Die Cannabis-Zwickmühle: Professionelle Hobbygärtnerei?

by Moritz Förster

Was für eine Zwickmühle: Entweder baut jeder nach eigenem Gutdünken für sich Cannabis an – oder aber spezialisierte Unternehmen produzieren professionell Cannabis für die breite Masse. Bei ersterem stellt sich die Frage, wie die Ampel ihr Versprechen einlösen kann, durch “saubere und sichere” Produkte den Gesundheitsschutz zu fördern. Bei Zweiterem hat die Kommission dem Vernehmen nach ihr Veto eingelegt. Nun sollen es die Anbauvereinigungen richten. Diese produzieren laut CanG gemeinschaftlich “zum Zweck des Eigenkonsums” für die Abgabe an Mitglieder. Dass bitte aber nach professionellen Qualitätskriterien und streng geprüft durch die noch zu benennenden Landesbehörden. Die einen mögen es als goldenen Mittelweg oder heiligen Gral verkaufen, die anderen als Paradoxon, das zum Scheitern verurteilt ist, verteufeln. Auffällig ist wie sehr sich die Regierung um die “gemeinschaftliche Produktion” bemüht. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hinterlässt noch Fragezeichen, wie weit die Bundesregierung mit ihren Clubs gehen darf.

Der aktuelle Gesetzesentwurf versucht den Drahtseilakt: So darf Cannabis nur von Vereinsmitgliedern angebaut werden. Es geht sogar weiter: Die Mitglieder “haben” mitzuwirken. Hört sich fast nach Zwangsanbau an. Immerhin dürfen geringfügig Beschäftigte beim “Eigenanbau” unterstützen. “Eine Beauftragung sonstiger entgeltlich Beschäftigter der Anbauvereinigung oder Dritter mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau ist unzulässig”, heißt es in Paragraf 17. Während also jeder Hobbygärtner einen Dienstleister für die Tomatenzucht anheuern darf, bleibt dies den Cannabis-Clubs, die qualitative Ziele erfüllen müssen, untersagt. Die UN oder noch schlimmer die Kommission könnte ja den mahnenden Zeigefinger erheben: “Legalisiert ihr da etwa durch die Hintertür?!” Nein, nein – in Deutschland ist alles professionelle Cannabis-Liebhaberei. Im Rahmenvertrag von 2004 steht schließlich, dass das “Anbauen der Cannabispflanze” an sich von den Mitgliedsländern “unter Strafe gestellt” werden soll. Ausnahme: “Wenn die Täter sie ausschließlich für ihren persönlichen Konsum im Sinne des nationalen Rechts begangen haben.”

Mehr zum Thema

Leave a Comment