Sechs Cannabis-Modellprojekte abgelehnt, keine Genehmigung

by Redaktion

Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Behörde inzwischen sechs Modellprojekte abgelehnt. Genehmigt hat die Behörde noch keinen einzigen Antrag. Insgesamt sind laut BLE 65 Forschungsanträge eingegangen – darunter seien 34 Modellprojekte mit insgesamt 59 Antragstellern.

Die Sanity Group hatte Ende September mitgeteilt, dass der Forschungsantrag auf Durchführung eines Pilotprojekts zum kontrollierten Verkauf von Konsumcannabis in Frankfurt am Main und Hannover vorerst abgelehnt worden sei. Die Begründung der Behörde laut Sanity: Der Anwendungsbereich der im Konsumcannabisgesetz (KCanG) enthaltenen Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4) sei nicht eröffnet. Bei dem von der Sanity Group beantragten Vorhaben handle es sich im Kern um ein Modellprojekt der sogenannten „Säule 2“.

Entsprechend heißt es in einer Stellungnahme auf der eigenen Website seitens der BLE, dass der Gesetzgeber „mit der Teillegalisierung im Rahmen der ersten Säule regional und zeitlich begrenzte Modellvorhaben ausdrücklich vom Regelungsbereich des KCanG ausgenommen“ habe. Für diese Vorhaben benötige es demnach ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren – sprich die einst vorgesehene „Säule zwei“. Die BLE sieht, so heißt es online, „nach derzeitiger Rechtslage keine Möglichkeit, Erlaubnisse zu beantragten Cannabis-Modellvorhaben nach § 2 Absatz 4 KCanG zu erteilen.“

Dennoch versichert die BLE gegenüber krautinvest, dass die antragstellende Person angehört werde. Weiterhin heißt es: „Im Zuge der Anhörung besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu den für die Entscheidung über die Ablehnung erheblichen Tatsachen.“ Die Sanity Group teilt mit, gegen die vorläufige Ablehnung des Forschungsantrags bereits offiziell Widerspruch eingelegt zu haben; zudem behalte im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs weitere rechtliche Schritte zu prüfen. „Die rechtlichen Grundlagen für den Forschungsantrag haben wir einer besonders gründlichen juristischen Prüfung unterzogen und zusätzlich durch ein externes Rechtsgutachten absichern lassen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Forschungsklausel der Säule 1 des KCanG sehr wohl eine Genehmigungsgrundlage für wissenschaftlich konzipierte Konsumcannabis-Pilotprojekte bietet“, lässt sich Finn Hänsel, Gründer und Geschäftsführer Sanity Group, in der entsprechenden Mitteilung zitieren.

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