Wir müssen handeln! Ein Appell für klare Qualitätskriterien für CBD-Produkte

by Gastautor

Ein Gastbeitrag von Finn A. Hänsel

CBD-Produkte für den Alltagsgebrauch erfreuen sich großer Beliebtheit – Tendenz: steigend. Doch neben Anbietern hochwertiger Produkte gibt es leider auch einige „schwarze Schafe“, die es mit Qualität und den rechtlichen Anforderungen nicht immer genau nehmen. Das schadet dem Image der gesamten Branche. Zeit für einen Vorstoß aus der Branche selbst – für mehr Qualitätssicherheit für die Verbraucher:innen.

Um sowohl Verbraucher:innen, wie auch dem Gesetzgeber und den Behörden zu signalisieren, dass wir Verbraucherschutz ernst nehmen, muss es das Ziel unserer gesamten Branche sein, einen einheitlichen, hohen Qualitätsstandard für CBD-Produkte in Deutschland zu definieren und diesen Standard auch allen Beteiligten transparent zu vermitteln – so fordern wir es im Branchenverband Initiative Pro CBD e. V., in dem auch wir mit der Sanity Group Mitglied sind. Transparenz, Seriosität und Verbraucherschutz in einem bisher noch unübersichtlichen Markt sind das Hauptanliegen der Initiative. Hierzu wollen wir Verbandsmitglieder mittels einer Selbstverpflichtungserklärung aktiv beitragen, um den hohen Qualitätsstandards und rechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Folgende Punkte können aus unserer Sicht zu einer sauberen Branche beitragen.

Qualitätssicherungs- und Analysesystem

CBD kann durch verschiedene Methoden aus der Hanfpflanze extrahiert werden, z. B. durch CO₂, Ethanol oder die One-Step-Extraktion, und als Konsequenz in verschiedenen Rohstoffvarianten angeboten werden, wie z.B. als Extrakt, Destillat oder Isolat. Damit eine entsprechende hohe Qualität gewährleistet ist, sollte jedes CBD-Unternehmen dafür sorgen – unter Einbeziehung von unabhängigen, akkreditierten Laboren – ein Qualitätssicherungs- und Analysesystem zu installieren, um die Inhaltsstoffe wie den Cannabinoidgehalt (mindestens THC, CBD) sowie Pestizide, Mikrobiologie und Schwermetalle im fertigen Produkt zu analysieren. Im Sinne der Transparenz sollten die Ergebnisse dann auch öffentlich einsehbar sein, z. B. auf der eigenen Unternehmenswebseite, sodass sich Interessierte dort informieren können.

Einhaltung gesetzlicher und sicherer Grenzwerte beim THC-Gehalt

Es gibt gesetzliche Grenzwerte beim THC-Gehalt im Produkt, die eingehalten werden müssen. Die Grundlage für CBD-Produkte auf dem deutschen Markt bilden Cannabis-Extrakte, deren Ausgangsmaterial auf dem Feld den THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschreiten oder aus zugelassenen Sorten des europäischen Sortenkatalogs stammen. Der für die jeweilige Verwendung, z. B. oral oder topisch, empfohlene und als sicher eingestufte THC-Gehalt im Endprodukt sollte immer im Rahmen einer HACCP-Studie respektive Sicherheitsstudie nachgewiesen werden können. Auch sollten die genauen Inhaltsstoffe auf der Zutatenliste genannt werden, z. B. ob es sich um Vollspektrum-Extrakte, Breitspektrum-Extrakte, Destillate oder Isolate handelt. Natürlich ist Industriehanf ein Naturprodukt und unterliegt daher klima- und witterungsbedingten Schwankungen. Gerade in den vergangenen heißen und wasserarmen Sommern überschritten etliche Nutzhanfsorten den bisherigen Grenzwert von 0,2 Prozent THC, sodass die Ernten gänzlich von den Landwirten vernichtet werden mussten. Aus diesem Grund setzt sich die Initiative Pro CBD e. V. für eine Anhebung des THC-Grenzwertes auf dem Feld ein.

Eine Anhebung des THC-Höchstwertes für europäischen Nutzhanf gibt den Landwirten Rechtssicherheit und ist auch in anderen europäischen Ländern inzwischen üblich, z. B. 0,3 Prozent in Österreich, Tschechien, Luxemburg sowie 0,6 Prozent in Italien und 1,0 Prozent in der Schweiz. Auch das EU-Parlament empfiehlt in seinen Vorschlägen zur gemeinsamen Agrarpolitik, den THC-Gehalt für europäisch angebauten und zertifizierten Nutzhanf auf 0,3 Prozent zu erhöhen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Eine Entscheidung der Trilogverhandlungen steht dabei noch aus.

Klare Abgrenzung zu Arzneimitteln

Medizinisches Cannabis kann bis zu 30 Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC enthalten und fällt daher ganz klar unter das Betäubungsmittelgesetz. Im Gegensatz dazu enthält EU-zertifizierter Nutzhanf nur sehr geringe Restmengen von unter 0,2 Prozent THC. Ein Betäubungsmittelmissbrauch ist bei diesem Agrarrohstoff daher so gut wie ausgeschlossen. Dennoch unterfallen bestimmte Pflanzenteile des Nutzhanfs dem Betäubungsmittelgesetz, obwohl sie keinerlei berauschende Wirkung besitzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass CBD nicht als Suchtstoff im Sinne des UN-Übereinkommens anzusehen ist (Rechtssache C-663/18, 19.11.20). Auch die EU-Kommission hat daraufhin bestätigt, dass CBD kein Betäubungsmittel ist und dementsprechend ein Nahrungsmittel sein kann.

