in der Tabak-Hochburg. Das stößt mit Sicherheit auf Interesse, so die Hoffnung des Unternehmens. Doch es kommt anders. Zollbeamte statten einen Besuch am Stand ab. Nicht aus Neugierde, sondern um nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die für die Ausstellung angedachten Produkte zu beschlagnahmen. Umgehend schaltet Green Brothers telefonisch Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis telefonisch hinzu, der anmahnt, dass solch ein Vorgehen ohne richterlichen Beschluss unzulässig sei. Eine Einschätzung, die das Amtsgericht Dortmund bestätigt hat: Das Amtsgericht Dortmund hat festgestellt, dass die diesem Verfahren zugrunde liegende Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen rechtswidrig waren. Es folgte eine Entscheidung des Landgericht Dortmunds, die gleichermaßen ausfiel. Damit nicht genug: Am 22. März urteilt das Amtsgericht Dortmund sogar, dass die beiden Beschuldigten für die durch die Beschlagnahmemassnahmen und die mit diesen verbundenen Beeinträchtigungen zu entschädigen seien. Ein zugegebenermaßen eher seltener Ausgang, wie Verteidiger Dr. Ferdinand Weis einräumt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Strafbefehl wegen Verstößen gegen das BtmG beantragt. Das sichergestellte Material durfte von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht verwendet werden, um Verstöße von Green Brothers beweisen zu wollen. Das Amtsgericht kritisiert in dem Beschluss die Staatsanwaltschaft durchaus scharf: “Es wurde somit nicht nur der Richtervorbehalt nicht beachtet, sondern es wurde sich sogar in eklatanter Weise über diesen hinweggesetzt.” Eine Entscheidung, die nicht nur für Green Brothers, sondern auch für viele andere Nutzhanfunternehmen eine gute Nachricht ist. Denn: Durchsuchungen sind, auf Messen oder in Shops, keine Seltenheit. Wie viele dieser Durchsuchungen die Staatsanwaltschaft ohne richterlichen Beschluss vornehmen lässt, ist schwer zu beziffern. Weis geht davon aus, dass dies jedenfalls „öfter vorkomme, als man denkt“. Gerade im Nutzhanfbereich komme es seines Erachtens nach “immer wieder zu förmlichen Fehlern im Rahmen von Durchsuchungen, weil die die Ermittlungsbehörden reflexartig unterstelle, das Cannabis sei rauschfähig.“ Der erfahrene Anwalt gibt an, bei rund der Hälfte seiner Fälle in der Nutzhanfbranche Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen einzulegen. Sein Rat an betroffene Aussteller: Möglichst gleich zu Beginn der Maßnahme einen Rechtsanwalt konsultieren. „Die verantwortlichen Unternehmer vor Ort sollten kooperativ, aber bestimmt reagieren und sehr sparsam mit der Preisgabe von Informationen umgehen“, so Weis. „Spätestens, wenn sich abzeichnet, dass die Beamten einschneidendere Maßnahmen in Betracht ziehen, sollte man sich ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt nicht einlassen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.“

Für die Anordnung von Durchsuchungen sei laut Weis mindestens ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat erforderlich, wobei hierfür der Umstand, das Nurzhanferzeignisse gehandelt werden, nicht ohne weiteres genügt – und nur bei Gefahr in Verzug (zum Beispiel wegen drohendem Beweismittelverlust) dürfe die Staatsanwaltschaft ohne richterlichen Beschluss vorgehen.

Dies gilt im Übrigen auch nach in Kraft treten des Cannabis-Gesetzes, da sich die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften für Nutzhanf zumindest dem Wortlaut des Gesetzestextes nach nicht wesentlich verändert haben. Allerdings sei laut Weis durchaus fraglich, ob die bisherige restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Nutzhanf weiter Anwendung finden kann – das neue regulatorische Umfeld spreche insoweit deutlich dagegen.

Disclaimer: Redaktioneller Inhalt. Keine Rechtsberatung.

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