Steht die bayerische Anbauvereinigung franken.Cannabis bereits vor dem Aus? Das Landratsamt Bamberg hatte ihr per Bescheid am 13. August auf Grundlage des Baurechts die Nutzung der Halle für Abgabe und Anbau von Konsumcannabis untersagt. Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth scheitert der Verein am 21. August mit einem Eilantrag. Nun erhebt der Vorstand schwere Vorwürfe gegen die bayerischen Behörden: Der Freistaat Bayern habe das Ziel, die Bundesgesetzgebung KCanG auszuhebeln und nutze dazu alle verwaltungsrechtlichen Strategien, heißt es auf Anfrage.
Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sei die Halle von franken.Cannabis zwar im Januar 2024 zwar genehmigt worden, allerdings sei das Betriebskonzept damals davon ausgegangen, dass ein Cannabis-Anbau für Nutzhanf auf einer Freifläche erfolge und die Halle als Maschinen- und Produktionshalle genutzt werden solle. Laut Gericht umfasse das Vorhaben des Vereins aber neben der Lagerhalle noch eine umzäunte, weitere Anbaufläche und ein separates Gebäude für die Ausgabe von Cannabis an die Mitglieder. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte im Mai 2025 zwar den Anbau von Konsumhanf in und außerhalb der Halle genehmigt, doch die tatsächliche Nutzung sei laut Gericht damit nicht mehr durch die Baugenehmigung abgedeckt. Bereits kurz nach Erhalt der Genehmigung hatte Martin Pley, Vorstand von franken.Cannabis auf krautinvest.de angekündigt, sowohl Indoor als auch Outdoor anbauen zu wollen. Dies, so Pley Anfang Juni, sei Bestandteil der Genehmigung. Zum aktuellen Gerichtsurteil versichert er nun: „In der ursprünglichen Betriebsbeschreibung waren sowohl die Verarbeitung von Hanf und der Vertrieb von Hanf mit abgesegnet. Dies wurde nun ignoriert.“
Der Cannabis Verband Deutschland hatte Mitte August bereits den Sofortvollzug durch das Landratsamt scharf verurteilt: Der Verband versicherte im Namen der Anbauvereinigung, dass diese den Anbau am 5 Juni gemeldet habe, die Nutzungsuntersagung aber erst vier Tage nach Beginn der Abgabe am 9. August erfolgt sei. „Ein Verein, der frühzeitig und offen mit den Behörden kommuniziert, darf nicht ausgerechnet nach positiver Medienberichterstattung mit einem Sofortvollzug belegt werden. Die Begründung mit einer abstrakten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit überzeugt in keiner Weise“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Verband fordert: „Rechtsfragen gehören ins Hauptsacheverfahren, nicht in den Sofortvollzug: Die komplexe bauplanungsrechtliche Einordnung ist streitig und gehört gerichtlich geklärt, statt im Eilverfahren Fakten zu schaffen.“ Weiterhin hieß es damals seitens des Verbandes, die „Gefährdungslage“ sei konstruiert. Das Landratsamt verweise auf mögliche Parksituationen, Anfahrten „Neugieriger“ sowie „ggf. auch Autofahrten nach Cannabiskonsum“. Dies seien „hypothetische Annahmen“.
Nun geht der Verein sogar einen Schritt weiter. Vorstand Pley: „Die Untersagung hat nach meiner Ansicht mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.“ Seine Vermutung: Es sei eine Intervention „von ganz oben“ gekommen. Der Verein würde nun im ersten Schritt „ganz normal“ einen Bauantrag stellen und hoffen, dass „dieser dann auf die neue Tätigkeit gesehen genehmigt“ werde. Ob der Verein darüber hinaus auch vor den Verwaltungsgerichtshof zieht, ließ Pley noch offen. Seine Befürchtuhng: Sollte die Nutzungsänderung baurechtlich genehmigt sein, werden „dann trotzdem andere Untersagungsgründe aufgebracht“ – und das ganze werde wieder „von vorne losgehen“.
So titelt die bayerische Staatszeitung bereits: „Cannabis-Anbau in Bayern: Nur theoretisch erlaubt“. Und die taz schreibt: „Die CSU-geführte Staatsregierung führt einen harten Kampf gegen die einst unter der Ampel-Regierung beschlossene Teillegalisierung.“ Laut einer Umfrage der Funke Mediengruppe seien bis Juli 2025 acht Clubs in Bayern genehmigt worden, bundesweit seien es fast 300. Bayern habe damit die niedrigste Quote an Clubs gerechnet auf 100.000 Einwohner – nur das Saarland verfüge im Juli noch über keinen einzigen lizenzierten Verein. Laut dpa würden im Juli in Bayern vier Klagen gegen Auflagen und Ablehnungen von Cannabis-Vereinigungen laufen.
Das war, noch bevor im August bei franken.Cannabis das böse Erwachen kam – und die einstige Vorfreude schlagartig platzen ließ. Noch Anfang Juni erklärte Martin Pley, der den Bau der Halle über eine eigene GmbH finanziert hatte, nach Erhalt der Lizenzen: „Ängste für die Zukunft habe ich wirklich keine. Das Gesetz steht, wir haben eine Genehmigung für sieben Jahre und nun werden wir bestes Cannabis anbauen und an die Mitglieder verteilen.“ Selbst zur Zusammenarbeit mit den Behörden fand er damals lobende Worte und bezeichnete die Arbeit mit dem bayerischen LGL als „bislang problemlos und nicht zu beanstanden“. Inzwischen sieht dies wohl anders aus.
1 comment
Empfehle dazu „Ein Volksbürger“ von Nico und the Navigators mit Fabian Hinrichs aus dem Haus der Bundespressekonferenz.
Schönes Theaterstück, das zeigt wie Bayern schon öfter Bundesgesetze durch Verwaltungstricks und Vollzugsblockaden ausgehebelt hat.