Wie aus einer aktuellen Anfrage hervor geht, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vier Cannabis-Forschungsprojekte bewilligt, die von Ende 2024 bis Ende 2025 bei der Behörde eingegangen sind. Alle vier Anträge beinhalten keine Abgabe an Probanden als Konsument:innen, es handelt sich also nicht um Modellprojekte.
Insgesamt sind laut BLE in diesem Zeitraum 69 Anträge zu Forschungsvorhaben eingegangen. 46 dieser Forschungsvorhaben wurden angehört. Da ein Forschungsvorhaben mehrere Anträge beinhalten kann, beläuft sich die Zahl der angehörten Anträge bis Ende 2025 auf 77. 23 Forschungsvorhaben mit 46 Anträgen wurden inzwischen abgelehnt.
38 Forschungsvorhaben der bis Ende 2025 eingegangenen Anträge sehen keine Abgabe von Cannabis zu Konsumzwecken an mögliche Probanden vor. Von diesen Anträgen wurden vier genehmigt. Solche Forschungsvorhaben konzentrieren sich laut BLE beispielsweise auf den Anbau von Nutzhanf oder bestimmter Cannabisarten oder -sorten. Im Rahmen der Forschung würden dann beispielsweise verschiedene Parameter untersucht, die das Wachstum oder die Inhaltsstoffe beeinflussen können. Auch würden laut BLE verschiedene innovative und klimaneutrale Anbaumethoden erforscht und anschließend verschiedenen Untersuchungen unterzogen.
Die BLE hatte sich wiederholt skeptisch gezeigt, dass im Rahmen der Forschungsverordnung Anträge mit Abgabe von Konsumcannabis an Probanden im Rahmen von Modellprojekten bewilligt werden können („Keine Säule zwei“). In Ablehnungsbescheiden hatte sie unter anderem darauf verwiesen, dass jeder Proband dann einzeln einen Antrag stellen müsste. Für eine Bearbeitung von Anträgen im Bereich Medizinalcannabis ist weiterhin das BfArM zuständig.

