Ein Steuerzeichen für CBD-Blüten von Sanaleo hat für reichlich Aufsehen gesorgt. Vertreter des Unternehmens, aber auch einige Branchenexperten, deuten dies als Beleg für die Verkehrsfähigkeit der Blüten. Im Interview begründet Maximilian Wolff, COO von Sanaleo, diese Sichtweise und blickt optimistisch auf die Nachfrage nach CBD-Blüten. Seines Erachtens war der ausschlaggebende Grund für das Erteilen der Steuermarke das Ausschließen des Missbrauchs für Rauschzwecke aufgrund eines extrem niedrigen THC-Gehalts.
krautinvest.de: Ihr habt ein Steuerzeichen für THC-freie Hanfblüten vom Hauptzollamt Bielefeld erhalten. Dies deutet ihr als starkes Indiz dafür, dass eure CBD-Blüten verkehrsfähig sind. Wieso?
Maximilian Wolff: Durch unsere internen Qualitätsmanagementprozesse können wir die THC-Freiheit unserer CBD-Blüten verlässlich gewährleisten. Daher fallen die Blüten – selbst unter der strengsten Auslegung bestimmter Behörden – unter den Ausnahmetatbestand gemäß § 1 Nr. 8 Buchstabe d) i.V.m. § 1 Nr. 9 KCanG (Anmerkung der Redaktion: Demnach gelten sie als Nutzhanf). Eine Einstufung der Produkte als verwandte Erzeugnisse, also als pflanzliche Raucherzeugnisse, nach § 2 Nr. 1 TabakerzG ist somit grundsätzlich möglich. Das Inverkehrbringen ist unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben zulässig. Diese stellen wir in mehrstufigen Qualitätsmanagement Verfahren sicher.
krautinvest.de: Ihr sprecht von zwei Jahren und umfangreichen Anträgen bis zum ersten Steuerzeichen. Was hat das Zollamt eures Erachtens schlussendlich überzeugt, euch das Zeichen auszustellen?
Maximilian Wolff: Wir sind nicht nur die ersten mit Steuermarken für Blüten, sondern beweisen dies schon seit über einem Jahr mit dem ersten pflanzlichen Raucherzeugnis auf der Basis von Nutzhanf, versteuert als Feinschnitt mit Muza Hemp. Unsere Verfahrensweise in diesem Bereich hat mitunter auch zu Vertrauen beim Zoll geführt, um im zweiten Antrag auch ein rechtmäßiges Inverkehrbringen für Blüten zu erwirken. Das Zollamt prüft bei Nutzhanf-Produkten besonders streng, ob ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist – nur dann gelten sie rechtlich als Nutzhanf und nicht als Cannabis im Sinne des KCanG. Entsprechend dürfen sie nur dann als pflanzliche Raucherzeugnisse verkauft und versteuert werden. Durch Vorlage fundierter Rechtsgutachten, detaillierter Beschreibungen unserer internen Qualitätsmanagementprozesse, Analyseergebnisse unabhängiger Labore sowie umfangreicher Antragsunterlagen konnten wir das Zollamt davon überzeugen, dass bei unseren Produkten – selbst unter strengster Auslegung des Gesetzes – ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und unsere Produkte als pflanzliche Raucherzeugnisse verkehrsfähig sind.
krautinvest.de: Ihr habt bereits angekündigt die Blüten im Juli deutschlandweit als pflanzliches Raucherzeugnis zu verkaufen. An wen?
Maximilian Wolff: Der deutschlandweite Rollout unserer versteuerten CBD-Blüten startet im Juli und erfolgt zunächst gezielt über unsere Bestandskunden – insbesondere größere Partner, die uns bereits in der Vergangenheit bei der Markteinführung neuer Produkte unterstützt haben. Im Anschluss weiten wir den Vertrieb sukzessive auf ein breiteres Kundenportfolio aus. Dazu zählen neben Fachhändlern auch Tankstellen, Kioske und Großhändler im gesamten Bundesgebiet. Besonders zugutekommt uns dabei unser starkes Netzwerk im klassischen Tabakwarengroßhandel – ein klarer Wettbewerbsvorteil im Segment pflanzlicher Raucherzeugnisse.
krautinvest.de: Erleben wir nun das Comeback der CBD-Blüten, trotz legaler Bezugsmöglichkeiten für THC-haltige Blüten?
Maximilian Wolff: Eine spannende Frage! Aus meiner Sicht war CBD nie wirklich „weg vom Fenster“. Vielmehr beobachten wir, dass die Entkriminalisierung von THC-haltigem Cannabis der CBD-Nachfrage keineswegs geschadet hat – im Gegenteil: Sie hat die gesellschaftliche Akzeptanz insgesamt erhöht und auch das Interesse an rauschfreien Alternativen wie CBD weiter gestärkt. Viele Menschen treffen heute bewusst die Entscheidung für ein entspannendes, aber nicht berauschendes Erlebnis – analog zum „Trend“ und jährlich steigenden Absatzzahlen von alkoholfreiem Bier. Wir sind überzeugt, dass dieser bewusste Konsumansatz auch zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.