Die Bundesregierung hat auf zwei Anfragen der Grünen geantwortet. Eine Anfrage widmete sich schwerpunktmäßig der Entwicklung legaler Bezugsquellen von Cannabis zu Genusszwecken. Die andere Anfrage zielte im Fall einer Erstattung durch die GKV auf den Vorrang der Fertigarzneimittel, der durch das Beitragsstabilisierungsgesetz verankert wurde.
Die Grünen befürchten eine erhebliche Lücke zwischen der Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis einerseits und der Verfügbarkeit über legale Bezugswege andererseits. Es seien Anträge zu insgesamt 82 Forschungsvorhaben bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingegangen. 29 Forschungsvorhaben mit 53 Anträgen seien abgelehnt worden. 13 Forschungsvorhaben mit 17 Anträgen seien zurückgezogen worden, 17 Antragsteller für Forschungsvorhaben seien angehört worden. 23 müssten noch geprüft werden. Vier Forschungsvorhaben haben eine Erlaubnis erhalten. krautinvest berichtete dazu bereits im Juli. Diese vier Forschungsvorhaben sehen keine Abgabe von Cannabis an Konsument:innen vor. Die Bundesregierung verweist bei den Genehmigungen etwa auf den Anbau von Nutzhanf sowie bestimmter Cannabisarten beziehungsweise -sorten. Des Weiteren würden verschiedene innovative und klimaneutrale Anbaumethoden erforscht und anschließend verschiedenen Untersuchungen unterzogen.
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Umsetzung regionaler Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten nicht vorsehe. So seien 44 Anträge abgelehnt worden, da diese Modellprojekten zuzuordnen seien. Es seien 22 Widersprüche zu 14 Forschungsvorhaben eingegangen und aktuell in Bearbeitung. Klage gegen einen abgelehnten Bescheid sei noch nicht erhoben worden.
Erforderliche Gesetzesänderungen, heißt es seitens der Bundesregierung, prüft das Bundesministerium für Gesundheit basierend auf dem vorliegenden Zwischenbericht von Ekocan. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf den im letzten Jahr vorgelegten Entwurf zur Ersten Änderung des Medizinalcannabisgesetzes.
Die Grünen nahmen zudem die Vorrangregelung für das Erstatten von Cannabis-Fertigarzneimitteln gegenüber Extrakten zum Anlass, Nachfragen zum Ablauf der Gesetzesänderung zu stellen. Die Grünen betonen in ihrer Anfrage, dass „zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung mit dem Arzneimittel ‚Exilby‘ lediglich ein zugelassenes cannabishaltiges Vollspektrumextrakt mit einer breiten Indikation kurz vor dem Markteintritt steht“. Das Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht für Neupatient:innen zunächst einen sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln vor, bevor sie Extrakte auf Kosten ihrer GKV erhalten können. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung mit Verweis auf das BMG klar, dass dieser Vorrang dem eigenen Verständnis nach ausschließlich für Neupatient:innen gilt.
Die Bundesregierung erklärt zum Vorrang der Fertigarzneimittel, dass auf Grundlage der Dosierangaben einschlägiger Fachinformationen und den Preisinformationen der Lauer-Taxe in Verbindung mit den Daten nach § 84 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) von keiner signifikanten Finanzwirkung auszugehen sei.
Sie begründet diese Anpassung im BStabG damit, dass unter anderem der GBA bereits betont hatte, dass vor einer Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten zu prüfen sei, ob andere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stünden, die zur Behandlung geeignet seien.