Während sich Europa klar positioniert, führt in Deutschland eine fehlende allgemeingültige Regulierung des CBD-Markts weiterhin zu massiven Unsicherheiten bei Verbrauchern und Industrie. Eines steht jedoch fest: CBD-Produkte im Bereich Kosmetik und Nahrungsergänzung sollten in der Aufmachung sowie ihrer Kommunikation klar von Arzneimitteln abgegrenzt werden. Wir möchten uns im Verband Initiative Pro CBD e. V. dazu verpflichten, Dosierungsempfehlungen an die Kund:innen so zu gestalten, dass bei der empfohlenen Tagesaufnahme von CBD keine pharmakologischen Wirkungen auftreten. Diese Empfehlungen basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen und sind Teil eines HACCP-Plans, den jeder Anbieter auszuarbeiten hat. Für viele Produkte gibt es eine Trennung nach pharmakologischer Wirkung. Fest definierte Grenzwerte lassen eine eindeutige Zuordnung von Produkten nach pharmakologischer Wirkung zu und sorgen für Klarheit bei zuständigen Behörden, Anbietern und Verbrauchern. So werden beispielsweise Koffeintabletten mit vergleichsweise höherem pharmakologischen
Effekt als Arzneimittel eingestuft und in Apotheken vertrieben, während weniger stark wirkende Produkte als Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ausgezeichnet werden und im Supermarkt erhältlich sind. Eine ähnliche Differenzierung CBD-haltiger Produkte würde diese hinsichtlich ihrer Wirkung klassifizieren und somit für Transparenz sorgen.

Keine Verwendung von unzulässigen Health-Claims

Immer wieder kommt es bei einigen Anbietern der CBD-Branche auch in der Außenkommunikation zu klaren „Fouls“: unzulässige Gesundheitsversprechen und Aussagen, die gegen das Heilmittelwerbegesetz oder die Empfehlungen des Deutschen Werberats verstoßen. Dabei sollte klar sein: Solche Verstöße schaden dem Image der gesamten Branche. Es sollte eigentlich gesunder Menschenverstand sein, dass sich strikt an die vom Deutschen Werberat vorgeschlagene Kommunikation, an das Heilmittelwerbegesetz sowie an die europäische Health-Claims-Verordnung zu halten ist und keine Gesundheitsversprechen für CBD-Produkte gemacht werden dürfen.

CBD-Produkte sollten außerdem immer mit Warnhinweisen für Schwangere, Stillzeiten und Jugendliche unter 18 Jahren versehen werden. Rechtsunsicherheit beeinträchtigt die Marktentwicklung Die bestehende Rechtsunsicherheit beeinträchtigt die Entwicklung eines „sauberen“ Marktes mit seriösen Anbietern und befördert das Entstehen eines Schwarzmarkts, wodurch weniger Qualitätssicherung und -standards für Verbraucher gewährleistet werden können und unseriöse Gesundheitsversprechen verbreitet werden. Es ist notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen für CBD-Produkte zu schaffen, um die Unsicherheiten bei Marktteilnehmern und Verbrauchern zu reduzieren. Wir sollten es schaffen, die Punkte der Selbstverpflichtungserklärung zum Standard zu machen, um sowohl für Kund:innen als auch für staatliche Institutionen Transparenz in unsere junge, wachsende Branche zu bringen. Denn klar ist: Nur mit klaren Regeln und hoher Qualität können wir die Zukunft der Branche auf Dauer sichern. Ich appelliere deshalb an alle Anbieter von CBD-haltigen Produkten, sich uns im Verband Initiative Pro CBD e. V. anzuschließen und gemeinsam für eine starke CBD-Branche in der Zukunft einzustehen.

Über den Autor:

Finn Age Hänsel ist Gründer und Managing Director des Cannabis-Pharma- und Lifescience-Unternehmens Sanity Group, zu dem neben den medizinischen Tochterunternehmen Vayamed und Belfry Medical auch die CBD- und Naturkosmetik-Marken VAAY und This Place gehören. Daneben ist er auch Vorstandsvorsitzender der Initiative Pro CBD e. V. Der ehemalige Geschäftsführer der Umzugsplattform Movinga und frühere Unternehmensberater der Boston Consulting Group verfügt über jahrelange Erfahrung im Aufbau von erfolgreichen Unternehmen. In Australien hat er als Geschäftsführer von Rocket Internet Australien die Modeplattform The Iconic aufgebaut, anschließend war er Geschäftsführer des ProSiebenSat.1-Inkubators Epic Companies, aus dem Ventures wie Gymondo, Valmano und Discavo hervorgegangen sind. 2015 hat der gebürtige Flensburger die Craftbeer-Brauerei ‘Berliner Berg’ mitgegründet. Finn A. Hänsel ist Mitglied im Vorstand des Bundesverbands Deutscher Startups, agiert als Mentor beim Startup-Accelerator Techstars und unterstützt die Initiative für Entrepreneurship Deutschland. 2021 wurde er bei den German Startup Awards als „Gründer des Jahres“ ausgezeichnet.

Quelle: Entwurf der Selbstverpflichtungserklärung der Mitglieder der Initiative Pro CBD e. V. für die Abgabe von cannabinoidhaltigen Produkten an Endkunden in Deutschland, April 2021.

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