Vernehmlassung: Schweiz rückt legalem Cannabis-Genussmittelmarkt näher

by Moritz Förster

Die Schweiz schreitet mit der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel weiter voran und hat letzte Woche eine Vernehmlassung zum Cannabisgesetz eröffnet. Dadurch eröffnet der Gesetzgeber eine gesellschaftliche Debatte über den vorliegenden Gesetzesentwurf, Stand heute noch ein „Vorentwurf“, und die Cannabisregulierung.

„Die Vernehmlassung ist mehr als ein formeller Schritt, sie ist die Gelegenheit, Chancen und Bedenken offen zu diskutieren. Nur durch eine breite öffentliche Debatte schaffen wir ein Cannabisgesetz, das für Sicherheit und Akzeptanz in der Gesellschaft sorgt“, lässt sich Elias Galantay, Präsident IG Hanf Schweiz, zitieren. Die IG Hanf bündelt die Interessen der Schweizer Cannabis- und Hanf-Industrie.

Der Vorentwurf des Bundesgesetz über Cannabisprodukte (CanPG), den die Subkommission im Dezember 2024 verabschiedete und die Kommission im Juli 2025, erinnert in mancher Hinsicht an das erste Eckpunktepapier der Ampel-Regierung, in dem noch die Abgabe von Cannabis als Genussmittel über lizenzierte Fachgeschäfte in Deutschland vorgesehen war.

Anders als Deutschland ist die Schweiz nicht Teil der EU. Damit gilt der Rahmenbeschluss von 2004 nicht für die Schweiz. Allerdings wäre das Schweizer Gesetz, sollte es in dieser Form in Kraft treten, gleichbedeutend mit dem ersten legalen Cannabis-Genussmittelmarkt im Schengen Raum. In einem ergänzenden Bericht geht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats davon aus, dass die Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommen den Mitgliedstaaten einen „beachtlichen Spielraum bei der Ausrichtung ihrer nationalen Drogenpolitik“ lassen und „damit auch die Entscheidungsbefugnis darüber, inwieweit der Erwerb, Anbau, Besitz und Eigenkonsum von Cannabis zu Genusszwecken im nationalen Kontext zugelassen werden können“. Bezüglich der UN-Abkommen für den Verkehr von Betäubungsmitteln heißt es unter anderem, dass „der Vorentwurf eine effizientere, wirksamere und verhältnismässigere Lösung als das derzeitige Cannabisverbot, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte“ sei.

Ähnlich wie einst Vertreter der Ampel-Regierung argumentiert die Kommission in der Schweiz mit der starken Verbreitung von Cannabis auf dem illegalen Markt. Über legale Bezugswege sollen in diesem Sinne die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz im Mittelpunkt stehen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Verkauf den Kantonen zusteht. Die Kantone können dieses Recht selber wahrnehmen oder auch Dritten eine entsprechende Konzession erteilen, also eine Art Lizenz. Die Zahl der Konzessionen je Kanton soll dabei begrenzt sein. An diese Verkaufsstellen gelten dann strenge Auflagen hinsichtlich Jugendschutz, Sicherheit und Aufklärung. Wer eine Anbaustätte betreibt, darf sich parallel nicht an einem Fachgeschäfte beteiligen. Die vertikale Integration ist also ausgeschlossen. Wer Cannabis zukünftig in der Schweiz verkauft, darf laut Entwurf auch in keinem anderen Land Cannabis herstellen oder verarbeiten. Der Bund hat zudem das Recht, Cannabis online zu verkaufen. Dafür darf er nur eine einzige Konzession erteilen – es könnte Online also zu einem Monopol kommen. Allerdings dürfte dieser Online-Verkäufer keine Gewinne erzielen.

Die IG Hanf erklärt gegenüber krautinvest, dass nach der Vernehmlassung eine Stellungnahme des Bundesrates, also der Regierung, erfolge und anschliessen der parlamentarische Prozess starte. Danach könne gegen das Gesetz noch das Referendum ergriffen werden. Dann würde es zu einer Volksabstimmung kommen, was laut IG Hanf fast sicher sei, weil die SVP das Gesetz bekämpfe.

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