Trotz Neuwahlen: Hannover setzt weiter auf Cannabis-Modellprojekte

by Moritz Förster

Durch die vorgezogenen Neuwahlen stehen zwei für die hiesige Cannabis- und Hanfindustrie wegweisende Regulierungsvorhaben in den Sternen: das Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG) und die Forschungsklausel, die über das Cannabis-Gesetz (CanG) Modellprojekte ermöglichen würde. Seit Sommer hatten sich mit Hannover, Wiesbaden und Frankfurt bereits drei deutsche Städte in Stellung gebracht, um im Rahmen solcher Modellprojekte mit der Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu beginnen. Während Wiesbaden und Frankfurt den Start nicht konkretisieren wollen, geht Hannover weiterhin von einem Start der Modellprojekte im nächsten Jahr aus.

Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), hatte in einer Pressemitteilung des Verbandes unlängst betont: „Die Cannabiswirtschaft steht bereit, gemeinsam daran zu arbeiten, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Dazu braucht es kommerzielle Möglichkeiten, Cannabis in Deutschland anzubauen und zu vertreiben, legale Zugänge zum Konsumcannabis im Eigenanbau, Sicherheit und Verlässlichkeit für Patient:innen sowie eine Liberalisierung beim Nutzhanf.“ Aktuell will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) keine Stellung beziehen, ob das NLG und die Forschungsklausel noch vor den Neuwahlen kommen. Im Sommer hatte ein Sprecher noch versichert, dass die Forschungsklausel im Rahmen der Legislaturperiode anlaufen würden.

Trotz der aktuellen Unsicherheiten zeigen sich die Verantwortlichen der Stadt Hannover weiterhin optimistisch, 2025 mit Modellprojekten zu starten. Ein Sprecher erklärt:

„Für die Umsetzung von Projektvorhaben ist der Zeitpunkt ausschlaggebend, an dem sie begonnen werden. Diese Handhabe ist notwendig, um eine Planungssicherheit zu haben. Aus dem Grund hätte auch das Ergebnis der Bundestagswahl, wenn sie denn wie ursprünglich geplant im September vollzogen worden wäre, nichts an der Grundlage für dieses Projekt geändert. Insofern geht die Stadt Hannover weiterhin von der Umsetzung von einem Modellprojekt Cannabisshops in 2025 aus, welches dann für den Zeitraum von fünf Jahren konzipiert ist.“

Demnach scheinen die Verantwortlichen weiter von einem Start der Modellprojekte auszugehen. Offen bleibt allerdings, wie dies erfolgen soll, wenn das BMEL die Forschungsklausel nicht bis Februar verabschiedet und die BLE als zuständige Behörde ernennt.

Angesichts dieser Ungewissheit sind die Mitteilungen aus Wiesbaden und Frankfurt auch etwas vorsichtiger: Wiesbaden lässt ausrichten, dass man aufgrund „positiver Signale aus dem BMEL“ weiterhin „vorsichtig optimistisch“ sei. Frankfurt erklärt, dass das „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft per Verordnung“ festlege, „welche Behörde für die Erlaubnis zum Umgang mit Cannabis für wissenschaftliche Zwecke zuständig“ sei. Dieser Schritt sei „unabhängig von Neuwahlen.“ Falls die Verordnung bis Ende des Jahres nicht veröffentlicht sei, „könnte  grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, den Antrag direkt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen, um auf die noch ausstehende Verordnung hinzuweisen“.

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