Die Stimmen aus der Industrie zum Eckpunktepapier – der große Überblick

Das Meinungsbild zur Cannabis-Legalisierung

by Hande Savus

Erst das Leak, eine Woche später präsentiert Karl Lauterbach dann die offizielle das Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung. Zeit für ein Resümee, nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat. krautinvest.de war auf Stimmenfang in der Cannabis-Industrie und hat in den sozialen Medien nach O-Tönen gestöbert. Ein Überblick über das aktuelle Meinungsbild zum Eckpunktepapier der Bundesregierung.

Lottogewinn, acht-Milliarden-Euro-Markt, 180-Grad-Kehrtwende

“Die deutsche Cannabiswirtschaft ist dankbar, dass die Bundesregierung schnell und zielgenau die Legalisierung von Cannabis voran treibt und somit den illegalen Markt zurück drängen wird”, lässt sich Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung und Vize-Präsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) in einer Pressemitteilung des Verbands zitieren. Heitepriem hatte bereits in einem Podcast mit krautinvest.de über den Aufbau der Wertschöpfungskette für den legalen Cannabis-Genussmittelmarkt diskutiert. Cansativa-CEO und Gründer Benedikt Sons spricht auf Linkedin von einem “huge mileston and massive step towards legalization”. Lars Müller, CEO von Synbiotic jubelt gar über einen “Lottogewinn”. Pia Marten von Cannovum blickt bereits auf einen acht-Milliarden-Euro-Zukunftsmarkt.

Rechtsanwalt Peter Homberg von Dentons spricht von einer 180-Grad-Wende der Bundesregierung in ihrer Drogenpolitik für Cannabis “von einem bisherigen umfänglichen Verbot hin zu einer künftigen Legalisierung unter strikter staatliche Kontrolle”. Sie interpretiere “die völker- und europarechtlichen Vorschriften neu”.

“Viele der Eckpunkte entsprechen unseren Erwartungen, wie zum Beispiel der Wegfall einer THC-Obergrenze, strenge Alterskontrollen bei der Abgabe in lizenzierten Geschäften und die Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz”, freut sich Finn Hänsel, von der Sanity Group in einer Unternehmensmitteilung. Und EIHA-Präsident Dirk Kruse ist angesichts der jüngsten Nackenschläge durch das BGH in Sachen CBD erleichtert: “Die Hexenjagd auf Nutzhanf könnte nun endlich ein Ende haben. Die angestrebte Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Deutschland wird der Nutzhanfindustrie und der Landwirtschaft einen weiteren Schub geben und dazu beitragen, die jahrzehntelange Stigmatisierung endlich zu beenden.” Aaron Kamperschroer, Geschäftsführer des Nutzhanf-Netzwerk, spricht von einem “historischen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis bzw. Nutzhanf für Deutschland und ganz Europa”. Oliver Zugel von Foliumed lobt unterdessen, dass “zum ersten Mal in der Geschichte der internationalen Cannabislegalisierung auch ökologische Aspekte des Anbaus in Betracht bezogen werden”.

Warnung: Noch ist nichts final

Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbands, fordert unterdessen “Kampfeswille, nicht Unterwürfigkeit” auf EU-Ebene. Für ihn klinge es fast nach einer “Ausstiegsstrategie”: “Man holt sich das zunächst erwartbare Veto der EU ab und lässt das Projekt Legalisierung dann fallen. Das darf nicht passieren!” Das Resultat von den bilateralen Gespräche Lauterbach im Hintergrund bleibe abzuwarten. In diesem Zusammenhang verweist Alfredo Pascual darauf, dass Deutschland ähnlich argumentiere wie Uruguay vor rund zehn Jahren, nur dass Uruguay mit der UN, nicht mit der Europäischen Kommission zu tun habe. Drei Optionen seien: Die Kommission gibt Deutschland grünes Licht, sie fordert Anpassungen – oder sie stellt sich quer. Im Fall von letzterem, so fürchtet Constantin von der Groeben, Co-Founder von Demecan, habe Karl Lauterback klar ausgedrückt, dass die Legalisierung so wie geplant vorerst gescheitert sei.

Homberg warnt in diesem Zusammenhang: “Das Legalisierungsvorhaben ist davon abhängig, dass die Europäische Kommission, die übrigen Mitgliedstaaten und der EuGH dem erarbeiteten Ansatz Deutschlands folgen. Dies dürfte extrem schwierig zu erreichen sein.” Als alternatives Konzept für den Fall eines negativen Ergebnisses der Prüfung durch die Europäische Kommission bringt der Jurist ein “groß angelegtes wissenschaftliches Modellprojekt” ins Spiel. Auch Niklas Kouparanis, Co-Founder und CEO der Bloomwell Group, fordert für den Fall der Fälle einen Plan B und warnt: “Das größte Fragezeichen beim vorliegenden Eckpunktepapier ist und bleibt die Interpretation durch die Europäische Kommission. Ein Scheitern des jetzigen Vorhabens auf EU-Ebene darf nicht als Ausrede für die Bundesregierung herhalten.”

