Carmen Wegge hat auf Abgeordnetenwatch klar gestellt: „Den Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung werden wir (Anm.: Die SPD-Fraktion) in keinem Fall mittragen.“ Dass CDU-geführte BMG hatte ein einem Entwurf zur Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes (MedCanG) vorgeschlagen, den Versand von medizinischen Cannabisblüten zu verbieten sowie ein verpflichtendes persönliches vor-Ort-Gespräch mit dem behandelnden Arzt mindestens einmal jährlich einzuführen.
Für die SPD sei zentral, dass neben dem Schutz und der ausreichenden Beratung von Patient:innen „eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung sichergestellt“ sei, begründet Wegge die Position ihrer Fraktion – insbesondere „für chronisch- und/oder schwer erkrankte Personen sowie in Gegenden mit nicht ausreichend hausärztlicher Versorgung“ sei die digitale Versorgung wichtig.
Bereits zuvor hatten die gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Matthias Mieves und Christos Pantazis durchblicken lassen, dass die SPD im aktuell vorliegenden Entwurf Anpassungsbedarf sieht. Der auf Cannabis spezialisierte Rechtsanwalt Peter Homberg hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des Entwurfs darauf hingewiesen, die dort skizzierten Änderungen als „Maximalforderung“ zu betrachten.
Angesichts des nun sehr deutlichen Statements von Carmen Wegge erscheint es fraglich, ob bereits im September ein entsprechender Gesetzesentwurf den Weg in den Bundestag und Bundesrat findet. Zuvor berät das Gesundheitsministerium mit Sachverständigen, anschließend wird der Entwurf im Kabinett diskutiert.