Fagron und Becanex kooperieren. Tonnex erhält EU-GMP. Jenenser JTown wehrt sich vor Gericht gegen das TLLLR. Vertanical bezieht Stellung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Enua veröffentlicht Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage. Bloomwell analysiert den Anteil der Cannabis-Patient:innen in den Bundesländern. Remexian sponsort die Eisbären Berlin. Das Branchenupdate.
Fagron und Becanex kooperieren
Fagron und die Becanex geben den Start einer Zusammenarbeit im Bereich Cannabinoid-Rezepturen bekannt. Gemeinsam wollen sie laut eigenen Angaben cannabinoidhaltige Rezepturen weiter entwickeln und Apotheken fundierte Daten, Herstellanweisungen und Informationen für neue Anwendungsbereiche bereit stellen. Sie setzen dabei auf Fagrons Expertise in der pharmazeutischen Rezeptur und die spezialisierten Cannabisextrakte von Becanex. Ergänzend wollen beide Unternehmen eine Vertriebspartnerschaft eingehen: Fagron nehme die Becanex PIEX-Produkte in sein Sortiment auf. Apotheken könnten sie damit künftig zusammen mit den Rezepturgrundlagen von Fagron beziehen.
Tonnex erhält EU-GMP
Wie Tonnex mitteilt hat es für den eigenen Standort in Schwerin die EU-GMP-Zertifizierung erhalten und verfügt über die Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 und § 72 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG). Das Unterlagen bezeichnet dies als eine wesentliche Grundlage für den Aufbau internationaler pharmazeutischer Lieferketten für Medizinalcannabis. Ziel sei es, internationale Produktionskapazitäten mit den regulatorischen Anforderungen des deutschen Arzneimittelmarktes zu verbinden. Christian Tonn, Mitgründer und Geschäftsführer von Tonnex sieht sich bestätigt, „dass wir am Standort Schwerin die regulatorischen und pharmazeutischen Voraussetzungen geschaffen haben, um Cannabisblüten innerhalb eines klar definierten und behördlich genehmigten Tätigkeitsumfangs zu bearbeiten und für den deutschen Markt bereitzustellen.“ Alexander Stenzel, Mitgründer und Geschäftsführer von Tonnex, ergänzt in der Mitteilung. „Wir prüfen bereits im Herkunftsland, ob Produzenten unsere Qualitätsanforderungen dauerhaft und reproduzierbar erfüllen können. Unser Ziel sind langfristige Partnerschaften und planbare Lieferketten – nicht die kurzfristige Beschaffung einzelner Chargen.“
Jenenser JTown gegen TLLLR
Das Verwaltungsgericht Gera hat das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in die Schranken gewiesen. In einem Verfahren aufgrund eines Änderungsbescheids aus dem März an die Anbauvereinigung TLLLR Jenenser JTown urteilt das Gericht: „Die Kammer gelangt nach der gebotenen summarischen Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Änderungsbescheid vom 13. März 2026, soweit er die Nebenbestimmung Ziffer II.8 neu fasst, offensichtlich rechtswidrig ist.” Wie der Verein mitteilt, werde damit der sofortige Vollzug des TLLLR aufgehoben. Der Verein sei damit vorerst nicht mehr an die damit im Zusammenhang stehenden, seines Erachtens überzogenen und in sich widersprüchlichen Auflagen des Amts gebunden, heißt es in einer Mitteilung des Jenenser JTown. Das Urteil in der Hauptsache werde allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet, es würden an zwei weiteren Gerichten vier parallele Verfahren mit derselben Problematik für andere Thüringer Vereine laufen.
Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen (CAT) gegen TLLLR
Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen (CAT) haben mitgeteilt, sich mit einem offenen Brief an den Präsidenten des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zu wenden und eine Richtigstellung gegenüber der Landespolizeidirektion sowie eine öffentliche Entschuldigung gegenüber den Thüringer Anbauvereinigungen zu fordern. Der Präsident des TLLLR soll sich den Angaben zufolge am 17. Juni 2026 an den Thüringer Polizeipräsidenten gewendet haben, um die Unterstützung bei den Kontrollen der Cannabis-Anbauvereinigungen zu erhalten. Diesen Schritt habe der TLLLR-Präsident damit begründet, dass es in Kontrollen zu einer zunehmenden Kontroll-/ Probenahmeverweigerung gekommen sei. Die Thüringer Anbauvereinigungen weisen diesen Vorwurf zurück und fordern eine Richtigstellung durch die TLLLR gegenüber der Landespolizeidirektion.
Vertanical Stellungnahme
Vertanical hat eine Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz publiziert. Laut Vertanical konkretisieren die Regelung den Vorrang für zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel, den der G-BA bereits 2023 verbindlich in die Arzneimittelrichtlinie aufgenommen habe. Angesichts der getätigten Parteispenden im Vorfeld der letzten Bundestagswahl verweist Vertanical auf das Ziel, „Parteien der politischen Mitte zu unterstützen und für politische Rahmenbedingungen einzutreten, die Innovation, unternehmerische Verantwortung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fördern“. Der nun im Beitragssatzstabilisierungsgesetz geregelte Vorrang zugelassener cannabishaltiger Fertigarzneimittel knüpfe laut Vertanical an eine langjährige gesundheitspolitische und regulatorische Entwicklung an. Um den Vorrang von Cannabis-Fertigarzneimitteln gegenüber Extrakten gab es in den letzten Wochen ein stetiges Hin und Her.
Enua: Medizinalcannabis in Deutschland befürwortet
Enua hat eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Menschen in Deutschland durch Appinio in Auftrag gegeben. Wie Geschäftsführer Albert Christian Schwarzmeier auf Linkedin berichtet, hielten 70 % der befragten Deutschen medizinisches Cannabis für eine sinnvolle Therapie. 62 % würden die Debatte von der Freizeitnutzung gerne trennen. Doch der politische Diskurs erzähle eine andere Geschichte. Die Haltung des konservativen Blocks sei ideologisch geprägt, kritisiert Schwarzmeier. Die Daten zeigen dagegen für ihn ein klares Bild. Die deutsche Gesellschaft als Ganzes sei gegenüber medizinischem Cannabis als Therapieoption nicht skeptisch.
Bloomwell publiziert Cannabis-Barometer
Laut einer Analyse der Bloomwell Group, dem Cannabis-Barometer, sei in Relation zur Bevölkerung die Zahl der Medizinalcannabis-Patient:innen im Süden Deutschlands deutlich höher als im Norden. Insbesondere in ostdeutschen Bundesländern liege der Anteil unter dem Bundesdurchschnitt. Allerdings sei die Zahl der Patient:innen in ostdeutschen Bundesländern seit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) am 1. April 2024 überproportional gestiegen. Dieser Trend der bundesweiten Normalisierung habe in den letzten zwölf Monaten angehalten. Versorgung hänge an dem digitalisiertem Versand: Die Hälfte der Patient:innen wohne mehr als zehn Kilometer von einer spezialisierten Apotheke entfernt.
Remexian Pharma wird Partner der Eisbären Berlin
Remexian Pharma ist in der kommenden Saison neuer Premium Partner des Eishockeyclubs Eisbären Berlin. Dies hat das Unternehmen kürzlich mitgeteilt. Die Kooperation umfasse neben Bannerplatzierungen auf der Website des amtierenden Deutschen Meisters und Speed-Messungen in der Uber-Arena auch Werbung auf den Trikots der Berliner Eishockey-Mannschaft. Das Unternehmen sehe in dem Sponsoring eine wirksame Maßnahme, um Vorurteile gegenüber Medizinalcannabistherapien abzubauen.
Berichterstattung basierend auf Angaben der Unternehmen.