Boris Moshkovits, Co-Founder und Managing Director von Alephsana bezeichnet lediglich die Aussicht auf Eigenanbau und die damit verbundene Möglichkeit der Anbaugemeinschaften, also Cannabis Social Clubs in Deutschland als “klare Perspektiven für Patient:innen und Konsument:innen, “die auch damit verbundene Marktsegmente, wie Samen und Anbauzubehör, eröffnen werden”. Bis alle rechtlichen und regulatorischen Fragen geklärt seien, bleibe die Versorgung der Patient:innen über die Apotheken der einzige zuverlässige Weg.

Bei aller Kritik verweist Oliver Zügel, Founder und CEO von Foliumed darauf, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht um die Frage gehe, “ob Gummibärchen oder Kekse online verkauft werden dürfen, und mit welchem THC Gehalt”. Viel wichtiger sei, ob unter der Federführung des Gesundheitsministerium ein “qualitativ hochwertiger politischer Prozess der Konsensbildung” stattfinde. Zügel weiter: “Hier kann man der Regierung nur gute Noten geben. Das Eckpunktepapier kam schneller als im internationalen Vergleich üblich, begleitet mit einer umfangreichen Anhörung der Beteiligten einschliesslich der Vorabstimmung mit Brüssel.”

Eine Frage der Qualität – und von EU GMP?

Cannamedical-Gründer und CEO David Henn warnt auf Anfrage, dass es “auch im Genussbereich bei der Qualität und Sicherheit keine vertretbare Alternative zum GMP-Standard” gebe. Henn: “Dieser regelt das Seed to Sale Tracking und Qualität des Anbaus und der Verarbeitung, denn Prüfungen am fertigen Produkt geben nur teilweise Aufschluss über die Qualität der Produkte. Die eigentliche Qualität wird durch Anbau und Verarbeitung erzeugt. Darüber hinaus ist die Haltbarkeit und Vermeidung von unerwünschten Wechselwirkungen zwischen Verpackung und Produkt ein fester Bestandteil.”

Kritik an untersagten Importen, Werbeverbot und Fragezeichen beim Versandhandel

Ohne Importe sieht David Henn unterdessen schwarz: Inländische Cannabisproduzenten könnten, so seine Prognose, maximal drei Prozent des inländischen Bedarfs bei voller Auslastung bis 2025 decken – “vorausgesetzt sie stoppen unmittelbar die Belieferung des Medizinalmarktes.“ Finn Hänsel und Niklas Kouparanis kritisieren neben dem vorläufig nicht vorgesehenen Importen auch das Werbeverbot und die Fragezeichen hinter dem Versandhandel. “Aufklärung und Alterskontrollen lassen sich ebenso gut Online- und durch den Versandhandel abbilden”, meint Kouparanis.

Medizinalcannabis nicht vergessen

Zwar bezeichnet auch Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW. die komplette “Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG” als “konstruktiven Vorschlag”. Ergänzt aber: “Wichtig ist neben der Genussmittelregulierung auch ein verlässlicher Rechtsrahmen für Medizinalcannabis und Nutzhanfprodukte, inklusive Produkten mit nicht berauschenden Cannabinoiden wie CBD”, so Neumeyer. Auch Maximilian Schmitt, Vorstandsvorsitzender des BPC, mahnt: “Diese Chance sollte nicht verpasst werden, um den aktuellen Gesetzesrahmen nachzubessern und eine vereinfachte Verordnung und Kostenerstattung zum Wohl der Patient:innen zu schaffen.”

Entschärfung des Jugendschutzes

“Fassungslos” reagiert dagegen Melanie Dolfen von der Bezirksapotheke auf Linkedin: “Generelle THC-Grenzwerte wurden gekippt. Der Jugendschutz entschärft. Cannabis-Patent:innen komplett ignoriert. Auf den letzten Metern haben die Lobbys der Hersteller und der Cannabis-Aktivisten offenbar noch kräftig mitgeschrieben.”

Verkauf in der Apotheke
Wieso nur “gegebenenfalls” der Verkauf in der Apotheke in Frage kommt, wundert sich Melanie Dolfen und fordert: “Die Cannabis versorgenden Apotheken haben im Prozess der Legalisierung hier eine besondere Verantwortung.” Ihre ausdrückliche Warnung: “Nun kann es so ausgehen, dass sich Patient:innen, auf dem Freizeitmarkt versorgen müssen. Über die Interessen der Patient:innen steht kein Wort in den Cannabis-Papieren der Koalition.” Auch Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), warnt: „Herr Lauterbach sieht die Apotheke als Plan B, was bedeutet auf dem Land, wo kein Lizenzshop hinmöchte, könnte die Apotheke ja die Lücke schließen.” Sie wendet allerdings ein: “Grundsätzlich ist genau definiert, was eine Apotheke abgeben darf. Dazu gehören keine Genussmittel.” Neubaur fordert in diesem Zusammenhang: “Das Cannabis als Medizin Gesetz muss gleichzeitig mit dem Vorhaben zur Legalisierung novelliert werden. Es darf keinesfalls zu Lieferengpässen in diesem Bereich kommen oder zu einer Erschwerung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Das Gegenteil sollte der Fall sein.”

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