BvCW unternimmt neuen Anlauf für besser regulierten CBD-Markt

by Moritz Förster

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) schlägt in einem neuen Positionspapier Eckpunkte für einen besser geregelten CBD-Markt vor. Die wesentliche Forderung: CBD dürfe nicht Betäubungsmittel werden; stattdessen brauche es einen geregelten Markt

Für Cannabidiol (CBD) strebt der BvCW die Entwicklung von Grenzwerten an, die es einerseits erlauben würden, CBD als Heil- und Arzneimittel einzusetzen und andererseits einen regulierten Marktzugang unterhalb der Apotheke ermöglichen könnten. Dadurch würden bestehende Rechtsunsicherheiten abgebaut werden und verlässliche Regularien für Verbraucherschutz, Qualitätskontrollen und einen fairen Marktzugang ermöglicht.

„Wir brauchen Qualitätsstandards, Jugendschutz und einen klaren rechtlichen Rahmen. Gleichzeitig haben wir im Verband Selbstbeschränkungen beschlossen. Auch, um uns von schwarzen Schafen im Markt abzugrenzen“, lässt sich Verbandspräsident Stefan Meyer in der entsprechenden Mitteilung zitieren.

Der BvCW adressiert Richtung Bundesregierung, Vorschlägen der WHO zu folgen und „CBD endgültig aus dem Kontrollregime der internationalen Suchtstoffkontrolle“ heraus zu nehmen. Die Ministerien für Gesundheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft fordert der Verband auf, sich dafür einsetzen, „diesen wissenschaftlichen Empfehlungen der WHO zu folgen“ und diese entsprechend auch gegenüber der Kommission und auf internationaler Ebene zu vertreten.

Zur Erinnerung: Anfang Dezember stimmen die Vereinten Nationen über die Vorschläge der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden auf internationaler Ebene ab. Weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission haben sich – laut BvCW – hierzu bislang klar positioniert. Die EU-Kommission hätte sich kürzlich in einer sogenannten „Vorläufigen Einschätzung“ dafür ausgesprochen, CBD als Betäubungsmittel zu betrachten.

Ganz anders sieht es die WHO: Cannabidiol könne weder nach dem Übereinkommen von 1961 noch nach dem Übereinkommen von 1971 die Kriterien für die Kontrolle erfüllen. Da es die Kriterien von 1961 nicht erfülle, könne es nicht als Betäubungsmittel angesehen werden.

„Wir freuen uns über jüngste Aussagen von Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Regierungskoalition, sich für einen geregelten CBD-Markt in Deutschland einzusetzen. Die Schwierigkeiten des wachsenden CBD-Marktes in Deutschland und Europa sind offensichtlich auch in der Bundespolitik angekommen. Wir freuen uns nun auf einen konstruktiven Dialog, um die Unsicherheiten abzubauen und zu klaren Marktbedingungen zu kommen. Gegenüber europäischen und weltweiten Regularien droht sonst die heimische CBD-Wirtschaft ins Hintertreffen zu geraten. Das sollte vermieden werden!“ so Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW.

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