Größere Service-Modelle für Cannabis Clubs vom Tisch? Mögliche Anpassungen des CanG

by Moritz Förster

Das CanG ist noch gar nicht vollumfänglich in Kraft getreten – die Clubs dürfen erst am 1. Juli starten – da schlägt das Bundesgesundheitsministerium bereits Änderungen vor. Im Fokus insbesondere: zu verhindern, dass die Anbauvereinigungen einen gewerblichen Charakter erhalten. Solche Änderungen dürften allerdings eine effiziente Produktion der Clubs limitieren und die unternehmerische Partizipation an den Anbauvereinigung nochmals erschweren.

So soll das CanG dahingehend präzisiert werden, dass Anbauvereinigungen keine Erlaubnis erhalten sollen, wenn sich “das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung innerhalb des befriedeten Besitztums anderer Anbauvereinigungen befindet”. Sprich: Das Szenario, dass sich mehrere Anbauvereinigungen sich einen Standort gemeinschaftlich aufteilen, um effizienter produzieren zu können, wäre mit dieser Regelung vom Tisch. Im Entwurf, in dem das Bundesgesundheitsministerium die Änderungsvorschläge skizziert, soll den Behörden in diesem Fall bei der Versagung der Erlaubnis “ein flexibler Handlunbsspielraum im Umgang mit Großanbauflächen für Cannabis eröffnet” werden. “Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer
Anbauvereinigungen befinden.”

Der Entwurf des “Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal Cannabisgesetzes”, der krautinvest.de vorliegt, sieht zudem vor, Anbauvereinigungen zu untersagen, denselben gewerblichen Anbieter beauftragen und mehrere Dienstleistungen beauftragen, die nicht unmittelbar mit dem Anbau zusammenhängen. Das Bundesgesundheitsministerium will das CanG noch vor dem 1. Juli 2024 rechtsverbindlich anpassen lassen. Viele Service-Geschäftsmodellen, mit denen zuletzt einige Cannabis-Unternehmer in der Zusammenarbeit mit Clubs geliebäugelt hatten, dürften damit vom Tisch sein.

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